LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG
DER REISTAG
09
Beschlussyorlage
Nummer
346/04
Datum
07.05.2004
Beratungsfolge :
Termin
Status
Kreistag
19.05.2004
Öffentlich
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr 17.05.2004
Öffentlich
Punkt 9: Sale-and-lease-back-Projekt; Veränderung des Mindestbar-wert Vorteils und Beteiligung an Gesellschaften
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25. März 2003 die Rahmenbedingungen beschlossen, unter denen er dem von der Hannover Leasing GmbH & Co. KG vorgestellten "Sale-and-lease-back mit Finanzierungsvorteil" zugestimmt hat. In der Sitzung am 16. Juni 2003 hat der Kreistag den gegenüber der ersten Beschlussfassung geringfügig veränderten Bedingungen sowie der Verpfändung des Schuldscheindarlehens FK zugestimmt. In Ausführung dieser Beschlüsse wurden am 22. Dezember 2003 die Verträge über eine erste Tranche mit Gesamtinvestitionskosten von 108.689.000,00 EUR bei einem Barwertvorteil von 2,5 v. H. auf diesen Betrag (2.717.225,00 EUR) unterzeichnet.
In der Zwischenzeit hat die Hannover Leasing die Umsetzung einer!!. Tranche vorbereitet, die allerdings eine weitere Modifizierung der Kreistagsbeschlüsse erfordert. Angesichts des im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Zinsniveaus ist ein Mindestbarwertvorteil von 2,5 v. H. nicht mehr vereinbar. Wenn auch angestrebt wird, bei Vertragsschluss einen am dann aktuellen Zinsniveau ausgerichteten möglichst höheren Barwertvorteil zu erzielen, könnte als untere Grenze ein Wert von 1,75 v. H. festgelegt werden.
Nach Abzug der bereits veräußerten Liegenschaften verbleibt für weitere Tranchen ein Volumen von 206.075.000,00 EUR. Zuzüglich eines Erbbauzinses von 100.000,00 EUR errechnen sich somit restliche Gesamtinvestitionskosten von 206.175.000,00 EUR. Bei einem Barwertvorteil von 1,75 v. H. ergäbe sich für den Landkreis eine Zahlung von rd. 3,6 Mio. EUR.
Es ist erforderlich, dass für jede Tranche eine eigene Gesellschaft gegründet wird, an der sich jeweils der Landkreis als alleiniger Kommanditist beteiligt, wobei der Wortlaut der Gesellschaftsverträge (Drucksache 346.1/04) weitestgehend gleich ist. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, ob die restlichen Liegenschaften
auf einmal abgewickelt werden können oder ob eine Aufteilung in zwei
Tranchen notwendig wird. Davon ist es abhängig, ob nur eine KIG II
Kreisimmobiliengesellschaft mbH & Co. KG oder darüber hinaus auch
eine KIG III Kreisimmobiliengesellschaft mbH & Co. KG zu bilden sind.
Beschlussvorschlag:
1. Als Barwertvorteil aus dem am 25.03 und 16.06.2003 beschlossenen "Sale-and-lease-back-Projekt" muss dem Landkreis Waldeck-Frankenberg ein Satz von mindestens 1,75 v. H. der Gesamtinvestitionskosten verbleiben.
2. Der Beteiligung des Landkreises Waldeck-Frankenberg an der KIG II Kreisimmobiliengesellschaft Waldeck-Frankenberg mbH & Co. KG sowie der KIG IM Kreisimmobiliengesellschaft mbH & Co. KG wird zugestimmt."
Der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Eichenlaub