Da mit der Bezeichnung "Privatisierung" jetzt auch immer mehr kritische Sachverhalte ins Gespräch kommen, werden von den Medien andere Begriffe mit der fortschreitenden Kommerzialisierung der gesellschaftlichen Bereiche ins Gespräch gebracht.
Bevor der frühere deutsche Links- bzw. Sozialliberale, jetzt englische Lord Dahrendorf im Feuilleton- Teil der Frankfurter Rundschau seine (alte und neue ) Idee von einer "Bürgergesellschaft" in Europa noch in weiter Ferne sah, (vergl. FR vom 14.08.2004 mit dem Titel "Demokratien ohne Demokraten") und zur Bürgerpflicht mahnte, sich einzumischen, hatte mich von einer Attac- Liste der Bericht "Stadtfinanzen in Bürgerhand " der TAZ- Ruhr vom 10.08.2004 erreicht, der über Versuche im Land NRW berichtet hatte, dort sog. "Bürgerhaushalte" einzuführen. Hier erarbeiten sechs Projektkommunen Modelle für die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes. Projektträger sind das Innenministerium NRW und die Bertelsmann Stiftung.
Auch bei uns in Hessen soll in Dietzenbach auf einer Fach- und Bürgertagung die künftige Gestaltung des Gemeinwohls diskutiert werden unter der Frage : Wie kann bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen, die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen? Iim September sollen im Dietzenbacher Bürgerhaus internationale und deutsche Projekte vorgestellt werden (lt. FR vom 14.08.2004). Hier wird eine Kooperation von Initiativen, Verbänden und Bürgern angestrebt.
Aus meiner früheren Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter in NRW weiss ich, dass dort in den kommunalen Gesetzen immer für eine bürgerfreundliche Regelung Platz war :
- Von hier aus wurde zuerst die grundsätzliche Öffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse eingeführt, woran ich damals persönlich beteiligt war (vergl. meinen Bericht "Wie es in der Bundesrepublik zur Öffentlichkeit der kommunalen Ausschüsse kam" )
- es haben die Bürger in NRW bei den Haushaltsberatungen auch ein Einsichts- und zusätzliches Einwendungsrecht, worüber Rat bzw. Kreistag in öffentlicher Sitzung entscheiden müssen. Dieses Recht gibt es z.B. in Hessen, wo ich jetzt wohne, nicht. Hier kann der Bürger nur in den Haushaltsplan Einblick nehmen.
- in NRW gibt es ein von allen Landtagsfraktionen getragenes "Informationsfreiheitsgesetz" (vergl. Gesetzestext) , welches nur in 3 anderen Bundesländern und noch nicht im Bund selbst existiert.
Bei "bürgernahen" Vorschlägen der Bertelsmann- Stiftung bin ich allerdings skeptisch, da nach meinen bisherigen Recherchen von ihr auch der "PPP" (Public Private Partnerchip) oder neudeutsch "ÖPP" (Öffentlich Private Partnerschaft) wohl über NRW nach Deutschland eingeführt wurde. Diese Skeptik gilt auch für das Bemühen dieser Stiftung um ein Informationsfreiheitsgesetz, da gerade die Medien ein grosses Eigeninteresse haben, an Informationen des Staates heranzukommen und auch so noch mehr Möglichkeiten und Macht erhalten, die Politik zu beeinflussen.
Ähnlich scheint auch aus dieser Richtung die geplante Einführung der doppelten an Stelle der kameralistischen Buchführung im Haushaltsrecht zu kommen, die ja wohl in NRW schon stärker fortgeschritten ist als in allen anderen Bundesländern. Das ist nach meiner Einschätzung (als Volkswirt) auf keinen Fall bürgerfreundlich, da ja nicht alle Bürger ausgebildete Kaufleute sind. Das Rechnen mit Einnahmen und Ausgaben dagegen versteht doch wohl noch jeder Bürger. Durch die Einführung der doppelten Buchführung allerdings können jetzt nur noch "wohlbetuchte Bürger" ihre "demokratischen" Vorschläge in ihrem Interesse den kommunalen und staatlichenVerwaltungen vorbringen. Mit "PPP" können sie dann sowohl als "Auftragsgeber" und "Auftragnehmer" ihre Geschäfte tätigen.
Ausserdem bedeutet dies eine Ablösung des Kostendeckungsprinzips durch ein (kaufmännisches) Gewinnerzielungsprinzip, wonach sich dann über die Gebührenhaushalte aus (staatlichen) Gebühren (privatrechtliche) Preise entwickeln, mit denen die staatlichen Finanzen als jetzt private Dienstleistungen wieder mehr zu Lasten der "kleinen" Verbraucher gedeckt werden können.
Diese Problematik beschäftigt mich jetzt auch deshalb, weil man
in Hessen in einer Novelle des Kommunalrechts neben anderen privatisierungsfördernden
Vorschriften u. a. diese Anwendung der doppelten Buchführung für
kommunale Haushalte einführen will.
( vergl. Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom
11.08.2004 mit dem Bericht "Striktes Subsidiaritätsprinzip" ist vom
Tisch - Umfassende Änderung der hessischen Gemeindeordnung sorgt für
mehr Klarheit und Information in den Kommunen" und den bereits vorhergehenden
Bericht vom 15.07.2004 : "Beteiligungen regelmäßig
auf dem Prüfstand - Bouffier stellt im Landtag Neufassung des Kommunalrechts
vor - Parlamente sollen Einblick in Wirtschaftsaktivitäten erhalten")