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Expertenanhörung zu PPP bei Frankfurter Schulen

In einem kurzen Bericht der HLZ- Zeitschrift von GEW-Hessen werden hier die langen Laufzeiten und undurchsichtigen PPP- Verträge mit den privaten Partnern, als hoch riskant bezeichnet. Auch wird die Geheimhaltung der Verträge beanstandet (vergl. "Public Private Partnership", Auszug aus Seite 6 (Meldungen) von der HLZ - Zeitschrift der GEW Hessen für Erziehung, Bildung, Forschung 58. Jahr Heft 7/8 Juli/August 2005)

Das A und O sind die Verträge. Ob denn wenigstens bei der Expertenanhörung die Verträge vorlagen, geht nicht aus dem kurzen Bericht hervor.

Auf meiner Homepage kann man die folgenden Vertragstexte von einem besonderen PPP-Geschäft (Sale-and-leas-back) lesen :

- GESELLSCHAFTSVERTRAG einer Kreisimmobiliengesellschaft (http://meinepolitik.de/gevertra.htm)

- Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillenGesellschaft (http://meinepolitik.de/vertatyp.htm)

Auf der Seite http://meinepolitik.de/waldfra4.htm wird beispielhaft erläutert, wie private Manager alles bestimmen, während die öffentlichen Vertreter in einem Beirat nur beratende Tätigkeiten ausüben.

Es liegen in diesem Zusammenhang noch folgende Verträge schriftlich vor :

- Erbbaurechtsvertrag mit festem Erbbauzins

- Immobilienmietvertrag

- Ankaufsrechtsvertrag über Erbbaurechte (aufschiebend bedingter Kaufvertrag über Erbaurechte)

- Andienungsrechtsvertrag über Erbbaurechte (aufschiebend bedingter Kaufvertrag über Erbaurechte)

- Ankaufsrechtsvertrag über die atypisch stille Gesellschaft (aufschiebend bedingter Kauf- und Übertragungsvertrag)

- Andienungsrechtsvertrag über dieatypisch stille Gesellschaft (aufschiebend bedingter Kauf- und Übertragungsvertrag)

Diese Vertragstexte können ggf. zur Verfügung gestellt werden.