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Um was es jetzt bei der Privatisierung
der Sparkassen geht (06.08.2006)
Es gibt hier zur Zeit 3 Probleme, welche die Existenz der deutschen Sparkassen im
Hinblick auf eine weitere Privatisierung berühren und welche auch in dem
untenstehenden Papier http://www.axeltroost.de/serveDocument.php?id=141&file=4/5/cf4.pdf
(PDF- Datei kann geladen werden) angesprochen werden).
1. Der Name "Sparkasse"
Hier taucht die Frage auf, was aus dem Vorschlag, § 40 Kreditwesengesetz zu
ändern, werden wird oder bereits geworden ist. Danach sollten sich
Kreditinstitute nur dann "Sparkasse" nennen dürfen, wenn sie den
Jahresüberschuss gemeinnützigen Zwecken zuführen (vergl. http://www.meinepolitik.de/spknamen.htm).
In diesem Zusammenhang müssten aber auch die Aufgaben der Genussrechte und vor
allem die "atypischen Stillen Beteiligungen" (mit Stimmrechten) bei
öffentlichen Sparkassen und der Unterschied von "Gewinn" und
"Jahresüberschuss" diskutiert werden. Diese m. E. sehr
wichtigen Probleme werden in der Öffentlichkeit (auch in Fachkreisen) nicht
behandelt und werden natürlich auch nicht in dem oben und unten angeführten
Papier erwähnt.
2. Der Verkauf der Berliner Sparkassen
Diese sind in die Landesbank Berlin AG integriert worden, was durch eine
Änderung des Berliner Sparkassengesetzes bereits gesetzlich abgesichert
ist. Der Deutsche Sparkassenverband will diese Durchbrechung des
öffentlichen Bankensystems durch einen Aufkauf der Landesbank Berlin AG
verhindern.(vergl. http://www.meinepolitik.de/spkgebot.htm)
3. Die neue in der Gesetzgebung befindliche Änderung des hessischen
Sparkassengesetzes
Sie ermöglicht bereits den Verkauf von Anteilen der Sparkassen innerhalb des
öffentlichen Bankensystems (vergl. http://www.meinepolitik.de/spkrefor.htm).
Die Bildung von übertragbarem Stammkapital soll hier zugelassen werden. Dies
bedeutet schon eine weitere Aushöhlung des im ursprünglichen öffentlichen
Auftrag der Sparkassen beinhalteten Regionalprinzips.
(Der "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur
Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes" kann hier herunter
geladen werden)
Meine Einschätzung ist
:
Der Widerstand der Sparkassenverbände kann nach dem bisherigem Stand der
öffentlichen Diskussion höchstens zu Kompromissen führen, die die
Privatisierung nicht aufhalten, sondern nur etwas bremsen können. Das liegt
auch vor allem daran, dass die Sparkassen sich weiter kommerzialisiert haben
und deshalb sich in ihrem Geschäftsgebaren kaum noch von anderen
Keditinstituten unterscheiden. Vor allem wird auch der "öffentliche
Auftrag" kaum noch wahrgenommen.
Die Sparkassen selbst versäumen es auch, ihren Widerstand in der Öffentlichkeit
zu artikulieren. Bei meiner einheimischen Sparkasse (Hessen) werden zwar
innerhalb der Sparkassenorganisation Unterschriften gegen die beiden
Gesetzesänderungen (siehe 1. und 3.) gesammelt, was allerdings sehr verhalten
geschieht. Mir wurde die Liste von einem bekannten Sparkassenmitarbeiter erst
vorgelegt, als ich mich über die entsprechende Thematik mit ihm
unterhielt.
Unklar ist mir :
Wurde eine Änderung des § 40 des Kreditwesengesetzes (betr. neue Definition des
Namen "Sparkasse") von der EU oder von der Bundesregierung mit den
Sparkassenverbänden als Kompromiss ins Gespräch gebracht ?