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Erika Lotz, hessische MdB, lehnt Zwischenfinanzierung der Kommunen durch die Bundesbank ab - Schreiben vom 13.05.2004 -

Erika Lotz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Gesundheit und Soziale Sicherung
Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Hessen

Erika Lotz, MdB - Platz der Republik l - 11011 Berlin

ATTAC Deutschland
Gruppe Alsfeld/Vogelsberg
Herrn Hans-Georg Bodien
Finkenrain 3
36323 Griebenau

Deutscher Bundestag
Platz der Republik l
11011 Berlin
Tel: (030)227-77917
Fax: (030)227-76917
e-mail: eriko.lotz@bündestog.de
Internet: www.erikalotzmdb.de
Wahlkreis
Friedenstraße 20 35578 Wetzlar Tel: (06441)9493-13 Fax: (06441)45704
e-mail: erika.lotz@wk.bundestaa.de

Berlin 13. Mai 2004

Ihr Schreiben vom 27.4.04/Bundesbankreserven für kommunale Zwecke

Sehr geehrter Herr Bodien,

für das o.g. Schreiben, das Sie u.a. an die hessischen SPD-Bundestagsabgeordneten gerichtet haben, möchte ich mich als Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Hessen im Namen der Mitglieder recht herzlich bedanken und Ihnen im folgenden gerne antworten.

Sie regen an, die Bundesbankreserven für kommunale Zwecke zu verwenden, um den Kommunen über "kurzfristige finanzielle Engpässe" hinweg zu helfen. Sie sprechen von einer "kräftigen Finanzspritze über einen zinslosen Kredit", wodurch der Mittelstand gestärkt und nach Ihrer Auffassung Arbeitsplätze entstehen würden. Dies wiederum hätte nach Ihrer Vorstellung positive Auswirkungen auf Steuereinnahmen und Sozialkassen.

Bei allem Verständnis für die schwierige finanzielle Situation der Kommunen und dem Wunsch nach einer kräftigen Finanzspritze des Bundes, finanziert über die Reserven der Bundesbank, teile ich Ihre Auffassung nicht. Gegen den von Ihnen unterbreiteten Vorschlag sprechen nach meiner Auffassung einige Argumente, die ich kurz umreißen möchte.

Zum einen darf eine Entlastung der kommunalen Haushalte nicht nur kurzfristig wirken. Die Bundesregierung realisiert eine umfassende und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen durch die im vierten Hartz-Gesetz vorgesehenen Reformen. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz wird zwar eine Vereinbarung aus dem Vermittlungsverfahren zu Hartz IV umgesetzt, die auf eine Forderung der Union zurückgeht. Danach sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, alle Aufgaben zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen zu übernehmen und nicht in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten. Da das Optionsgesetz aber finanzneutral ist, bleibt es bei der geplanten Entlastung für die Kommunen.

Zum anderen bin ich der festen Überzeugung, dass die Heranziehung der Bundesbankreserven zum Abbau von allgemeinen Haushaltsschwierigkeiten in den Kommunen nicht der richtige Weg ist. Dies liefe auf ein kreditfinanziertes Konjunkturprogramm des Bundes zu Gunsten der Kommunalhaushalte hinaus, die sich bereits in der Vergangenheit als nicht zielführend erwiesen haben. Außerdem würde dies bedeuten, dass die Belastung der Kommunen durch entstandene Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund nur in die Zukunft verschoben würden, mithin zu Lasten der kommenden Generationen. Dies entspricht nicht meiner Vorstellung von nachhaltiger Politik.

Vielmehr ist es nach meiner Überzeugung, die ich mit der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung teile, notwendig. Innovation zu fördern. Dies macht Investitionen in Bildung, Forschung und Wissenschaft unerlässlich. gerade für ein Hochtechnologieland wie Deutschland. Ich begrüße deshalb die von Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung vom 25. März 2004 aufgegriffene, aus der Bundesbank selbst stammende Idee, einen Teil der Goldreserven der Bundesbank zu verkaufen, um die Erlöse nachhaltig für Bildung. Forschung und Entwicklung zu verwenden und somit in die Zukunft unseres Landes zu investieren. Die Investition in Bildung und Wissenschaft, also in die „Köpfe" der Menschen, ist nach meiner festen Überzeugung der einzige Weg. dauerhaft unseren Wohlstand zu gewährleisten.

An dieser Stelle möchte ich aber nicht versäumen, darauf hinweisen, dass die Bundesbank eine unabhängige Institution darstellt, die nicht der Weisungsbefugnis der Bundesregierung unterliegt.

Zu Ihrer Bitte um Auskunft zur Ausgestaltung der Öffentlich Privaten Partnerschaft möchte ich Sie auf die ausführlichen Informationen hinweisen, die Sie über die Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion, z.B. unter http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0..3264.00.pdf abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

gez, Erika Lotz