Die jetzt von der Presse hochgespielten Auseinandersetzungen der hessischen CDU
mit den Freien Wählergemeinschaften (vergl. Bericht der
"Bild am Sonntag" vom 12.11.2006 in der Anlage) beruhen auf der
(auch vom Bundesverfassungsgericht erkannten) Ungerechtigkeit, dass (wohl nach
den neuen Bestimmungen des Parteiengesetzes) örtliche Wählergemeinschaften
im Gegensatz zu den Parteien keine öffentlichen Gelder erhalten. Dies hätte
längst durch eine Wahlkampfkostenerstattung bei Kommunalwahlen (am besten von
Anfang an) geregelt werden können.
Da nach dem geltenden Recht die Länder dafür zuständig sind, haben die FW (Freien
Wähler in Hessen) wohl ein entsprechendes Gesetz angestrebt. Wahrscheinlich
sind sie dann, um zu Geld zu kommen, auch auf die Idee gekommen, für den Landtag
als Partei zu kandidieren. Hieraus hat sich dann wohl de Situation so
entwickelt, wie wir sie jetzt haben : Die FW stellen jetzt (2008) Kandidaten
für den hessischen Landtag auf.
Um was es wirklich geht : Die Parteienfinanzierung bei den Kommunalwahlen
ist immer noch nicht gelöst,
Als man in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Parteienfinanzierung
in Form einer sog. "Wahlkampfkostenerstattung" in der Bundesrepublik
Deutschland einführte, gab es in der SPD, die ja damals als eine starke
Mitgliederpartei ein hohes Beitragseinkommen besaß, Widerstände. Man
befürchtete (meines Erachtens zu Recht) einen Rückgang der
Einflussmöglichkeiten der Mitglieder. Ich erinnere mich daran, dass es in der
SPD damals u. a. Vorschläge gab, die staatlichen Gelder vor Ort als Spenden den
Schulen zur Anschaffung von Lehrmitteln zur Verfügung zu stellen.
Nach der Einführung wurde dann auch beanstandet, dass es bei Kommunalwahlen
keine Wahlkampfkostenerstattung gab, zumal ja auch hier und da von den
Kandidaten der Kommunalparlamente verlangt wurde, im Hinblick auf die später zu
erwartenden Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen im Vorschuss pauschale
Beträge für den Wahlkampf zur Verfügung zu stellen.
Ich erinnere mich, dass auf einer Vorstandssitzung des SPD- Bezirks
Ostwestfalen- Lippe der Politologe und damaliger MdB Dr. Ulrich Lohmar
(übrigens Autor eines Buches über "Innerparteiliche Demokratie")
gebeten wurde, zu prüfen, ob diese Ausnahme nicht eine finanzielle Benachteiligung
der Kommunalpolitiker darstelle. Hierauf wurde von oben entgegnet, dass die
kommunalen Fraktionen von ihren Gemeinden ja zusätzliche Gelder für ihre Arbeit
erhielten.
Da ja die (damalige) Wahlkampfkostenerstattung nicht den Fraktionen, sondern
den zuständigen Parteigliederungen zustand, waren damals bzw. sind jetzt noch
vor allem die einfachen Mitglieder der Partei die Leidtragenden dieser
Regelung. Die Fremdfinanzierung durch den "neutralen" Staat" und
der Ausschluss der Zahlung bei den Kommunalwahlen wirkt sich für eine
demokratische Willensbildung durch die Basis in der Gesamtpartei negativ aus :
eine Kontrolle der Mandatsträger durch die Mitgliedschaft wird durch diese
finanzielle Ungleichheit zumindest erschwert.
Diese Tatsache war mir persönlich immer bewusst, vor allem während meiner
10-jährigen Tätigkeit als Kassierer einer Kreistagsfraktion. Hier musste durch Abgabe der Fraktionsmitglieder (Spenden
an die Partei) und Zuschüsse unterschiedlichster Art für genügend
Handlungsspielraum bei den Finanzen gesorgt werden.
Die Änderung der Parteienfinanzierung 1994 und das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes erfolgten nach meiner aktiven politischen Tätigkeit.
Sie zeigen mir auf, dass die unteren Parteigliederungen immer noch nicht (im
Gegensatz zu den oberen) Wahlkampfgelder erhalten und dass das Problem jetzt
wohl erkannt, aber noch immer nicht gelöst ist.