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Was hindert die Länder daran, ihr Genehmigungsrecht bei den Strompreisen weiter auszuüben ? (17.09.2004)

Aus dem heutigen Bericht der Frankfurter Rundschau "Hessens Wirtschaftsminister will den Monopolisten auf die Finger klopfen - Alois Rhiel macht sich für die Vorabkontrolle von Strom- und Gaspreisen stark / Der Christdemokrat warnt vor langwierigen Gerichtsverfahren" ist zu entnehmen, dass die Länder ja für die Vorabgenehmigungen der Strompreise für Haushalte zuständig sind. Das neue  Energiewirtschaftsgesetz will aber nur bei Missbrauch (nachträglich) Kontrollen bei allen Energiearten durchführen. Ob es dem hessischen Wirtschaftsminister gelingt, eine Vorstellungen lt. o. a. Bericht durchzusetzen, bleibt abzuwarten.

So war es auch schon früher während meiner aktiven politischen Zeit : Strompreisehöhungen (bei Haushalten) mussten in der Regel von den Landeswirtschaftsministern genehmigt werden, Preise von Gas und Wasser waren frei. Da damals die Energieunternehmen noch öffentliche (d.h. staatliche bzw. kommunale) Beteiligungen hatten (oft sogar noch mehrheitlich), gab es natürlich noch andere Möglichkeiten, von den Unternehmensgremien aus auf die Preisgestaltung Einfluss zu nehmen.

Diese Möglichkeiten  wurden aber dann sehr oft durch die Einrichtung von gut dotierten "Beiratsgremien" durch die Unternehmensleitungen unterlaufen. In diese Beiräte wurden dann nicht nur Vertreter von beteiligten Gebietskörperschaften, sondern auch einflussreiche Politiker, ja Gewerkschaftler und Wissenschaftler, in Einzelfällen sogar die aufsichtsführenden Minister berufen. So saßen in dem Beirat der Preussenelektra AG, der 100-%i-igen Tochter von VEBA, nachweislich bis Anfang des Jahres 2000 (dem Zeitpunkt der Fusion  von VEBA AG und VIAG AG zur E.ON AG) die Landeswirtschaftsminister von Hessen und Niedersachen, von Bremen allerdings eine Umweltsenatorin. Die dortigen Beiratsmitglieder erhielten für 2 Sitzungen je Mitglied 25 000,-- DM. So konnten sich damals auch die Preisvorstellungen der Stromunternehmen trotz Preiskontrolle meist durchsetzen.

Was nach der Fusion mit diesem Beirat bei der entsprechend umstrukturierten E.ON Energie AG geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.  Allerdings war am 18.09.2004 in der Oberhessischen Zeitung (Alsfeld) im Artikel "Rhiel: Verzicht auf Vorab-Genehmigung der Strompreise" u.a. zu lesen : "Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und auch Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hatten als ein Gegenargument für die Vorab-Genehmigung der Nutzungsentgelte stets auf schlechte Erfahrungen mit der schon jetzt möglichen Genehmigung von Strompreisen auf Landesebene verwiesen."

Heute könnten die Länder über ihre Stellung im Bundesrat zumindest die Preiskontrolle bei den Strompreisen für Haushalte erhalten, indem sie die Novellierung  des Energiewirtschaftsgesetzes verhindern. Es ist mir allerdings nicht bekannt, inwieweit nach dem Wegfall der öffentlichen Beteiligungen und der Fusionen von REW ( Essen) und VEW (Dortmund) zu RWE neu und von VEBA und VIAG zu EON die Beiratsgremien in die unteren 100-%-igen Toechtergesellschaften verschoben worden sind. Lediglich von der Thüga AG, einer 100-%-igen EON- Tochter mit Energie- und Wasserwerken- Beteiligungen, liegen mir aufgrund der Enteignung der restlichen Aktionäre ("Squeeze-Out-Massnahme") die Namen von über 100 Beiratmitglieder (Stand Ende 2002) vor (Vergl. Liste ).