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Um was es jetzt bei der Privatisierung der Sparkassen geht (06.08.2006)

Es gibt hier zur Zeit 3 Probleme, welche die Existenz der deutschen Sparkassen im Hinblick auf eine weitere Privatisierung berühren und welche auch in dem untenstehenden Papier http://www.axeltroost.de/serveDocument.php?id=141&file=4/5/cf4.pdf  (PDF- Datei kann geladen werden) angesprochen werden).

1. Der Name "Sparkasse"

Hier taucht die Frage auf, was aus dem Vorschlag, § 40 Kreditwesengesetz zu ändern, werden wird oder bereits geworden ist. Danach sollten sich Kreditinstitute nur dann "Sparkasse" nennen dürfen, wenn sie den Jahresüberschuss gemeinnützigen Zwecken zuführen (vergl. http://www.meinepolitik.de/spknamen.htm).

In diesem Zusammenhang müssten aber auch die Aufgaben der Genussrechte und vor allem die "atypischen Stillen Beteiligungen" (mit Stimmrechten) bei öffentlichen Sparkassen und der Unterschied von "Gewinn" und "Jahresüberschuss" diskutiert  werden. Diese m. E. sehr wichtigen Probleme werden in der Öffentlichkeit (auch in Fachkreisen) nicht behandelt und werden natürlich auch nicht in dem oben und unten angeführten Papier erwähnt.

2. Der Verkauf der Berliner Sparkassen

Diese sind in die Landesbank Berlin AG integriert worden, was durch eine Änderung des Berliner Sparkassengesetzes bereits gesetzlich abgesichert ist.   Der Deutsche Sparkassenverband will diese Durchbrechung des öffentlichen Bankensystems durch einen Aufkauf der Landesbank Berlin AG verhindern.(vergl. http://www.meinepolitik.de/spkgebot.htm)

3. Die neue in der Gesetzgebung befindliche Änderung des hessischen Sparkassengesetzes

Sie ermöglicht bereits den Verkauf von Anteilen der Sparkassen innerhalb des öffentlichen Bankensystems (vergl. http://www.meinepolitik.de/spkrefor.htm). Die Bildung von übertragbarem Stammkapital soll hier zugelassen werden. Dies bedeutet schon eine weitere Aushöhlung des im ursprünglichen öffentlichen Auftrag der Sparkassen beinhalteten Regionalprinzips.
(Der "Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes" kann hier herunter geladen werden)

Meine  Einschätzung ist :  

Der Widerstand der Sparkassenverbände kann nach dem bisherigem Stand der öffentlichen Diskussion höchstens zu Kompromissen führen, die die Privatisierung nicht aufhalten, sondern nur etwas bremsen können. Das liegt auch vor allem daran, dass die Sparkassen sich weiter kommerzialisiert haben und deshalb sich in ihrem Geschäftsgebaren kaum noch von anderen Keditinstituten unterscheiden. Vor allem wird auch der "öffentliche Auftrag" kaum noch wahrgenommen.

Die Sparkassen selbst versäumen es auch, ihren Widerstand in der Öffentlichkeit zu artikulieren. Bei meiner einheimischen Sparkasse (Hessen) werden zwar innerhalb der Sparkassenorganisation Unterschriften gegen die beiden Gesetzesänderungen (siehe 1. und 3.) gesammelt, was allerdings sehr verhalten geschieht. Mir wurde die Liste von einem bekannten Sparkassenmitarbeiter erst vorgelegt, als ich mich über die entsprechende Thematik mit ihm unterhielt.   

Unklar ist mir :

Wurde eine Änderung des § 40 des Kreditwesengesetzes (betr. neue Definition des Namen "Sparkasse") von der EU oder von der Bundesregierung mit den Sparkassenverbänden als Kompromiss ins Gespräch gebracht ?