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Offener Brief  an die SPD-Mitglieder des Bundestages

Stimmt Nein zur „Europäischen Verfassung“!

Ihr werdet Anfang 2005 über den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ im Bundestag abstimmen. In Sorge um unsere sozialen Errungenschaften und unsere Gewerkschaften, die Grundpfeiler der Demokratie, wenden wir ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen des vereinten Deutschland uns an euch, dieser „Verfassung“ eure Zustimmung zu verweigern und mit Nein zu stimmen.

Die Anhänger der Europäischen Verfassung entfalten eine aufwändige Kampagne, um uns zu sagen: „Die Europäische Verfassung bringt Frieden, Demokratie und die Charta der sozialen Grundrechte.“ Vor allem warnen sie uns davor, mit einer Ablehnung dieser Verfassung „das deutsche Volk gegenüber allen anderen europäische Völkern zu isolieren“. Das ist nicht wahr!

Wenn wir uns um unsere Hoffnungen, die wir mit der Wiedervereinigung 1989 verbanden, betrogen sehen, so gerade deshalb, weil zunächst die Regierung Kohl, dann die Regierung Schröder die antisoziale und antidemokratische Politik der EU-Richtlinien und des Maastrichter Vertrages umgesetzt haben. Die EU-Verfassung will diese Politik in Verfassungsrang erheben.

EU-Verfassung negiert das Grundgesetz und nationales Recht

– In Artikel I-6 der Europäischen Verfassung heißt es: „Die Verfassung und das von den Organen der Union … gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“ Die ohne demokratische Legitimation entstandene EU-Verfassung negiert nationales Recht und das Grundgesetz. Sie negiert die Souveränität der Völker und Nationen und damit auch des deutschen Volkes.

– Die EU-Verfassung und das EU-Recht stellen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik, den einheitlichen „demokratischen sozialen Rechts- und Bundesstaat“ insgesamt in Frage. Sie verpflichtet auf den alleinigen „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (III-177). So hat zum Beispiel ganz aktuell die „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ (Föderalismuskommission) den Auftrag, das Grundgesetz und die bundesstaatlichen Ordnung auf ihre „Europatauglichkeit“ zu überprüfen: Der bundesstaatliche „Kooperations-Föderalismus“ soll dem „Wettbewerbs-Föderalismus“, der „wettbewerbsfördernden Regionalisierung“ der EU und ihrer Verfassung weichen.

Entindustrialisierung

Die Liquidierung der industriellen Basis der Wirtschaft in Ostdeutschland und die Vernichtung von Millionen produktiver Arbeitsplätze erfasst inzwischen immer massiver auch den Westen. Das begrüßt die EU-Kommission in einer Mitteilung vom 20. 4. 04 mit den Worten: „Die europäische Industrie unterliegt einem Prozess des Strukturwandels, der generell heilsam ist und der ermutigt werden muss.“

– In der Verfassung Artikel III-279 heißt es dazu: Die Tätigkeit der Union „zielt entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf … die Beschleunigung der Anpassung der Industrie an die strukturellen
Veränderungen ab.“ Und in III-167: „Beihilfen der Mitgliedstaaten…, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.“

Charta zur Aufhebung sozialer Rechte

Die „Charta der Grundrechte der Union“ dient in Wirklichkeit dazu, alle tatsächlich existierenden, von der Arbeiterbewegung im nationalen Rahmen erkämpften Grundrechte aufzuheben. Der sogenannte „Europäische Gewerkschaftsbund“, der sich entschieden für diese Charta und für die Verfassung ausspricht, muss dennoch in seiner Broschüre „Was ist der EGB?“, eingeleitet von seinem ehemaligen Generalsekretär Gabaglio, urteilen: „Auf sozialem Gebiet sind klare Rückschritte gegenüber der nationalen Gesetzgebung mehrerer Länder… sowie mehrerer Übereinkommen der IAO zu verzeichnen.“ Dazu werden
zahlreiche Beispiele angeführt.

Die belgische Lehrergewerkschaft (Mitglied des Gewerkschaftsbundes FGTB) wiederum schreibt: „Die ‘Charta der Grundrechte‘ ist ein Instrument des sozialen Rückschritts, denn keines der uns teuren Rechte, die vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sind, wird in diesem Text garantiert.“

Im übrigen macht die in die Verfassung aufgenommene Präambel der Charta darauf aufmerksam, dass „die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Konvents aktualisiert wurden, erfolgt.“

Diese „Erläuterungen“ haben also verbindlichen juristischen Charakter für alle Mitgliedstaaten… und sie formulieren
für jedes „Grundrecht“ Einschränkungen. Schließlich formuliert II-12: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit
oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer…“ Damit gibt die EU-Kommission sich das Recht, im Namen eines angeblichen Gemeinwohls jederzeit ihre Auslegungen und Einschränkungen vorzunehmen.

Schluss mit dem öffentlichen Dienst und seinem Tarifrecht

Die großen Errungenschaften des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel Bahn und Post, und die Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Ländern und Gemeinden, wurden und werden privatisiert und zersetzt; der BAT-Tarifvertrag im öffentlichen Dienst und das einheitliche Beamtenrecht werden zerschlagen.

Das widerspricht dem vom Grundgesetz gebotenen Recht aller Mitglieder der Gesellschaft auf freien Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen, die helfen, die ebenfalls grundgesetzlich gebotenen einheitlichen Lebensverhältnisse zu garantieren.

Das geschah bislang schon alles auf der Grundlage des Maastrichter Vertrags und der EU-Richtlinien. Die Verfassung will das bekräftigen und durch Gesetzesdiktat bis zu Ende treiben.

– Artikel I-3 definiert klar und unmißverständlich: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen… Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb.“ Damit grundsätzlich unvereinbar sind der öffentliche Dienst, sind staatliche Monopole, Landes- und Kommunalbetriebe, und wie wir gerade erleben, auch z.B. Landesbanken und Städtische Sparkassen.

Die Verfassung kennt keinen öffentlichen Dienst, nur Dienstleistungen allgemeinen Interesses (DAI), und die sind, wie das Grünbuch der EU-Kommission, zu DAI vom Mai 2003 ausführt, etwas grundsätzlich anderes.

– Das Grünbuch sagt uns auch, warum: „Im Rahmen des Gemeinschaftsrechts spielt es keine Rolle, ob der Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse öffentlich- oder privatrechtlich organisiert ist.“ Somit ist – auch im Namen der „linken“ Vorstellung von der „Aneignung öffentlicher Güter durch die Bürger“ – der öffentliche Dienst, staatliches (Landes- und kommunales) Monopol und Eigentum zur Demontage und Privatisierung freigegeben, aber auch der einheitliche Status der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (das Beamtenrecht und der BAT).

– Der Kommissions-Vorschlag für eine „Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (bekannt als Bolkestein-Richtlinie) stößt v.a. bei den Gewerkschaften, aber auch bei Sozialdemokraten, auf schärfste Ablehnung. Ihre Grundlage findet die Richtlinie aber in der Verfassung, Artikel III-144: „Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union… sind verboten.“ Wer die Bolkestein-Richtlinie verhindern will, muss die Europäische Verfassung verhindern und
mit Nein stimmen.

Zersetzung des Flächentarifvertrages

Der einheitliche Flächentarifvertrag und die gesetzlich und tariflich geregelten Normalarbeitsplätze werden aufgebrochen und zerstört, im Namen des EU-Gebots der „Flexibilisierung des Arbeitsmarktes“ und der „Senkung der Kosten der Arbeit“. Seit der „Strategie von Lissabon“ verschärfen die „Beschäftigungspolitischen Leitlinien“ der EU den Druck auf die Länder, um die Flexibilisierung und Deregulierung durchzusetzen und um in allen Ländern prekäre und entrechtete Billigjobs zu vermehren.

Für den EU-Beschäftigungsgipfel am 25. März schrieb die EU-Kommission: „Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner, Betriebe und ArbeitnehmerInnen ihre Fähigkeit zum Wandel stärken…“ Notwendig sei die „Einführung der Flexibilisierung in die klassischen Tarifverträge“. Die Kommission ruft dazu auf, die Gewerkschaften einzubinden in den sozialen Dialog mit dem Ziel: „Die beste Art und Weise, zu Übereinkünften zu kommen, sind Verhandlungen und die Zusammenarbeit auf Betriebsebene.“

Auf Betriebsebene! – ob Verhandlungen in freiwilliger Verantwortung durch die Gewerkschaften oder auch direkt der „Betriebspartner“: das ist die von den Unternehmern lang herbei getrommelte Zersetzung des Flächentarifvertrags.
In diesem Sinne hat Schröder unter Androhung gesetzlicher Eingriffe zur Zerschlagung des Flächentarifvertrags von den Gewerkschaften die „tarifvertraglichen Öffnungsklauseln“ erpresst.

Auch hier brechen EU-Recht und -Verfassung die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie und die Gewerkschaften als Garanten der Flächentarifverträge.

Kein Platz für unabhängige Gewerkschaften und Demokratie

Schon auf der Grundlage des Maastrichter und Amsterdamer Vertrages hat der EGB im Rahmen der Institutionen der EU die Rolle gespielt, zusammen mit seinem „Sozialpartner“, den Unternehmervertretern, und im Rahmen des „sozialen Dialogs“ Vorschläge auszuarbeiten, die dann zu Richtlinien der EU wurden. Das betrifft v.a. die Richtlinie zur „Flexibilisierung der Arbeit
und zur Förderung der Teilzeitarbeit“, sowie zu den „befristeten Arbeitsverträgen“.

Die Verfassung will in den Artikeln III-210 bis 212 über den „EGB“ alle Gewerkschaften zu Organen der Herausarbeitung und Umsetzung der EU-Politik und –Gesetze machen. Dadurch würden die Gewerkschaften in eine neokorporatistische Konstruktion integriert, die das Ende unabhängiger Gewerkschaften bedeuten würde.

– In III-211 schreibt die Verfassung: „Vor Unterbreitung von Vorschlägen im Bereich der Sozialpolitik hört die Kommission die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Unionsmaßnahme gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte.“

Sie fährt in III-212 fort: „Der Dialog zwischen den Sozialpartnern auf Unionsebene kann, falls sie es wünschen, zur Herstellung vertraglicher Beziehungen, einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen, führen.“

Und in III-210 heißt es einfach: „(4) Ein Mitgliedstaat kann den Sozialpartnern auf deren gemeinsamen Antrag die Durchführung von Europäischen Rahmengesetzen oder Europäischen Verordnungen oder Beschlüssen übertragen…

Dabei hat der Mitgliedstaat alle erforderlichen Bestimmungen zu erlassen, um jederzeit gewährleisten zu können, dass die durch dieses Rahmengesetz, diese Verordnung oder diesen Beschluss vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden.“

Aus der Gewerkschaft, der unabhängigen Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, soll also ein Organ, eine Institution der EU werden. Für unabhängige Gewerkschaften ist kein Platz mehr. Derart legt die Europäische Verfassung die Axt an einen Grundpfeiler der Demokratie, die Koalitionsfreiheit und die Existenz unabhängiger Gewerkschaften.

Demontage sozialer Sicherungssysteme

Die Demontage und Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme, der Rente, Arbeitslosenversicherung, und Krankenversicherung werden in Deutschland im Rahmen der Reformpolitik Schröders und seiner Agenda 2010 organisiert.

Das geschieht unter dem Diktat der EU zur Senkung der „Lohnnebenkosten“, der „Kosten der Arbeit“ in Form von Sozialabgaben, der Deregulierung und des Umbaus der sozialen Sicherungssysteme.

Auch die „Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite“ erhält in Art. III-184 Verfassungsrang. Die Begrenzung des Defizits der öffentlichen Haushalte auf 3% entsprechend den Maastrichter Defizitkriterien zwingt zu immer neuen Einschnitten in
die Sozialausgaben und sozialen Sicherungssysteme, in den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Investitionen, und hat Länder und besonders Kommunen und die kommunale Selbstverwaltung buchstäblich in den Bankrott getrieben.

Deutschland im Januar 2005:

5 Millionen Arbeitslose werden befürchtet, im Osten um 20%. Hartz IV vermehrt die Zahl der Kinder, die von Sozialhilfe leben müssen, von über 1 Million um weitere 1,5 Millionen; kürzt 1 Mio. Arbeitslosen ihre finanzielle Existenzgrundlage und raubt 500.000 unter ihnen jede Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Gleichzeitig lassen die Hartz-Gesetze Billigjobs und Niedriglöhne explodieren, wagt es die Regierung Schröder, 650-700.000 Arbeitslose in sogenannte Ein-Euro-Jobs zu pressen, d.h. in entrechtete und demütigende Beschäftigungsverhältnisse moderner Sklaven. Welche Politik der sozialen Verelendung und Schande, und das im Namen der SPD!

Ein Europa des Friedens?

Diese Politik des sozialen Verfalls sät politischen Verfall. Im Rahmen der Osterweiterung der EU auf 25 Länder wird der gnadenlose Wettbewerb um die niedrigsten Arbeitskosten, Löhne und Sozialstandards vorangepeitscht.

Die ArbeitnehmerInnen der verschiedenen Länder, selbst im gleichen Land, werden gegeneinander gehetzt und erpresst. So wird der Boden für Ausländerhass und blinde politische Verzweiflung bereitet, 0v.a. wenn diese Politik von einer SPD-geführten Regierung entgegen ihrem Wählerauftrag und der sozialdemokratischen Tradition gemacht wird.

Einbindung der Länder Europas in den weltweiten Kriegszug der US-Regierung?

Die Verfassung sieht für die Mitgliedsstaaten eine allgemeine Kriegseinsatz- und Aufrüstungsverpflichtung vor, die auch die Umstrukturierung der Armeen der Mitgliedsstaaten in „Kriseninterventionstruppen“ umfasst.

Diesem europäischen „Verfassungs“auftrag entspricht die von der Regierung Schröder begonnene Umwandlung der Bundeswehr in eine Armee für weltweite Kriegseinsätze.

– Artikel I-41 (1) der EU-Verfassung sagt: Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu
Operationen.“ In Artikel I-41 (3) heißt es: „Die Mitgliedsstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung.“

Diese „gemeinsame“ Politik ist bestimmt durch die Unterwerfung unter die Nato, d.h. unter die militärischen und wirtschaftlichen Interessen der US-Regierung. Unter dem Dach der Verteidigungsarmee Bundeswehr werden immer größere Teile dieser offensiven Nato-Strategie angepasst. Dazu gehört die Stärkung der Regierungsmacht gegenüber dem Parlament bei Auslandseinsätzen und bei der Bundeswehr über das Entsendegesetz.

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik „achtet die Verpflichtung bestimmter Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation (gemeint ist die Nato, d. Red.)verwirklicht sehen...und ist vereinbar mit der in jenem Rahmen festgelegten gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.“ (Artikel I-41 (2)

Nach Artikel III-309 (1) kann mit denen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorgesehenen Missionen „zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, u.a. auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ Damit werden weltweite Kampfeinsätze der EU erlaubt. Das Europäische Parlament wird „regelmäßig gehört“ und „auf dem Laufenden gehalten“ (Artikel I-40 (8), es hat also kein ein
Entscheidungsrecht.

Ein Europa der Demokratie?

Indem die Verfassung den Institutionen wie der EU-Kommission und Europäischen Zentralbank alle diktatorische Gewalt gibt und dem „Parlament“ die entscheidende gesetzgeberische Gewalt vorenthält?

• Wenn die Umsetzung der EU-Politik immer häufiger die Gewerkschaftsrechte mit Füßen tritt?

• Wenn z.B. – und das nach den bitteren Erfahrungen des deutschen Volkes – die grundgesetzlich verbotene Zwangsarbeit in Form der Ein-Euro-Jobs eingeführt wird?

• Und wenn eine Föderalismuskommission den Auftrag erhält, das Grundgesetz, in dem sich die Souveränität des Volkes und der Nation ausdrückt, einem europäischen „Recht“ und einer Verfassung anzupassen, denen die demokratische Legitimation fehlt; wenn die Kommission das Grundgesetz „europatauglich machen“ will, und dabei die staatliche Ordnung selbst der Bundesrepublik in Frage stellt: den einheitlichen „demokratischen und sozialen Rechts- und Bundesstaat“?

• Was sind die „sozialen Grundrechte“ einer Verfassung wert, wenn die existierenden präzisen und verbindlichen Tarifrechte und die Arbeitnehmerrechte ersetzt werden sollen durch unverbindliche „Grundrechte“, die von der EU-Kommission jederzeit eingeschränkt werden können?

Wen isoliert ein Nein zu dieser Verfassung?

Am 13. Juni 2004 war das deutsche Volk in der Europawahl mit allen anderen europäischen Völkern vereint in der gemeinsamen Ablehnung ihrer Maastrichter EU, ihrer Verfassung und der Regierungen, die diese Politik umsetzen. Diese Ablehnung manifestierte sich in der massiven Wahlverweigerung, in Deutschland v.a. der 10 Millionen sozialdemokratischen Wähler.

Die gesamte Politik Schröders, die das Land einem erschreckenden sozialen Niedergang ausliefert, ist Ausfluss der völligen Unterordnung unter die politischen Vorgaben und Richtlinien der EU, jetzt der schnellen Verabschiedung der Verfassung. Die aber sind von den Interessen der internationalen Finanzmärkte und v.a. der großen amerikanischen Konzerne bestimmt. Und in deren Interesse tritt Schröder die Grundwerte sozialdemokratischer Politik mit Füßen.

Liebe Genossen und Genossinnen,

Abgeordnete der SPD!

Noch ist es Zeit, das Land vor dem sozialen Verfall und die Industrie vor weiterer Zerstörung zu retten, die tariflich und gesetzlich geschützten Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse und die Arbeitnehmerrechte und den Sozialstaat zu verteidigen, unsere unabhängigen Gewerkschaften zu retten und die SPD, die historische politische Vertretung der ArbeitnehmerInnen in
Deutschland, sowie die nach 1945 gefestigten demokratischen Grundlagen der Bundesrepublik.

Es gibt keinen anderen Weg, als mit Schröder und seiner gesamten Politik zu brechen. Schröder muss weg.

Wir wenden uns an Euch, die Abgeordneten der SPD im Bundestag:

„Ihr könnt mit eurem Nein zur EU-‘Verfassung‘ dazu beitragen, die Demokratie und die sozialen und demokratischen
Arbeitnehmerrechte zu verteidigen.

Das eröffnet den Weg zu einem freien und brüderlichen Bündnis der Völker und Nationen Europas.“

O Ich unterstütze den Offenen Brief und möchte weiter informiert werden.

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Dieser Offene Brief geht aus der Diskussion in der Initiative »GewerkschafterInnen und SozialdemokratInnen sagen Nein zur „Verfassung“ der EU« hervor.

Kontaktadressen:

H.-W. Schuster, NRW, Fax: 0211-6910872 • E-Mail: grotjohann.schuster@t-online.de
Karlheinz Gerhold, Halle/S., Fax: 0345-388 00 12 • E-Mail: KHGerhold@aol.com
Klaus Schüller, Thüringen • E-Mail: klaus-schueller@gmx.de
Gotthard Krupp, Berlin, Fax: 030-313 16 62 • E-Mail: GotthardKrupp@t-online.de
Udo Eisner, Berlin • E-Mail: udo.eisner@gmx.de