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"Alle Macht dem Vorstand " - Parteikommissare sollten für Ordnung sorgen

Während man heute ( 2001) vor den Parteitagen der SPD und der Gruenen die Kriegsgegner mit der Vertrauensfrage disziplinierte,  wollte  man 1968 vor dem damaligen SPD- Parteitag nicht nur drohen, sondern mit  der Einführung von  noch ganz anderen  Massnahmen gegen Organisationsgliederungen Fakten schaffen,  die allerdings von der Mitgliedschaft verhindert wurden.

Dies wurde allerdings in einer solch internen Art abgewickelt, dass es nicht nach aussen drang.. Es zeigt aber  aus der Sicht von heute zweierlei:

1. Zum Machterhalt ( damals Grosse Koalition ) hat es von den "Oberen" noch "schlimmere Massnahmen" gegeben.

2. Es liegt immer an der Basis, ob man sich "alles gefallen lässt".

Die Lehre aus der Geschichte : Man sollte, bevor man handelt, nicht zu zu solchen Massnahmen greifen, sondern immer vorher  miteinander reden, um zu Kompromissen zu kommen.

Um was ging es damals ( 1968  ) ?

Ohne Vorankündigung wurde die Mitgliedschaft mit dem Entwurf eines neuen Organisationsstatuts konfrontiert, das u. a. folgende Passagen enthielt :

"Maßnahmen gegen Organisationsgliederungen

§  35 :

Verstößt  eine  Gliederung  der  Partei  beharrlich gegen  Parteibeschlüsse oder  ist der organisatorische Fortbestand  der   Partei  in  dem  Bereich  einer  Gliederung  durch Versäumnisse des betreffenden Vorstandes gefährdet, so können sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der  Parteivorstand den Vorstand der  Parteigliederung seines Amtes entheben und an dessen Stelle einen kommissarischen Vorstand bestellen.

§  36 :

I   Der kommissarische Vorstand ist weisungsgebunden.

II  Er  kann  das Recht der  Mitglieder  auf  Willensbildung  in  den  Organen  ganz  oder teilweise außer Kraft setzen".

Man stelle sich einmal vor, man  liest das im "Vorwaerts", in welchem damals die Anträge zum Bundesparteitag veroeffentlicht wurden ( es waren 1968 fast 1000,   fast 3 mal soviel wie heute ) und was denkt man sich dabei ?

Wie es damals weiter ging, das kann man ( belegt mit Dokumenten ) hier lesen