Pressemitteilung
Attac Alsfeld: Verweigern Sie die Unterzeichnung des
EU-Verfassungsvertrages - EU-Verfassung unsozial,undemokratisch und militaristisch
Ende diesen Monats soll der EU-Verfassungsvertrag,dessen Inhalt bisher
nur wenig bekannt und öffentlich diskutiert wurde,durch die Staats-und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet werden.
In einem offenen Brief hat jetzt Attac Alsfeld/Vogelsberg Bundeskanzler
Gerhard Schröder aufgefordert, die Unterzeichnung zu verweigern.So
entsprächen viele Punkte dieser Verfassung nicht dem Anspruch
des Grundgesetzes.Die EU-Verfassung in ihrem jetzigen Wortlaut sei in vielerlei
Hinsicht unsozial,undemokratisch und militaristisch.So werde zum Beispiel
auf die Sozialbindung des Eigentums verzichtet,Wettbewerb und Wachstum
würden über soziale und ökologische Belange gestellt.Der
Neoliberalismus erhalte also Verfassungsrang.
Besonders offenkundig sei die Aushebelung des Grundgesetzes,was
die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik angehe..So schreibe
die vorliegende Verfassung die EU auf eine Militärunion fest und verpflichte
die Mitgliedstaaten auf eine verstärkte Aufrüstung - zur Freude
der Rüstungsindustrie.Auch fördere sie die „Strukturierte Zusammenarbeit“militärisch
besonders ambitionierter Staaten.Diese Zusammenarbeit ebne den Weg zu einer
Integration der britischen und französischen Atomwaffen in eine Atommacht
EU.
EU-Streitkräfte sollen zu >Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung>
eingesetzt werden können.Mit dem EU-Verfassungsvertrag würde
die Militarisierung der EU bis zur globalen Kriegsführungsfähigkeit
vorangetrieben,militärische Interventionsmöglichkeiten bis hin
zu >Abrüstungskriegen< erweitert.Über militärische Einsätze
entscheide nach dieser Verfassung der Ministerrat,nicht das EU-Parlament,ein
besonders eklatantes Defizit an Demokratie dieses Vertragswerkes.Neben
dem Neoliberalismus solle auch die Militarisierung Verfassungsrang erhalten.
„Die Prinzipien unseres Grundgesetzes wie das Verbot eines Angriffkrieges
- Art. 26 -oder das unmissverständliche Verfassungsgebot in Art.87a(Absatz
1 u. 2),dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt und
diese Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden
können,soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt,würden
durch diesen EU-Verfassungsvertrag zur Makulatur.Die Unterzeichnung und
die danach notwendige Ratifikation durch das Parlament wären nach
unserer Einschätzung verfassungswidrig.
Das Schreiben schloss mit den Worten: "Wir fordern Sie daher auf,den
vorliegenden EU-Verfassungsvertrag nicht zu unterzeichnen und sich für
seine Änderung dahingehend einzusetzen,dass er den Ansprüchen
des Grundgesetzes in allen Belangen genügt."