"Alle Macht dem Vorstand " - Parteikommissare sollten für Ordnung sorgen
Während man heute ( 2001) vor den Parteitagen der SPD und der Gruenen die Kriegsgegner mit der Vertrauensfrage disziplinierte, wollte man 1968 vor dem damaligen SPD- Parteitag nicht nur drohen, sondern mit der Einführung von noch ganz anderen Massnahmen gegen Organisationsgliederungen Fakten schaffen, die allerdings von der Mitgliedschaft verhindert wurden.
Dies wurde allerdings in einer solch internen Art abgewickelt, dass es nicht nach aussen drang.. Es zeigt aber aus der Sicht von heute zweierlei:
1. Zum Machterhalt ( damals Grosse Koalition ) hat es von den "Oberen" noch "schlimmere Massnahmen" gegeben.
2. Es liegt immer an der Basis, ob man sich "alles gefallen lässt".
Die Lehre aus der Geschichte : Man sollte, bevor man handelt, nicht zu zu solchen Massnahmen greifen, sondern immer vorher miteinander reden, um zu Kompromissen zu kommen.
Um was ging es damals ( 1968 ) ?
Ohne Vorankündigung wurde die Mitgliedschaft mit dem Entwurf eines neuen Organisationsstatuts konfrontiert, das u. a. folgende Passagen enthielt :
"Maßnahmen gegen Organisationsgliederungen
§ 35 :
Verstößt eine Gliederung der Partei beharrlich gegen Parteibeschlüsse oder ist der organisatorische Fortbestand der Partei in dem Bereich einer Gliederung durch Versäumnisse des betreffenden Vorstandes gefährdet, so können sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der Parteivorstand den Vorstand der Parteigliederung seines Amtes entheben und an dessen Stelle einen kommissarischen Vorstand bestellen.
§ 36 :
I Der kommissarische Vorstand ist weisungsgebunden.
II Er kann das Recht der Mitglieder auf Willensbildung in den Organen ganz oder teilweise außer Kraft setzen".
Man stelle sich einmal vor, man liest das im "Vorwaerts", in welchem damals die Anträge zum Bundesparteitag veroeffentlicht wurden ( es waren 1968 fast 1000, fast 3 mal soviel wie heute ) und was denkt man sich dabei ?
Wie es damals weiter ging, das kann man ( belegt mit Dokumenten ) hier
lesen