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Diskussion um die Erhöhung des Gaspreises ( Zum Artikel der OZ vom 04.09.2004 : "Kunden mit Gasheizung müssen sich warm anziehen")
 

Das ist also die "freie" Marktwirtschaft, in der es seit über 50 Jahren eine Preisbindung zwischen den 2 wichtigen Energiegütern Öl und Gas gibt, die "Bestandteil der Verträge zwischen den Gasimporteuren und den Gaserzeugern ist", was dann bei Erhöhungen (natürlich mit kräftigen Zuschlägen) in der Regel an die Verbraucher weitergegeben wurde, also einen Wettbewerb die letzten 50 Jahre zumindest stark eingeschränkt hat.

Um das zu beurteilen, muss man zumindest wissen, was genau in den Vertraegen steht und wer (eventuell auch für wen) diese Verträge abgeschlossen hat. Und sehr wichtig ist es zu wissen, wer letztlich daran verdient.

Es ist wirklich doch erstaunlich, dass seit 50 Jahren alle neuen "Grosshandelskunden" und auch Unternehmenskunden anscheinend nie diese Preisbindung beanstandet haben.

Dass dies gerade jetzt geschieht, liegt wohl daran, dass jetzt ein neues Energiewirtschaftsgesetz geschaffen werden soll, welches das alte Gesetz ersetzen soll, das noch in seinen Grundzügen aus dem 3. Reich (ich glaube aus 1935) stammt. Es ist erst 1998 relativ wenig geändert worden. Aber davon, insbesondere auch, wie diese Preisbindung nach der 1. Ölkrise bereits Furore machte, wird im Bericht nichts gesagt.

Ausserdem ist mir in dem Bericht aufgefallen, dass die Preiserhöhungen von RWE und EWE angeführt werden, die mit der GWV Osthessen nichts zu tun haben, aber Preisvorstellungen von der E.ON AG oder der Ruhrgas AG nicht genannt werden. Ist doch die 100-%-ige E.ON- Tochter, die Thüga AG mit 25 % an der GWV Fulda beteiligt und soll dieses Jahr 1,446 Mio Dividende von ihr erhalten, der dann wohl mit einem Gewinnabfüehrungsvertrag E.ON zufliesst.

Es hat doch auch im Jahr 2002 Auseinandersetzungen zur Übernahme der Ruhrgas AG durch E.ON gegeben . Im Laufe des Jahres 2002 kamen die Bestrebungen von E.ON, die Ruhrgas AG zu übernehmen,

- trotz des Widerstandes des Bundeskartellamtes,

- trotz der darauf folgenden gegenteiligen öffentlichen Meinung und

- trotz der Klagen von Konkurrenzunternehmen

durch eine Sondererlaubnis des Bundeswirtschaftsministers zustande.

In den damaligen Bedenken des Bundeskartellamtes standen die Befürchtungen von zu erwartenden marktwirtschaftlich unberechtigten Preiserhöhungen an erster Stelle. Das ist auch wohl der Grund, warum man gerade heute (06.09.2004) in der Frankfurter Rundschau (vergl. Bericht ) lesen kann, dass lt. "Spiegel" E.ON- Ruhrgas nach einer Korrektur statt der im Bericht angeführten 7- bis 8-%-igen eine "nur" 4-%-ige Erhöhung  des Erdgaspreises, allerdings schon zum 1.10.2004 angekündigt hat.

Die Thüga hat inzwischen über 100 solche Minderheits- Beteiligungen (25 %) bei Stadtwerken bzw. mittleren bzw. kleineren Energie- und Wasserunternehmen, deren Vertreter sich in einem gemeinsamen sog. "Beirat" versammeln. Hier sitzen also Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadtwerksdirektoren u. ä.  und erhalten dabei eine mindestens angemessene Aufwandsentschädigung. So kann E.ON auch auf ihre Anteilseigner; die wohl auch in ihrem Geschäftsbereich Kunden sind, Einfluss nehmen. Hier sollten auch die Beteiligungsverträge mit ihren vereinbarten Mindestdividenden bekanntgemacht werden, die ja auch die Gewinne aller anderen Mitteilhaber bestimmen und dabei auch Mindestpreise festlegen, wodurch Wettbewerbspreise nach unten verhindert werden.

Um sich den ganzen Gewinn von der Thüga zu sichern, hat E.ON im vergangenen Jahr noch in einem sog. "Squeeze-out"- Verfahren mit ihrer über 95% Aktienbeteiligung alle restlichen Kleinaktionäre mit Barabfindung zwangsweise "enteignet". Jetzt haben nur noch Aktionäre von E.ON die Möglichkeit, sich auf ihrer HV sachlich über die Verhältnisse bei der Thüga zu informieren.