An die Kreistagsabgeordneten
Des Vogelsberg- und Wetteraukreises
und des Kreises Gießen
z.Hd. der Fraktionsvorsitzenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Kreistagssitzung des Vogelsbergkreises am 20. Dezember des vergangenen
Jahres wurde auf Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich der Beschluß
gefasst , den Landtag über die Hessische Landesregierung aufzufordern
, die Offenlegung der Bezüge von Vorständen kommunaler Unternehmen
bindend in der Hessischen Kommunalverfassung (HGO/HKO) vorzuschreiben.
Das Freiburger Landgericht hat bereits am 08.12.2004 entschieden (Az.:
10 0 49/04), dass die Tätigkeit kommunaler Unternehmen der öffentlichen
Kontrolle unterliege und transparent sein müsse. Dieses Prinzip könne
eine Kommune nicht dadurch unterlaufen, indem sie kommunale Aufgaben auf
privatrechtlich organisierte Gesellschaften verlagere und sich dann unter
Berufung auf die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht
der öffentlichen Debatte und Kritik entziehe. Hintergrund des Urteils
war eine förmliche Missbilligung des Handelns eines Gemeinderatsmitglied
, das die teuere Ausgabe eines solchen Unternehmens bei einem umstrittenen
Projekt publik gemacht hatte , durch den grünen Freiburger Oberbürgermeister
.
Dies ermuntert uns , sie als unsere Repräsentanten aufzufordern
, folgende Fragen zu beantworten:
Zu OVAG:
- Wie hoch sind die Bezüge der Vorstandsmitglieder der OVAG?
(Bitte einzeln aufführen)
- Welche Kriterien liegen dieser Entlohnung zugrunde?
- Beziehen die Vorstandsmitglieder noch irgendwelche Gratifikationen?
- Beziehen Vorstandsmitglieder der OVAG aus ihrer früheren Tätigkeit
als Wahlbeamte bereits eine Pension ? Gibt es eventuell andere Regelungen
für den erworbenen Anspruch auf Altersversorgung? Welche? Wie hoch
waren die Kosten für den jeweiligen Kreis?
- Gewährt die OVAG Vergünstigungen für Politiker der
Eignerkreise bezüglich Energieversorgung?
- Wie hoch sind die Kosten der OVAG für Akzeptanzprogramme/Werbung?
- Wie hoch sind die Einkünfte eines Aufsichtsratmitglieds der
OVAG?
Zu ZOV:
- Wie finanziert sich der Zweckverband?
- Woher nimmt er die Gelder für den Ankauf wasserwirtschaftlicher
Anlagen einzelner Kommunen?
- Kann es überhaupt die Aufgabe dieses Zweckverbandes sein, der
ja ein Zusammenschluss von Landkreisen ist, Angelegenheiten von Einzelkommunen
zu regeln? Was sagt die Satzung dazu?
- Wie hoch sind die Einkünfte der Mitglieder im ZOV (aufgeschlüsselt
nach Funktion) ?
Sehr geehrte Damen und Herren, gleichzeitig wollen wir Sie an unsere Schreiben vom 09.02.04 und 29.03.04. erinnern . Eine Antwort steht leider bisher aus(wenige Ausnahmen das erste Schreiben betreffend). Sorgen Sie für die Trennung von Geschäftsführung des ZOV und Vorstand der OVAG, sorgen Sie für den Stop der Übernahmeofferten der Wasserver-/Abwasserentsorgung durch die OVAG(denZOV) an die Kommunen, sorgen Sie für die Einstellung der massiven und teueren Akzeptanzprogramme der OVAG und holen Sie die OVAG zurück in die ausschließlich öffentlich – rechtliche Verantwortung .
In der Hoffnung auf baldige Antwort
mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Bodien
Für Attac Alsfeld/Vogelsberg
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