Ob das wohl auch für den Kreisprecher gilt, der ja erklärte : "Von einem Interessenten ist uns nichts bekannt", und dabei darauf verwies, dass Immobiliengesellschaften oder Erbengemeinschaften als potenzielle Käufer "erfahrungsgemäß oft erst zum Jahresende aktiv werden" ? ( lt. Bericht der FR vom 16.10.2004 mit dem Titel "Kreis Marburg sucht Käufer für seine Verwaltungsgebäude - Eine Woche nach Zustimmung zum Sale-and-lease-back-Modell sind Interessenten rar / Geschäft soll neun Millionen Euro bringen", siehe Anlage 1)
Diese Leute sind nämlich Teil einer "atypischen Stillen Gesellschaft", deren vollständiger Name in dem vorliegenden Vetragstext (siehe Anlage 2) auch noch nicht genannt ist..
Die Beschlussvorlage Kreistag (siehe Anlage 3) dieser Sale-and-lease-back-Finanzierung mit Barwertvorteil umschreibt in grobem Rahmen den Gesamtzusammenhang dieses "Verkaufs und Zurückvermietens" der Immobilien des Kreises Marburg-Biedenkopf, ohne Klarheit über seine Otganisation, z. B. die Geschäftsführung (Geschäftsführer und Beirat) festzulegen. Es sollen Entwürfe über eine Reihe von Verträgen, aber nicht der grundlegende Gesellschaftsvertrag über die Verwaltung des Grundvermögens den Kreistagsabgeordneten bekanntgegeben worden sein.