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Warum es bei den Kommunalwahlen nie eine Parteienfinanzierung gegeben hat


Die jetzt von der Presse hochgespielten Auseinandersetzungen der hessischen CDU mit den Freien Wählergemeinschaften (vergl. Bericht der "Bild am Sonntag" vom 12.11.2006 in der Anlage) beruhen auf der (auch vom Bundesverfassungsgericht erkannten) Ungerechtigkeit, dass (wohl nach den neuen  Bestimmungen des Parteiengesetzes) örtliche Wählergemeinschaften im Gegensatz zu den Parteien keine öffentlichen Gelder erhalten. Dies hätte längst durch eine Wahlkampfkostenerstattung bei Kommunalwahlen (am besten von Anfang an) geregelt werden können.

Da nach dem geltenden Recht die Länder dafür zuständig sind, haben die FW (Freien Wähler in Hessen) wohl ein entsprechendes Gesetz angestrebt. Wahrscheinlich sind sie dann, um zu Geld zu kommen, auch auf die Idee gekommen, für den Landtag als Partei zu kandidieren. Hieraus hat sich dann wohl de Situation so entwickelt, wie wir sie jetzt haben : Die FW stellen jetzt (2008) Kandidaten für den hessischen Landtag auf.       

Um was es wirklich geht : Die Parteienfinanzierung bei den Kommunalwahlen ist immer noch nicht gelöst,

Als man in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Parteienfinanzierung in Form einer sog. "Wahlkampfkostenerstattung" in der Bundesrepublik Deutschland einführte, gab es in der SPD, die ja damals als eine starke Mitgliederpartei ein hohes Beitragseinkommen besaß, Widerstände. Man befürchtete (meines Erachtens zu Recht) einen Rückgang der Einflussmöglichkeiten der Mitglieder. Ich erinnere mich daran, dass es in der SPD damals u. a. Vorschläge gab, die staatlichen Gelder vor Ort als Spenden den Schulen zur Anschaffung von Lehrmitteln zur Verfügung zu stellen.

Nach der Einführung wurde dann auch beanstandet, dass es bei Kommunalwahlen keine Wahlkampfkostenerstattung gab, zumal ja auch hier und da von den Kandidaten der Kommunalparlamente verlangt wurde, im Hinblick auf die später zu erwartenden Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen im Vorschuss pauschale Beträge für den Wahlkampf zur Verfügung zu stellen.

Ich erinnere mich, dass auf einer Vorstandssitzung des SPD- Bezirks Ostwestfalen- Lippe der Politologe und damaliger MdB Dr. Ulrich Lohmar (übrigens Autor eines Buches über "Innerparteiliche Demokratie") gebeten wurde, zu prüfen, ob diese Ausnahme nicht eine finanzielle Benachteiligung der Kommunalpolitiker darstelle. Hierauf wurde von oben entgegnet, dass die kommunalen Fraktionen von ihren Gemeinden ja zusätzliche Gelder für ihre Arbeit erhielten.

Da ja die (damalige) Wahlkampfkostenerstattung nicht den Fraktionen, sondern den zuständigen Parteigliederungen zustand, waren damals bzw. sind jetzt noch vor allem die einfachen Mitglieder der Partei die Leidtragenden dieser Regelung. Die Fremdfinanzierung durch den "neutralen" Staat" und der Ausschluss der Zahlung bei den Kommunalwahlen wirkt sich für eine demokratische Willensbildung durch die Basis in der Gesamtpartei negativ aus : eine Kontrolle der Mandatsträger durch die Mitgliedschaft wird durch diese finanzielle Ungleichheit zumindest erschwert.

Diese Tatsache war mir persönlich immer bewusst, vor allem während meiner 10-jährigen Tätigkeit als Kassierer einer Kreistagsfraktion. Hier musste  durch Abgabe der Fraktionsmitglieder (Spenden an die Partei) und Zuschüsse unterschiedlichster Art für genügend Handlungsspielraum bei den Finanzen gesorgt werden. 

Die Änderung der Parteienfinanzierung 1994 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erfolgten nach meiner aktiven politischen Tätigkeit. Sie zeigen mir auf, dass die unteren Parteigliederungen immer noch nicht (im Gegensatz zu den oberen) Wahlkampfgelder erhalten und dass das Problem jetzt wohl erkannt, aber noch immer nicht gelöst ist.