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Schreiben von Attac Alsfeld an die Mitglieder der ZOV-Verbandsversammlung wegen der Bezüge

Attac Alsfeld/Vogelsberg                                   36323 Grebanau, den 20.03.06
 Hans-Georg Bodien                                           Finkenrain 3
                                                                            Tel.: 06646/1230

An die Mitglieder
der  ZOV-Verbandsversammlung
über die Fraktionsvorsitzenden
G. Becker(SPD), U.Künz(CDU),
H.E.Hoffmann(FWG),W.Patzak(FDP),
D.Stamm(Grüne)
 

Betr.:  ZOV, OVVG, OVAG
 

Sehr geehrte Mitglieder der ZOV-Verbandsversammlung,

  die Einschaltung der Rechtsabteilung der OVAG und besonders aber die positive Rückmeldung aus der Bevölkerung der Eignerkreise auf unsere Kritik  an der Unternehmenspolitik und an dem Verhalten der „entscheidenden“ Politiker dazu in Sachen Strompreiserhöhung nehmen wir zum Anlaß, erneut die längst überfällige Offenlegung der Vorstandsbezüge der OVAG zu fordern. Wie Sie sicherlich wissen, war der Hintergrund der Stellungnahme der OVAG-Rechtsabteilung die Nennung einer Summe von ca. 400 000.-EURO für jeden OVAG-Vorstand jährlich, die man sich im Vogelsberg erzählt. Hier heißt es dazu wörtlich: „...Würde Herr Bodien selbst behaupten, der Vorstand der OVAG verdiene die genannte Summe, so würde dies den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen.... , die genannten Beträge kommen der Wahrheit nicht annähernd nahe.“(Wetterauer Zeitung vom 18.02.06). Das Einschalten der OVAG-Rechtsabteilung in diesem Zusammenhang wird von uns als Einschüchterungsversuch gewertet und nährt nach unserem Dafürhalten nur weitere Spekulationen.

  Wir nehmen nun das von der Chefetage der OVAG für die Menschen der Region zugestandene Bestehen einer „Art Mitspracherecht“ auf die Firmenpolitik in Anspruch und fordern Sie auf, uns folgende Fragen zu beantworten:

- Wie hoch sind die Bezüge der Vorstandsmitglieder der OVAG? Bitte schlüsseln Sie auf nach Funktionen im ZOV, in der OVVG, OVAG und ihren Töchtern und Schwestern.

- Beziehen die Vorstandsmitglieder noch Gratifikationen?

- Beziehen Vorstandsmitglieder der OVAG aus ihren früheren Tätigkeiten als Wahlbeamte bereits eine Pension? Gibt es eventuell andere Regelungen für den erworbenen Anspruch auf Altersversorgung? Wie hoch waren/sind die Kosten für den jeweiligen Kreis?

- Gewährt die OVAG Vergünstigungen für Politiker der Eignerkreise bezüglich Energieversorgung?

- Wie hoch sind die Kosten der OVAG für Sponsoring/Akzeptanzprogramme?

- Welche mandats-  bzw. amtsbezogenen Vorteile bietet der ZOV, die OVVG, die OVAG und ihre Töchter und Schwestern? Hier fordern wir die dringende Offenlegung der Höhe der Nebeneinkünfte.

Sehr geehrte Damen und Herren, gleichzeitig fordern wir eine Aufklärung darüber, wie die Kontrolle der „Oberhessischen Gasversorgung GmbH“ wahrgenommen wird. Hier ist die OVAG – wie Sie sicherlich wissen -  über die Mainova AG mit Eon verbandelt.

Ebenso wollen wir Aufschluß über die Kontrolle der „Abwasserservice Oberhessen AG (ASO)“. Sie ist nach unserer Einschätzung der Hauptgrund – nach dem Geschäftsbericht der OVVG 2004 werden zwei Privatfirmen mit 49% der Anteile genannt( Adolf Lupp GmbH&Co.KG, Nidda und Schumacher Kläranlagen GmbH, Wolfenbüttel (Niedersachsen) mit je 24,5%) – für die offensiven Bestrebungen der OVAG-Chefetage, die Abwasserbeseitigung der Einzelkommunen zu übernehmen, sicherlich nicht nur kostendeckend.

In diesem Zusammenhang fordern wir Sie gleichzeitig auf, dringend für den Stop der Übernahmeofferten der OVAG/ZOV bezüglich der Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung der Einzelkommunen zu sorgen. Auch möchten wir Sie bitten, die Politik der Verbandsversammlung transparent zu gestalten. Bisher erfährt die Öffentlichkeit lediglich Ergebnisse, wie Hirzenhain und ZOV/Abwasserverband Schotten/Nidda belegen, oder wenn es um satte Gewinnausschüttungen der OVAG und um legalen Steuerentzug geht.

Ferner möchten wir Auskunft darüber, ob unter dem Dach der OVVG Bestrebungen laufen, ÖPP-Deals mit den Eignerkreisen in Sachen Schulsanierung „auf einen Schlag“ zu realisieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, kommunale Unternehmen müssen der öffentlichen Kontrolle unterliegen und transparent sein. Dieser Grundsatz muß auch für privatrechtlich organisierte Gesellschaften von Kommunen gelten. Einige Gerichtsurteile dazu liegen inzwischen vor.

In der Hoffnung auf baldige Antwort

mit freunlichen Grüßen

Hans-Georg Bodien für Attac Alsfeld/Vogelsberg