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Es dauerte fast ein Jahr, bis die hessische Landesregierung offiziell zur Steuerentziehung des Kreises Waldeck-Frankenberg zugunsten reicher Erben Stellung nahm (31.05.2004)

Bereits am 10.04.2003 gab es die

1. Kleine Anfrage der Abg. Kahl und Eckhardt (SPD) betreffend "sale and lease back"-Konzept des Landkreises Waldeck-Frankenberg

und am 25.06.2003 die

2. Große Anfrage der Abg. Hartmann, Hofmeyer, Rudolph, Schaub, Waschke (SPD) und Fraktion betreffend Kommunalleasinggeschäfte

im hessischen Landtag.

Neben dem Kreis Waldeck-Frankenberg  hatten die Kreise Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg und der Vogelsbergkreis ähnliche Ziele konkret verfolgt bzw. bereits beschlossen. Diese waren aber nicht zum Zuge gekommen, da die reichen Erben (Die Rede war von einer Stiftung aus NRW) wegen der öffentlichen Diskussion ihr Steuerentziehungsprojekt hatten fallen lassen. Nur der Kreis Waldeck- Frankenberg hatte dann Anfang 2004 neue reiche Erben gefunden, die ein ähnliches Vorhaben mit ihm eingingen.

Während mir von einer Beantwortung der 1. Anfrage mit  Fragen zum ehemaligen konkreten Projekt des Kreises Waldeck- Frankenberg nichts bekannt ist, liegt mir nun die ausführliche Beantwortung der Grossen Anfrage betreffend Kommunalleasinggeschäfte  vor.
Sie kann  hier  gelesen werden.

Attac Alsfeld, die sich bereits íntensiv mit dieser ganzen Problematik befasste, wird sich demnächst mit dieser Antwort der hessischen Landesregierung weiter auseinandersetzen und ggf. auf dieser Homepage veröffentlichen..