Am Sonnabend, dem 8. März 2003 von 10.30 - 16.00 Uhr findet im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund, Leopoldstraße 50-58, 44147 Dortmund [ in unmittelbarer Nähe des Hinterausgangs vom Hauptbahnhof ] ein Tagesseminar statt mit dem
Thema :
Cross-Border-Leasing - Ende der kommunalen Selbstbestimmung?
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.
Weitere Unterlagen zur Tagung werden den angemeldeten TeilnehmerInnen noch rechtzeitig zugeschickt.
Seminarleitung:
Dipl.Kaufmann Traute Kirsch,
Sprecherin des AK Deregulierung
Veranstalter:
BUND Landesverband NRW,
Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf,
Tel.: 0211 / 30200 5-0
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Dortmund
Leopoldstraße 50-58
44147 Dortmund
[ in unmittelbarer Nähe des Hinterausgangs vom Hauptbahnhof ]
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe MitstreiterInnen,
Cross-Border-Leasing ist seit einiger Zeit in vielen Gemeinden ein heiß diskutiertes Thema. Bürgermeister und Kämmerer sehen in der Verpachtung ihrer gemeindlichen Anlagen an einen US-Investor einen Ausweg aus ihrer katastrophalen Haushaltslage.
Die Verlockung bei diesem Geschäft besteht darin, dass der US-Investor aus der Steuervergünstigung, die er vom US-Staat für Cross-Border-Leasing Geschäfte erhält, der Gemeinde einen Betrag in Höhe von ca 4 – 5 % des Anlagenwertes abgibt.
Dabei sehen die Geschäfte so aus, dass der Investor die Anlage für 99 Jahre mietet und in einem sogenannten Rückmietvertrag der Gemeinde das Nutzungsrecht an der Anlage für 25 bis 3o Jahre wiedergibt.
Eisenbahnen, Messehallen, Schulen, Krankenhäuser, Abwasseranlagen,
Müllverbrennungsanlagen usw. werden von den
Kommunen in solche Geschäfte eingebracht.
Die Gegner dieser Geschäfte befürchten, dass die Kommunen auf Grund der abgeschlossenen Verträge eines Tages das Nutzungsrecht an der Anlage und damit ihr Selbstbestimmungsrecht über die Anlagen verlieren.
Anlass dafür ist das im Rückmietvertrag enthaltene Kündigungsrecht der US-Investoren bei Eintritt einer der umfangreich aufgelisteten Fälle, die als Vertragsverletzungen angesehen werden.
Außerdem wird die Gefahr hoher Schadensersatzansprüche gesehen,
da die Verträge dem amerikanischem Recht unterliegen, das außerordentlich
stark durch eine Pro-Schadensersatzeinstellung geprägt ist
.
Sinn des Seminars ist es, - das Cross-Border-Leasing und die sich aus
ihm ergebenden Konsequenzen und Probleme darzustellen und Problemlösungen
zu suchen.
PROGRAMM
Begrüßung
10.40 Uhr Einführung in die Thematik
11.00 Uhr Die Bedeutung des Cross-Border-Leasing aus Sicht des BUND
Traute Kirsch
11.30 Uhr Statements zum Cross-Border-Leasing Michael Harengerd ·
Harald Friedrich, Abteilungsleiter für Wasser und
Abwasser im Umweltministerium NRW (angefragt) · Ewald Groth,
MdL Bündnisgrünen/90NRW, · Peter Borggraefe, Bürgermeister
a.D. (angefragt)
Kurze Pause
12.00 Uhr Diskussion der Seminarteilnehmer mit Ewald Groth, MdL Grüne,
Harald Friedrich (MUNL) Traute Kirsch,
Peter Borggraefe, Moderator M. Harengerd
13.30 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr Erfahrungsbericht über den Widerstand gegen das CBL in Recklinghausen Claudia Baitinger
14.20 Uhr Weitere Aktionen des BUND NRW
15.30 Uhr Verabschiedung einer Resolution (auch als Antrag an die BUND-LDV gedacht)
Ende 16.00 Uhr
Die Tagung ist Bestand des Jahresprogramms der Natur- und Umweltschutz-Akademie
NRW (NUA). Die NUA ist ein
Kooperationsmodell des Landes NRW und der nach § 29 BNatSchG anerkannten
Umweltverbände zur Fort- und
Weiterbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit im Umweltschutz.
ANMELDUNG
Anmeldung bitte bis zum 3.03.2003 (per Postkarte, E-Mail oder telefonisch)
an BUND Landesverband NRW,
Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf, Tel.: 0211 / 30 200
5-0, Fax: 0211 / 30200 5-26, E-Mail: bund.nrw@bund.net
.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema findet man u. a. auf http://www.institut-halbach.de/politik/leasing/litera.htm