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5. Sparkassen müssen sich wie private Gesellschaften ins Handelsregister eintragen lassen

Auszug aus der Seite "Wie steht es mit der Privatisierung der Sparkassen und öffentlichen Banken?"

Auch müssen neuerdings sich die Sparkassen aufgrund von EU- Richtlinien in das Handelsregister bei den Amtsgerichten eintragen lassen. Sie unterliegen dort den gleichen Offenlegungsbestimmungen des HGB wie die Handelsgesellschaften. Anfang 2000 stellte ich fest, dass die Sparkasse Vogelsbergkreis beim Amtsgericht Alsfeld den Jahresabschluss 1998 nur in der "Kurzfassung ohne Anhang", wie auch in Ihrem "Geschäftsbericht 1998"  dargestellt, hinterlegt hatte. Der  Anhang enthält nämlich wichtige Informationen, die den Abschluss erst für einen Aussenstehenden erklärbar machen. Seine Inhalte sind in den  §§ 284 - 288  HGB festgelegt ( vergl. Auszug aus dem HGB : §§ 284 - 288 ).

Aufgrund meiner Nachfrage wurde dann der Anhang dem Handelsregister beim Amtsgericht auch nachgereicht. Ja, der Geschäftsbericht 1999 erschien dann in einem ganz neuen nüchteren Gewande : Die jahrzehntelang üblichen bunten Bilder ( mit z. B. für den Geschäftsbericht 1998 : 64 Seiten ) waren ganz verschwunden., der gesamte vorgeschriebene Anhang zum Jahresabschluss 1999 umfasste 8 von nur 32 Seiten. Der Geschäftsbericht enthielt kein einziges Bild, keine graphische Darstellung, nur eine "graue" Kreiskarte mit den Filialen der Sparkasse. Umfang und Darstellungsform des Geschäftsberichts wurden bis heute ( Bericht 2001 ) so beibehalten.

Aber etwas fehlte noch in der Veröffentlichung in den Geschäftsberichten 1999 - 2001  und im Handelsregister des Amtsgerichts Alsfeld :  die Angabe der Bruttobezüge des gesamten Vorstandes ( gemäss § 285 HGB,  Ziff. 9 , siehe oben ).

Zwar heisst es im § 286, Abs. 4 HBG :

"Die in § 285 Nr. 9, Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort  bezeichneten Personen können unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen",

Aber das trifft nicht zu, da der Vorstand ja lt. Geschäftsberichte aus 4 Personen besteht.

Immerhin wurden in den Geschäftsberichten die Kredite und Vorschüsse zum 31.12 1999 wie folgt ausgewiesen:

31.12.                                             1999                    2000                    2001

Vorstand ( 4 Personen ) :              1104 TDM         883 TDM          0,339 TEUR
Verwaltungsrat ( 15 Mitglieder ) :  6838 TDM        5910 TDM         0,762 TEUR

Die Entwicklung war hier rückläufig. Ob dies wohl an der nunmehrigen Öffentlichkeit der Beträge liegt ?

Ende des Auszugs

Im Zusammenhang mit der Fusion der Sparkasse Vogelsbergkreis und der des Wetteraukreises fragte ich im Juli 2005 den zuständigen Beamten des Handelsregisters beim Amtsgericht Giessen nach dem Grund der Nichtveröffentlichung der Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände.  Er berief sich auf das Handelsgesetzbuch (siehe oben) und die mir nicht vorliegenden weiteren Bestimmungen, die er mir aber nicht mitteilte. Er sei nicht berechtigt, mir Rechtshilfen zu geben. Ich müsste mich deshalb an einen Rechtsanwalt wenden.

In meinem Papier "Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten  des Interviews der "OZ" mit dem Landrat (21.06.2005, siehe Anlage)", das ich zuständigen Kreispolitikern (z. B. Kreistagsabgeordneten) und auch der Presse vorgelegt hatte, stand ja auch bereits die Frage (ganz unten) "Warum sind die Gesamtbezüge des Vorstandes nicht in dem Geschäftsbericht der Sparkasse Vogelsbergkreis enthalten ? Warum liegen sie auch im Handelsregister nicht vor, wo doch die HGB- Vorschriften gelten sollten  ? "., die aber niemand beantworten konnte oder wollte. Das Papier befand sich auch seit 21.06.2005 auf dieser Homepage.