Attac fordert Offenlegung der OVAG-Bezüge
VOGELSBERGKREIS (r). In einem Schreiben an die Abgeordneten der Eignerkreise der OVAG fordert jetzt Attac Alsfeld/Vogelsberg die Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder der OVAG und der Kriterien dieser Entlohnung. Ermuntert zu diesem Schritt wurde Attac durch ein Urteil des Freiburger Landgerichts, dass die Tätigkeit kommunaler Unternehmen der öffentlichen Kontrolle unterliege und transparent sein müsse. Dieses Prinzip könne eine Kommune nicht dadurch unterlaufen, indem sie kommunale Aufgaben auf privatrechtlich organisierte Gesellschaften verlagere und sich dann unter Berufung auf die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht der öffentlichen Debatte und Kritik entziehe.
Attac will auch wissen, ob die Vorstandsmitglieder irgendwelche Gratifikationen bezögen. Weiter soll offengelegt werden, ob Vorstandsmitglieder der OVAG bereits eine Pension aus ihrer früheren Tätigkeit als Wahlbeamte erhielten oder ob es eine andere Regelung für den erworbenen Anspruch auf Altersversorgung gebe und welche Kosten dafür der jeweilige Kreis zu schultern hatte oder habe. Ferner fordert Attac Auskunft darüber, ob die OVAG Politikern der .Eignerkreise bezüglich der Energieversorgung Vergünstigungen gewähre und wie hoch die Kosten der OVAG für Akzeptanzprogramme und Werbung seien. Auch nach der Höhe der Einkünfte der Aufsichtsratsmitglieder der OVAG wird gefragt.
Ferner wird die Offenlegung der Finanzierung des Zweckverbandes Oberhessische
Versorgungsbetriebe (ZOV) gefordert. Hier will Attac besonders wissen,
woher der ZOV die Gelder für den Ankauf wasserwirtschaftlicher Anlagen
einzelner Kommunen nehme und ob es überhaupt die Aufgabe dieses Zweckverbandes
sein könne, der ja ein Zusammenschluss von Landkreisen sei, Angelegenheiten
von Einzelkommunen zu regeln. Weiter fordert Attac Auskunft über die
Höhe der Einkünfte der ZOV-Vorstände und Mitglieder der
Verbandsversammlung.