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"Kein `big bang´ in der deutschen Wasserwirtschaft!"

Am 27. März 2001 hat das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragte Gutachtergremium in Berlin sein Thesenpapier zur Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutschland vorgestellt. Die Leitung des Gutachtergremiums hatte der Ökonom Prof. Dr. HANS-JÜRGEN EWERS inne. Propagiert wird in dem vorläufigen Thesenpapier ein "Wettbewerb im Markt" sowie als mildere Variante der Liberalisierung ein "Wettbewerb um den Markt". Die Liberalisierung müsse allerdings durch flankierende Maßnahmen ökologisch und hygienisch abgesichert werden. Mit dem endgültigen Gutachten zur Einführung des Wettbewerbsprinzips in der deutschen Wasserversorgung wird für Juni 2001 gerechnet. Die Thesen zur Einführung des Wettbewerbsprinzips in der Trinkwasserversorgung könnten auch für die Abwasserentsorgung von Interesse sein. Denn es ist nicht ausgeschlossen, daß sich die Apologeten der Liberalisierung als nächstes den kommunalen Abwassersektor vornehmen werden. Zwar gilt die Abwasserentsorgung im Gegensatz zur Trinkwasserversorgung derzeit noch als hoheitliche Aufgabe. Die Umsetzung des "Privatisierungs-Paragraphen" 18 a im Wasserhaushaltsgesetz auf Länderebene könnte aber auch für den Abwassersektor neue Perspektiven eröffnen. Aus der Berliner Debatte um die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung können Abwasserwerker demzufolge erste Schlußfolgerungen ziehen, was möglicherweise demnächst auch auf die kommunale Abwasserentsorgung zukommen könnte. Deshalb werden nachfolgend wichtige Aspekte aus der Berliner Diskussion wiedergegeben, die man mit einigem Understatement als lebhaft bezeichnen konnte.

"Eine derart emotional hochgepuschte Diskussion" habe er in seiner langen Laufbahn "als Deregulierer noch nie erlebt!" Mit diesen Worten faßte Prof. EWERS den Verlauf der Vorstellung des Thesenpapiers zur Liberalisierung des deutschen Wassermarktes am 27. März 2001 im Bundeswirtschaftsministerium zusammen. Die heftig geführte Diskussion hätte fast mit einem Eklat geendet. Genervt von empörten Zwischenrufen hatte Prof. EWERS sein Schlußwort abgebrochen. Nur die einfühlsame Moderation von VOLKER ANGRES vom ZDF konnten Prof. EWERS bewegen, sein Schlußwort schließlich doch noch fortzusetzen.

HANS-JÜRGEN EWERS, Ökonom und Präsident der Technischen Universität in Berlin war im Verlauf der eintägigen Diskussionsrunde um ein starkes Wort nie verlegen. Kein Wunder, daß seine provokative Thesen zu heftigen Gegenreaktionen bei den Liberalisierungs-Skeptikern im Auditorium geführt hatten. Dabei hatte die Vorstellung der Liberalisierungsthesen vergleichsweise moderat begonnen. Staatssekretär Dr. ALFRED TACKE vom BMWi wünschte sich zu Beginn der Debatte ein Diskussionsergebnis, "das alle Seiten als Erfolg werten könnten". Im BMWi wolle man eine "Synthese" aus kommunaler Daseinsvorsorge und effizienzsteigenderem Wettbewerb. "Langfristig" müsse für die deutsche Wasserversorgung "ein moderner Ordnungsrahmen" geschaffen werden. Im Hinblick auf die in der Wasserwirtschaft besonders festgezurrten föderalen Strukturen beteuerte Dr. TACKE, daß die vom BMWi angestrebte Marktöffnung "nur als Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Kommunen" zum Erfolg geführt werden könne. Um Bedenken von kommunaler Seite schon im Vorfeld zu begegnen, unterstrich der BMWi-Staatssekretär, daß die Unantastbarkeit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eine Grundlage der Gutachterthesen sei. Umgekehrt müsse man aber auch gelten lassen, daß auch private Unternehmen die Wasserversorgung hochwertig gewährleisten könnten. Wäre dies anders, dann müßte beispielsweise "auch Babynahrung öffentlich-rechtlich produziert werden". Zwischen Marktöffnung einerseits und Umwelt- und Gesundheitsschutz andererseits würde "bei einer intelligenter Regulierung kein Widerspruch bestehen". Insofern sei vor einer Schubladendiskussion zu warnen. Letztlich gehe es bei der Marktöffnung auch darum, "durch eine Expansion ins Ausland Arbeitsplatzwachstum zu generieren". Dr. TACKE bat das Auditorium zu würdigen, daß die Gutachter "durchaus keine Extrempositionen" in ihrem vorläufigen Thesenpapier zur Marktöffnung in der deutschen Wasserwirtschaft vertreten würden. Das sah allerdings ein Gutteil des hochkarätig besetzten Auditoriums durchaus anders. Entsprechend heftig wurde im weiteren Verlauf des Workshops der Streit um Sinn und Unsinn einer Marktöffnung in der Wasserwirtschaft ausgefochten.

Langsam an die Marktöffnung "herantasten"

Nach der Einführung seitens des BMWi-Vertreters stellte Prof. Dr. HANS-JÜRGEN EWERS die Grundzüge des "Liberalisierungsgutachtens" vor. Prof. EWERS führte sich zunächst als "Experte in Fragen der Deregulierung" mit einem zwanzigjährigen Erfahrungsschatz ein. Gleich eingangs verwirrte er die etwa 150 Zuhörer im Auditorium mit der Aussage, daß die "Deregulierung als die Reregulierung der Überregulierung" verstanden werden müsse. In der Gewissheit, ein nicht nur freundliches gesinntes Publikum vor sich zu haben, versuchte der Berliner TU-Präsident, die weitestgehenden Forderungen in den Liberalisierungsthesen der Gutachter teilweise etwas zurückzunehmen: Die beispielsweise von Wasserwerkern und Umweltverbänden besonders angefeindete gemeinsame Netznutzung mit Durch- und Einleitungen von "fremden" Wässern in angestammte Versorgungsnetze werde im Wettbewerb keine große Rolle spielen. Bei einer Gefahr für die "Systemstabilität" und bei unüberschaubaren hygienischen Risiken hätten sich die Gutachter vorbehalten, eine gemeinsame Netznutzung nicht zuzulassen. Die Gutachter wollten "keinen big bang". Im Bewußtsein dessen, daß Wasser nur bedingt mit Telekommunikation, Strom und Gas vergleichbar sei, würden die Gutachter für ein langsames Herantasten an die Marktöffnung plädieren. Zudem würden sich die Gutachter für hohe Anforderungen an private Wasserversorger aussprechen. Über ein Bundesgesetz müsse sichergestellt werden, daß unzuverlässigen Wassergesellschaften bei einem Fehlverhalten der Lizenzentzug drohe.

Die "disziplinierende Wirkung" des Wettbewerbs

Angesichts "zahlreicher Indizien für eine Ineffizienz der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen" führe letztlich aber kein Weg an der Liberalisierung vorbei. In der freien Wirtschaft sei jedermann dem Wettbewerb ausgesetzt. Insofern sei es "völlig unverständlich", daß sich die Wasserwerker vom Wettbewerbsprinzip ausnehmen wollten. Die deutsche Wasserwirtschaft müsse "der disziplinierenden Kontrolle durch den Kapitalmarkt unterworfen" werden. Dort würden nämlich unfähige Manager durch Entlassung bzw. durch eine feindliche Übernahme abgestraft. Nur dieses ständige Damoklesschwert würde "das mangelhafte Preis/Leistungsverhältnis in der deutschen Wasserwirtschaft" signifikant verbessern. Flankierend zum disziplinierenden Element des direkten Wettbewerbs sei die zwangsweise Einführung eines Benchmarkings erforderlich. Der Leistungsvergleich könne seine disziplinierende Wirkung allerdings nur entfalten, wenn die Ergebnisse aus den Benchmarkings veröffentlicht würden. "Benchmarking muß die Bürger mobilisieren!"

Prof. EWERS plädierte ferner für differenzierte Preisobergrenzen in der Trinkwasserversorgung. Dies würde zwecks Gewinnerhöhung eine kontinuierliche Suche nach Kosteneinsparpotentialen anreizen - womit dann auch die Benchmarks ständig verschärft würden. Eine weitere Hauptforderung des Gutachtergremiums zielt darauf ab, die gesundsheits- und umweltpolitische Vorsorgeaspekte von den Kernaufgaben der Trinkwasserversorgung abzutrennen. Es könne nicht sein, "daß die Wasserwerker über das Niveau der Gewässerschutzes in Deutschland bestimmen könnten". Gewässerschutz sei Aufgabe der Wasserwirtschaftsbehörden. Eine parallele Aufgabenbearbeitung durch Wasserwerke und Behörden würde zu einer unnötig teuren Doppelarbeit führen. Anstatt "unsinnigerweise mehrere Köche an den Topf" zu lassen, müsse "eine klare Funktionstrennung" zwischen dem operativen Gewässerschutz der Behörden und den Kernkompetenzen der Wasserversorgungsunternehmen (Wasserförderung, -aufbereitung und -verteilung) durchgesetzt werden. Ferner sei es "völlig systemwidrig", daß die Kosten für die "freiwilligen Umweltleistungen" der Wasserwerker zu Lasten der Gebührenzahler gehen würden. Vorsorgeleistungen im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes kämen allen Bürgern zugute - und müßten demzufolge über den allgemeinen Finanzhaushalt entgolten werden. Genausowenig dürfe Arbeitsmarktpolitik zu Lasten der WasserbebührenzahlerInnen bewerkstelligt werden. Prof. EWERS warnte demzufolge vor übertriebenen Absicherungsmaßnahmen für die Belegschaft bei einer privaten Übernahme. Womit der Obergutachter bei der Gestaltung der Verträge beim Verkauf von kommunalen Wasserbetrieben angelangt war. Es sei "völlig klar, daß bei den ersten Konzessionsverträgen Fehler gemacht" worden seien - "weil auf diesem Gebiet keine Erfahrungen zur Vertragstechnologie" vorgelegen hätten. Aus den Fehlern müsse man eben lernen - genauso wie man aus einigen Negativerfahrungen bei der Privatisierung in England und Wales lernen müsse. Unstatthaft sei es aber, die dortigen Fehler zur pauschalen Diffamierung der Privatisierung zu mißbrauchen. Dem Wettbewerb in England würde die Vergangenheit angelastet, in der genau unter öffentlich-rechtlicher Regie die damals kommunalen Wasserbetriebe zugrundegerichtet worden seien. Im Endgutachten würde klar herausgestellt werden, daß die privaten Konzerne in den letzten Jahren die staatliche Mißwirtschaft früherer Zeiten wieder halbwegs ins Lot gebracht hätten.

"Die Befreiung der Bürger vom kommunalen Allmachtsbestreben"

Prof. EWERS bekannte sich klar zu einer Vollprivatisierung der bislang kommunalen Wasserwerke. Den derzeit vielerorts praktizierten public-private-partnership-Modellen konnte der Chefgutachter nichts abgewinnen: "Es ist obszön, wenn der Staat mit den Privaten ins Bett geht!" Bei den Modellen mit einer privaten Beteiligung von 49,9 oder 50 Prozent würden sich die schlechten Eigenschaften des kommunalen Betriebs mit den schlechten Eigenschaften des Privatunternehmens paaren. Dies würde "auf eine gigantische Verschwendung" hinauslaufen.

Im folgenden stellte Prof. EWERS vehement infrage, daß die Interessen einer Kommune immer identisch seien mit den Interessen ihrer Bürger: "Die Freiheit der Kommune ist nicht die Freiheit der Bürger. Überall, wo die Kommune hoheitlich auftrifft, muß ich mich als Bürger wehren können!" Und: "Die pompösen Begriffe aus dem 19 Jahrhundert wie Gemeinwohl und Daseinsvorsorge" seien ihm höchst suspekt. Die Befreiung der Bürger von kommunalem Allmachtsbestreben gelinge umsoeher, je mehr Leistungen der antiquierten kommunalen Daseinsvorsorge auf private Dritte übertragen werden.

Kommen aus Brüssel Liberalisierungssignale?

Dipl.-Ing. ANDREAS KRAEMER, der im Gutachtergremium mit seinem ecologic-Team den Part des Umweltschutzes zu vertreten hat, ging u.a. auf mögliche Liberalisierungstendenzen im EU-Raum ein. Die Feststellung der SPD-Umweltexpertin ULLA BURCHARDT (MdB), daß in Brüssel weder in der Wettbewerbs- noch in der Binnenmarktkommission und schon gar nicht in der Umweltkommission "Liberalisierungs-Richtlinien" für die Wasserwirtschaft in Vorbereitung seien, konnte sich KRAEMER nicht so ohne weiteres anschließen. Je nach Besucherdelegation würde die EU-Kommission unterschiedliche Signale aussenden. KRAEMER machte desweiteren darauf aufmerksam, daß der Begriff der "Daseinsvorsorge" in Brüssel und in Deutschland völlig unterschiedlich verstanden werde. Bei der Prägekompetenz von Frankreich und Großbritannien in der EU-Wasserpolitik werde entsprechend der Auffassungen in Paris und London der "service public" durchaus als Aufgabenfeld verstanden, das privat erledigt werden könnte. Aufmerksam müßten auch die Entwicklungen im Vergaberecht beobachtet werden. Möglicherweise sei eine Ausweitung der der Konzessionsrichtlinie vom Baubereich auf den Bereich der Betriebskonzssionen zu erwarten.

"Schon die Fragestellung ist falsch!"

Den Ausführungen von Prof. EWERS wurde anschließend von Herrn ULRICH CRONAUGE vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) heftig widersprochen. Bereits die vom BMWi formulierte Aufgabenstellung für das Gutachtergremium würde sich "in einer Schieflage" befinden. Ein Manko in der Fragestellung des BMWi würde darin bestehen, daß die Liberalisierung als sicher kommend vorausgesetzt würde. "Wer aber die falschen Fragen stellt, könne nicht mit den richtigen Antworten rechnen", gab der VKU-Vertreter zu bedenken. Die auch von den Gutachtern attestierte hohe Qualität der deutschen Trinkwasserversorgung sei eben genau das Ergebnis einer über Jahrzehnte hinweg aufgebauten kommunalen Struktur. Warum sei es dann angesichts der erfolgreichen Arbeit der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen nötig, einen grundlegenden Strukturwandel zu erzwingen? CRONAUGE erinnerte an das Motto des kurz zuvor am 22. März celebrierten "Tag des Wassers", der diesjährig unter dem Motto "Wasser und Gesundheit" gestanden habe. CRONAUGE stellte dieses Motto dem offenkundigen Leitbild der Gutachter - nämlich "Wasser und Preise" - gegenüber. CRONAUGE bemängelte desweiteren, daß die bisherigen Ausführungen der Gutachter zur kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen (Art. 28 GG) "völlig defizitär" seien: Die Gutachter würden "leichtfertig die Regelungsbefugnisse und die Organisationshoheit der Kommune infrage stellen". Ebenfalls hätten die Gutachter Art. 16 des EU-Vertrages "nicht gebührend in die Bewertung der Marktöffnung einbezogen". Darin sei nämlich die kommunale Daseinsvorsorge garantiert. Anschließend thematisierte CRONAUGE die von den Gutachtern vorgeschlagene "personelle, fachliche und finanzielle Stärkung" der Wasserwirtschafts- und Gesundheitsadministration. Mit dieser Ertüchtigung des Behördenapparates wollen die Gutachter die Liberalisierung vor Entgleisungen bewahren. Die ökologische und hygienische Absicherung des Wettbewerbs läuft für den VKU aber auf eine "bombastische Behördenexplosion" hinaus. Auch die von den Gutachtern für die Preisüberwachung vorgeschlagene Regulierungsbehörde wurde von CRONAUGE negativ bewertet: "Wir haben bereits einen demokratisch legitimierten Regulator. Das sind die Gemeinderäte. Wir brauchen keine Regulierungsbehörde!"

Wird durch die Marktöffnung das Wasser 15 Prozent billiger?

Die Gutachter erwarten in Anlehung an eine Studie der DEUTSCHEN BANK RESEARCH, daß infolge der Marktöffnung im Verlauf der nächsten zehn Jahre Preissenkungen von zehn bis 15 Prozent erreichbar seien: CRONAUGE hielt es für ziemlich verwegen, angesichts dieser völlig ungesicherten Annahmen einen "völligen Systembruch zu erzwingen". Vergleichbare Preissenkungspotentiale könnten auch ohne Systemwechsel erschlossen werden - beispielsweise durch die Zusammenlegung der kommunalen Trink- und Abwasserbetriebe. Besonders scharf kritisiert CRONAUGE den von den Gutachtern angestrebten "grundsätzlichen Standbeinwechsel". Dieser würde auf einen Ersatz der Vorsorge durch die Nachsorge hinauslaufen - wobei die Nachsorge nur noch dazu gut sei, "das Schlimmste zu verhindern". Im übrigen sei es "ein Popanz", daß zwecks Internationalisierung zunächst eine via Marktöffnung eingeleitete Flurbereinigung über die kommuale Wasserwirtschaft hinwegrollen müsse. "Es ist nicht Aufgabe aller kommunaler Unternehmen, sich im Weltmarkt zu exponieren." Fazit des VKU-Vertreters: "Die Liberalisierung ist nicht die richtige Antwort für den notwendigen Modernisierungsbedarf!" Stattdessen müsse beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert und Wasser- und Abwasser zusammengeführt werden.

"Effizienz ist kein Privileg von privat oder öffentlich!"

Für den Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft kommentierte Dipl.-Ing. KLAUS SPILLER die Liberalisierungsthesen des Gutachtergremiums. Der Mitarbeiter der Stadtwerke Osnabrück AG stellte in Zweifel, ob ein liberalisierter Wassermarkt tatsächlich eine notwendige Voraussetzung für eine kontinuierliche Leistungserhöhung sei. SPILLER konfrontierte die Gutachter mit folgender Gegenthese: "Effizienzsteigerung muß unabhängig von der Organisationsform in jedem Unternehmen ein ständiger Prozeß sein. Effizienz ist kein Privileg von öffentlich oder privat, von groß oder klein!" Der BGW könne schon die Grundthese der Gutachter nicht teilen, daß mangelnde Effizienz symptomatisch für die kommunalen Wasserversorgungsunternehmen sei - und daß demzufolge mit der Einführung des Wettbewerbsprinzips eine Effizienzsteigerung erzwungen werden müsse. Daß Privatisierung nicht automatisch zu mehr Effizienz führt, versuchte SPILLER durch folgenden Vergleich zu belegen: "In den Neuen Bundesländern waren bereits ein Jahr nach der Wende überall Wasserzähler installiert. Demgegenüber verfügt in der seit über zehn Jahren privatisierten Wasserwirtschaft in England und Wales jeder fünfte Haushalt immer noch nicht über einen Wasserzähler." Ferner warnte SPILLER "vor nationalen Alleingängen in der EU". Es dürfe nicht sein, daß Deutschland seinen Wassermarkt öffne - und in allen anderen EU-Ländern blieben die Wassermärkte für deutsche Investoren weitgehend abgeschottet. Auch nicht richtig sei die Gutachterthese, daß die deutsche Wasserwirtschaft auf dem (vermeintlich) lukrativen Weltwassermarkt nichts zu melden habe. Bei Bau- und Maschinenkomponenten habe die deutsche Zulieferindustrie immerhin einen 27 Prozent-Anteil am Weltwassermarkt. Zumindest in einem Punkt konnte sich der BGW-Vertreter den Gutachterthesen anschließen: Die steuerliche Ungleichbehandlung von Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung müsse ebenso abgeschafft werden wie die pauschalen Wasserentnahmeentgelte - und die Abwasserbeseitigungspflicht müsse auf private Dritte übertragen werden können.

Der nach Meinung des Moderators "in Gegenpolemik erfahrene" EWERS wandte sich ob all dieser Vorwürfe "gegen das ideologische Rauschen" bei den Liberalisierungskeptikern - was ihm prompt den Vorwurf eintrug, daß es im Gutachtergremium "nicht nur ideologisch rauschen, sondern ganz gewaltig stürmen" würde. Assistiert durch Herrn Dr. WOLFGANG KOSSENDEY vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium kritisiert Prof. EWERS, daß die ganze Diskussion unter völlig verkehrten Vorzeichen ablaufen würde. Es sei ein Unding, daß von ihm verlangt werde, daß er die Überlegenheit eines liberalisierten Wassermarktes gegenüber dem jetzigen System der geschützten Versorgungsgebiete beweisen müsse. Die Bundesrepublik Deutschland habe sich zu einer Wettbewerbswirtschaft verpflichtet. Insofern müsse die Beweispflicht genau umgekehrt gehandhabt werden: Die Liberalisierungsgegner müßten nachweisen, daß die Marktöffnung in der Wasserwirtschaft ein untaugliches Instrument sei. Die Beweislast dürfe man "nicht den Gutachtern auf die Backe kleben!"

Werden die "ökologischen Leitplanken" eingerissen?

Aufhorchen ließen die Signale aus dem Gutachtergremium, daß die flankierenden Maßnahmen hinsichtlich der ökologischen und hygienischen Absicherung der Liberalisierung zurückgenommen werden könnten. Während im Thesenpapier noch eine Aufstockung der Gesundheitsverwaltung zur Überwachung der privaten - aber auch der kommunalen - Wasserversorgungsunternehmen für erforderlich erachtet worden war, hielt Prof. EWERS in seinen Workshop-Ausführungen eine Stärkung der Gesundheitsadministration für entbehrlich. Wenn den privaten Wasserkonzernen bei Schlechterfüllung des übertragenen Wasserversorgungsauftrages eine Lizenzentzug drohe, hätte man so viel Selbstregualtiv in das Liberalisierungsgeschehen eingearbeitet, daß sich ein Ausbau der Gesundheitsverwaltung erübrigen würde. Daß man seitens des Gutachtergremiums in dem Thesenpapier die Bedenken gegen die Liberalisierung und die flankierenden Maßnahmen "zu sehr in den Vordergrund gestellt habe", bewertete Prof. EWERS im Nachhinein als Crux. Einer starken Wasserwirtschafts- und Gesundheitsverwaltung habe man nur das Wort geredet, damit sich auch die liberalisierungskritischen Bedenkenträger in dem Gutachten wiederfinden könnten. Aus der ursprünglich für erforderlich gehaltenen Stärkung der Überwachungsbehörden würden einem die Liberalisierungsgegner jetzt aber einen Strick drehen. Aus dem dummen Gerede von einer apokalyptische Überregulierung durch einen teuren und personalintensiven Verwaltungsausbau werde man lernen. Die entsprechenden Passagen im Gutachten würden nochmals einer Überarbeitung unterzogen.

Diese Anmerkungen ließen zumindest bei einigen Diskussionsteilnehmern die Alarmglocken schrillen. Jetzt müße man in der Endversion des Gutachtens gar mit einer Empfehlung zu einer "nackten Liberalisierung" ohne ausreichende gesundheits- und umweltpolitische Flankierung rechnen.

Die Gräben bleiben tief

Herr Dr. MATTHIAS SCHÜRGES, Chef der wirtschaftspolitischen Abt. im BMWi, konstatierte in seinem Schlußwort, "daß die Gräben sind weiterhin tief seien". Eine kontroverse Diskussion sei allerdings auch zu erwarten gewesen. Trotzdem gäbe es Felder, auf denen Konsens möglich erscheine. Als Beispiel nannte er die Zusammenführung von Wasser und Abwasser sowie die Einführung von Benchmarkings. Gleichwohl seien viele Fragen offengeblieben. Und wenn im Juni 2001 das endgültige Gutachten auf dem Tisch liegen würde, werde die kontroverse Diskussion sicherlich weitergeführt werden. Dessen ungeachtet sei man im BMWi "nicht bereit", eine Marktöffnung in der Wasserwirtschaft "auf die lange Bank zu schieben". Allerdings "werden wir niemanden mit einem fertigen Gesetzesentwurf überraschen". Das Bundeswirtschaftsministerium werde "weiterhin die Rolle des Moderators übernehmen". Dabei würde man deutlicher als bislang unterstreichen, "daß Wettbewerb nicht auf Kosten der Wasserqualität gehen würde". Man erwarte allerdings auch, daß die öffentlich-rechtliche Wasserversorgungsunternehmen deutlicher als bislang ihr Effizienzsteigerungsvermögen unter Beweis stellen müßten. Im Bundeswirtschaftsministerium sei man bereit, für Effizienzsteigerungen mehr Freiheitsgrade zu eröffnen. Und angesichts der Befürchtung hinsichtlich einer überbordenden Regulierungsbürokratie betonte Dr. SCHÜRGES, "daß am Ende des Weges kein Übermaß an Regulierung stehen" dürfe.

K a s t e n

Neben den in diesem Beitrag erwähnten Referenten wurden die Ausführungen von Herrn Prof. Dr. HANS-JÜRGEN EWERS von folgenden Co-Referenten ergänzt bzw. kommentiert:

- Frau GUNDA RÖSTEL, Gelsenwasser AG

- Herrn Prof. Dr.-Ing. MARTIN JEKEL, Technische Universität

(Mitglied im Gutachtergremium)

- Herrn Prof. Dr.med. KONRAD BOTZENHART, Hygiene-Institut der

Universität Tübingen (Mitglied im Gutachtergremium)

- Herrn Dr.-Ing. FRIEDER HAAKH,

Zweckverband Landeswasserversorgung

- Herrn PD Dr.phil. THOMAS KLUGE, Institut für sozial-

ökologische Forschung (isoe)

Die Tagungsunterlagen mit den kopierten Vortragsfolien der Referenten sowie mit ergänzenden Kopien gibt es gegen Unkostenerstattung bei

ecologic - Gesellschaft für Internationale und

Europäische Umweltforschung

- z.Hd. Frau Melanie Kemper -

Pfalzburger Str. 43 - 44

10717 B e r l i n

Tel.: 030/86880-0, Fax: -100

e-mail: trinkwasser2001@ecologic.de

Die Referate und die Diskussionen im Rahmen des Workshops wurden aufgezeichnet, so daß seitens des BMWi in absehbarer Zeit mit einem ausführlichen Tagungsband gerechnet werden kann. Das Thesenpapier der Gutachter, das dem Workshop zugrunde lag, kann als pdf-Datei von der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums

www.bmwi.de

heruntergeladen werden.

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