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Was ist aus dem "Sale-and-lease-back"- Vorhaben des Kreises Waldeck-Frankenberg geworden ? (08.06.2004)

Von den vielen Verträgen, die u. a. bei dem "Sale-and-lease-back"- Abschluss des Kreises Waldeck-Frankenberg unterzeichnet wurden, liegt mir neben der Beschlussvorlage des Kreistags vom 19.05.2004 wohl der wichtigste, der GESELLSCHAFTSVERTRAG  der Firma KIG II Kreisimmobiliengesellschaft Waldeck-Frankenberg mbH & Co. KG vor.

Aus den beiden Unterlagen ist nichts Direktes von dem steuerlichen Aspekt des Unternehmens zu entnehmen. Der Kreis wird als Eigenbetrieb "Gebäudemanagements des Landkreises Waldeck-Frankenberg" alleiniger Kommanditist (Teilhafter) der  o.a. Firma. Die N.N.Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach (?) ist Komplementär (persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter).

Die Geschäfte werden also ausserhalb des Kreises in  Pullach geführt, wo die Hannover Leasing GmbH & Co KG ihren Sitz hat. Diese Firma hat ja alles gemanagt und hat wohl die o. a. N.N.Verwaltungsgesellschaft mbH unter ihrer Kontrolle. Ausserdem gibt es sog. atypische Stille Gesellschafter ( das sind wohl die reichen Erben ?), mit denen der Komplementär allein im Rahmen der sog. "Fondskonzeption" ( das ist wohl das "Steuerentziehungskonzept") Beteiligungsverträge abschliessen kann. Um Steuern zu entziehen, soll ja wohl Geld- in Immobilienvermögen umgewandelt werden.

"Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte sowie das Eingehen von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind. Ausgenommen ist auch die Nutzung des
Grundbesitzes für gewerbliche Zwecke der Gesellschafter." (lt. § 2 des Gesellschaftsvertrages).

Es gibt keinen Aufsichtsrat zur Kontrolle, sondern nur einen Beirat, der lediglich beratenden Charakter besitzt. In ihn kann sogar die HELABA, die 50 % der Hannover Leasing besitzt, 2 Mitglieder entsenden.

Hier gibt es also atypische Stille Gesellschafter und Beiräte, die sich immer mehr oder weniger  "im Trüben tummeln und dort fischen". Was sich genau dahinter verbirgt, weiss man immer nicht so genau. Vor Jahren kam dafür die Bezeichnung "legalisierte Korruption" auf. Sie gibt es auch bei Banken ( z.B..Stille Gesellschafter bei der Bankgsellschaft Berlin, Sparkassen ) und Energieunternehmen ( Die Thüga AG hat allein über 100 Beiratsmitglieder).