PRESSEMITTEILUNG
Einstimmiges Votum im Stadtrat gegen US-Cross-Border-Leasing der Kläranlage
Fürth nimmt Abstand von Geschäften mit US-Investoren - Jubel bei den Bürgerinitiativen
Der Fürther Stadtrat hat sich einstimmig gegen einen Vertrag mit einen US-Investor ausgesprochen Auslöser war eine Vorgabe von Innenminister Beckstein, solche Geschäfte nicht mehr zuzulassen. Das Geschäft mit der Kläranlage und dem Abwassernetz soll nun von Seiten der Stadt Fürth, unter der Vorgabe gestoppt werden, dass keine Kosten an der Stadt hängen bleiben dürfen.
Die Bürgerinitiative "Keine Steuertricks mit Abwasser" bestehend
aus Müll und Umwelt e.V.Fürth, attac, Grüne und Bund
Naturschutz hatte erst am Samstag, den 16.11.2002 ein Bürgerbegehren
gegen ein Geschäft mit US-Investoren gestartet.
Dass die Stadt so schnell dem Wunsch der Bürger nachkämen
überraschte nun. Doch seit dem haushoch gewonnenen Bürgerentscheid
in Sachen Cross-Border Leasing in Kulmbach haben auch die Fürther
Stadträte sensibel reagiert. Waltraud Galaske von den Bürgerinitiativen:
"Jetzt müssen die bisher abgeschlossenen Verträge beweisen, ob
sie das halten, was versprochen wurden. Nämlich, dass vor der eigentlichen
Vertragsunterzeichnung mit einem Investor keine Kosten für die Stadt
Fürth anfallen." Solange das nicht auf dem Tisch liegt, wollen
die Initiatoren das Bürgerbegehren in der Hinterhand halten. "denn,
der Arrangeur, Berater und Gutachter zur Vorbereitung des Geschäftes
sind bereits im August 2002 beauftragt worden"
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Kritikpunkte aus dem Bürgerbegehren zum Cross- Border –Leasing -Geschäft:
Es gibt zwei Verträge: Einen deutschen und einen ca.3000-seitigen,
anderslautenden US-amerikanischen Vertrag, der nicht öffentlich ist.
Bei Schadensersatzforderungen gilt US-amerikanisches Recht mit unbegrenztem
Risiko, darüber hinaus ist der
Gerichtsstand in den USA. Bei dem Vertrag handelt es sich, da er eine
Laufzeit von 25-30 Jahren hat, um einen "Generationenvertrag". In diesem
Zeitraum sind wir im Abwasserbereich abhängig von dem Investor. Wer
weiß schon, ob sich nicht in wenigen Jahren die ökologischen
Rahmenbedingungen, die technischen Möglichkeiten und gesetzlichen
Vorgaben gegenüber heute grundsätzlich ändern? Vielleicht
ist es dann sinnvoll, entweder Stadtteil- Kläranlagen oder große
Lösungen mit Abwasser von mehr als 1 Millionen Einwohnern zu haben.
Dabei kann auf die Entwicklung im Müllbereich der letzten Jahre hingewiesen
werden.
Beim US- Cross- Border- Leasing handelt es sich um eine finanzielle
Luftnummer unter der Bedienung äußerst riskanter Steuertricks
- wie letzter Zeit oft auf dem Aktienmarkt. Es wird dabei, nicht nur der
US-amerikanische Staat, sondern auch der deutsche Staat um Steuerzahlungen
gebracht. Dass zu 30 bis 40 % deutsche Firmen, Banken und Versicherungen
über ihre amerikanischen Tochtergesellschaften an Cross Border Leasing-
Geschäften beteiligt sind, ist längst bekannt. Die dabei
entstehenden "Abschreibungsverlusten" machen sie dann bei uns in
Deutschland zur Umgehung der Steuerzahlungen geltend.
Dies bedeutet: Gemeinden, die solch fragwürdige Steuertricks ermöglichen, sägen den finanziellen Ast ab auf dem sie sitzen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie jetzt, wird von uns Bürgern große Steuerdisziplin abverlangt. So sind Steuertricks von Gemeinden für viele Bürger völlig unverständlich und nicht hinnehmbar. Nur ca. 3 - 5% der im Leasinggeschäft fließenden Gelder erhält die Stadt selbst für die Überlassung der Kläranlage und des Abwassernetzes. An den restlichen 95% bedienen sich Berater, Banken, Versicherungen und der Investor. Die erhaltenen Gelder kann die Stadt Fürth ausschließlich im Abwasserbereich einsetzen. Sie wird dabei nicht, wie einige meinen, kurzfristig Haushaltslöcher stopfen können.
Bei einer 30-jährigen Vertragslaufzeit verteilen sich die zu erwartenden ca. 7 Millionen EUR auf den lächerlichen Betrag von ca. 230.000 EUR im Jahr. Dieser Betrag ist es nicht wert, unüberschaubare Risiken über eine Generation hinweg in Kauf zu nehmen.
Waltraud Galaske
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Weitere Kritik :
Das Cross- Border- Leasing- Geschäft, das sich vor allem in Grossstädten von NRW hinter dem Rücken der Bürger und ohne öffentliche Information eingeführt wurde, hat insbesondere auch in den Naturschutzverbaenden Widerspruch gefunden.
Es liegen mir Stellungnahmen dazu vor :
1. aus dem BUND- Landesvrband NRW ( vergl. "Kurzstellungnahme zum Cross-Border-Leasing" vom 20.11.2002 )
2. aus dem BUND- Landesverband Bayern ( vergl.
"Cross- Border- Leasing - Ausverkauf kommunalen Vermögens
/ Aushebelung der Gemeindeordnung" vom 07.11.2002 )