Zurueck zur Gesamtdarstellung
Zurueck zur  Homepage
- Ob die Berliner Sparkassen von dem Zugriff der privaten Großbanken noch gerettet werden können ?  

Am Mittwoch, den 21.06.2006 hörte ich in den 7-Uhr-Nachrichten ganz kurz, dass die Berliner Bank (= der private Teil der Bankgesellschaft Berlin) verkauft worden sein soll. Die Sparkassen sind in der Landesbank Berlin (= der öffentliche Teil davon) integriert.

Im internet fand ich dann um die Mittagszeit nur einen Bericht der "Basler Zeitung" vom 21.06.2006 (siehe Anlage) darüber, was ich dann auf meiner Homepage darstellte.

Der heutige Bericht der FR (22.06.2006) zeigt in seinem letzten Absatz, was nun mit den Sparkassen geschehen kann. Dort heißt es :

"Auch die Berliner Oppositionsparteien begrüßten den neuen Eigentümer. Der Verkaufserlös sei aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, beklagt der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Jochen Esser. Denn laut EU-Bescheid sei durch den Berliner Bankenskandal insgesamt ein Schaden von 9,7 Milliarden Euro entstanden. Ein Gutteil Teil davon könnte aber durch die gelungene Sanierung der BGB und die Privatisierungen wieder hereinkommen. Esser erwartet beim Verkauf der BGB Einnahmen von rund vier Milliarden Euro. Die BGB hat fast die Hälfte ihrer vormals 16 000 Arbeitsplätze gestrichen und arbeitet inzwischen rentabel als Regionalbank. Bereits vor drei Jahren hatte das Land eine Privatisierung der BGB versucht. Trotz großer Ausschreibung blieben am Ende aber nur einige Finanzinvestoren übrig, die viele Risiken beim Staat belassen und nur wenig zahlen wollten. Der Verkauf wird auch beim neuen Anlauf dadurch erschwert, dass erstmals in Deutschland private Investoren die Möglichkeit bekommen, eine öffentlich-rechtliche Sparkasse und eine Landesbank zu schlucken. Die EU pocht auf einen "diskriminierungsfreien Verkauf". Dadurch könnte die Trennung im hiesigen Kreditwesen zwischen Privatbanken, genossenschaftlichen Instituten sowie Sparkassen aufgebrochen werden. Das Sparkassenlager will das auf jeden Fall verhindern und um die BGB mitbieten."

(Siehe den gesamten Bericht der FR vom 22.06.2006 mit Kommentar)