Aus
Bildung ist keine Ware
Gegen die Privatisierung der Berufsschulen in Bremen
(Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur GmbH)
http://www.sozialplenum.de/privatisierung/index.html
Weserkurier 13.06.04
Bildungs-GmbH unter die Lupe genommen
GEW sieht sich in ihren Befürchtungen bestätigt
Von unserem Redakteur
Bernd Schneider
Privatisierungen in der Bildungslandschaft - echte Begeisterung kommt da nicht auf bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Vom Verfassungsrechtler Dieter Sterzel aus Oldenburg hat sie jetzt ein Gutachten erbeten. Darin wird geklärt: Wo liegen die Grenzen des Privatrechts in der Bildung? Welche Aufgaben dürfen Stiftungen und GmbHs übernehmen? Was muss in der Verantwortung der öffentlichen Hand bleiben?
Ausgangspunkt war weniger die in Bremen geplante Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur, sondern ein Hamburger Vorhaben. Dort sollen die Berufsschulen in eine Stiftung überführt werden, wie Sterzel erläutert. In den entscheidenden Gremien sollten Vertreter aus der Wirtschaft mit ihrer Mehrheit die Geschicke der Schulen lenken - bis hin zu den Lehrplänen.
Das, so der Verfassungsrechtler jetzt in Bremen, kollidiere eindeutig mit der Verfassung. Im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 1) heiße es unmissverständlich: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Unterrichtsinhalte, das Anstellen von Lehrern, die Dauer von Ausbildungen in der Schule - all das müsse und dürfe nur der Staat regeln. Schließlich entscheide Bildung in solchen Fragen "ganz wesentlich über Lebenschancen". Ob die in Bremen geplante Bildungs-GmbH ebenfalls gegen die Verfassung verstoße, konnte Sterzel nicht abschließend beantworten.
Der weitaus größte Teil der vorgesehenen GmbH-Aufgaben, räumte er ein, sei "völlig unproblematisch": Gebäude verwalten, Material zentral beschaffen, Rechnungen begleichen, Hausmeister und Lehrmeister oder Betreuungskräfte anstellen, Reinigungsunternehmen beauftragen - von all diesen Vorgängen seien hoheitliche Aufgaben nicht berührt.
Probleme könne es aber geben, wenn die GmbH, wie bislang vorgesehen, zudem "Steuerungsfunktionen" wahrnehme. Ob die vorgesehenen "Ziel- und Leistungsvereinbarungen" zwischen Behörde, GmbH und Schulen dem Staat ausreichenden Einfluss sicherten, sei rechtlich nicht sicher. Für eine abschließende Klärung seien die GmbH-Aufgaben noch nicht präzise genug umrissen. "Verfassungswidrig wären sie, wenn inhaltliche, pädagogische und konzeptionelle Aufgaben berührt wären."
Dass das so ist, daran hat die GEW keinen Zweifel. Der Landesvorsitzende
Jürgen Burger: "Wir haben von Anfang an die haushaltsrechtlichen Bedenken
des Rechnungshofs gegen die GmbH geteilt", sagte er. "Nun sehen wir uns
auch in unseren verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt." Schließlich
werde schon in den Entwürfen der GmbH darauf hingewiesen, dass sie
ihre Steuerungsfunktionen nur wahrnehmen könne, wenn Gesetze geändert
würden, hieß es bei der GEW.