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Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister setzen auf Privatisierung

Beispiel Wasser – Widerstand erforderlich

von Hans-Georg Bodien
 

Sie lassen sich in gut dotierte Ämter wählen, unsere Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister. Mit der Übernahme ihres Amtes sind sie  in ihrem Handeln eigentlich der öffentlichen Sache verpflichtet , doch weit gefehlt, setzen sie doch auf echte und/oder formale Privatisierung  eigentlich öffentlich-rechtlicher Daseinsvorsorge: Beispiel Wasser.

1. Neufassung des Hessischen Wassergesetzes  - Bezug Privatisierung der Wasserversorgung
                                Die Rolle der Kommunalen Spitzenverbände

Im September 2004 hat die feudal abgehobene und neoliberal berauschte Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes gebilligt und in der ersten Oktoberwoche zur 1. Lesung in den Landtag eingebracht. Das Gesetz – sollte es in letzter Lesung Ende April 2005 angenommen werden – legalisiert die echte Privatisierung der Wasserversorgung und damit die Enteignung öffentlichen Eigentums im sensibelsten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Nach meinem Dafürhalten ist dieses so weitreichende Gesetzesvorhaben ein von besonderer arroganter Ignoranz geprägter Akt, setzen sich doch die Menschen seit Jahren Land auf Land ab in ihren Kommunen gegen formale und echte Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge – besonders auch hinsichtlich der Privatisierung der Wasserversorgung – heftig zur Wehr.

Aus der Presse und dem Umweltministerium war zu erfahren, dass der Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung den Kommunalen Spitzenverbänden (dies sind der Hessische Städtetag, der Hessische Städte –und  Gemeindebund und der Landkreistag)  und anderen Verbänden (auch IHK) zur Stellungnahme vorgelegen habe. Die Ergebnisse der Verbandsanhörung seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. Wie weiter aus dem Umweltministerium zu erfahren war, haben  die Kommunalen Spitzenverbände diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen zugestimmt (die IHK und andere Verbände der Privatwirtschaft haben ihn begrüßt). So heißt es in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wörtlich: „Dass §39 Abs. 2 nunmehr die Möglichkeit  eröffnet, die Wasserversorgungspflicht  auch auf private Dritte zu übertragen, findet bei uns keinen Widerspruch.“ In diesen Kommunalen Spitzenverbänden sitzen sie, unsere Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister.

 Es ist skandalös, mit welcher Leichtigkeit hier direkt gewählte Amtsinhaber öffentliches  Eigentum und die damit verbundene Aufgabe zur Profitmaximierung privater Investoren zur Disposition stellen. Es gibt zahlreiche Gründe dafür, dass  in Sachen Wasser – also im sensibelsten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge -  keinerlei gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht:

- die kommunalen Versorger  stellen Trinkwasser in bester Qualität und gewünschter Menge zu vernünftigen Preisen zur Verfügung;
- eine Privatisierung der Wasserversorgung bedeutet kommunale Enteignung; Geschädigte als Eigentümer sind also die Bürger und Bürgerinnen, die diese Anlagen finanziert haben;
- Wasser ist das wichtigste Lebensmittel; eine Privatisierung macht es zur Handelsware mit dem Ziel größtmöglichen Profits;
- Wasserwirtschaft als Profitwirtschaft bedeutet Untergraben einer nachhaltigen Wasserwirtschaft;
- Erfahrungen in anderen Ländern mit Privatisierung im Bereich der Wasserversorgung sprechen gegen eine Privatisierung. So privatisierten England und Wales Ende der80er Jahre ihre Wasserversorgung. Studien der Universitäten Manchester und Greenwich fällten dazu einige Jahre später ein vernichtendes Urteil (enorme Steigerungen der Verbraucherpreise, aber auch der Direktorengehälter und des Börsenwertes der Wasserbetriebe, mangelnde Bereitschaft zu Netzsanierungen, Verschlechterung der Wasserqualität, steigende Wasserverluste);
- Berlin als erschreckendes Beispiel auf nationaler Ebene. Die Bilanz der Teilprivatisierung der Wasserwerke zeigt riesige Arbeitsplatzverluste(2000), eine in der Höhe unverantwortliche Reduzierung der Instandhaltungsinvestitionen, was wiederum zu enormen Arbeitsplatzverlusten bei Zulieferern führte(8000), Gebührenerhöhung von 15%, aber garantierte Rendite für private Teilhaber von 8% für 28 Jahre (Quelle: Wasser – öffentliche Kontrolle statt Kommerz, INKOTA – Netzwerk e. V. Sonderdruck, Berlin Juni 2004);
- eine Privatisierung der Wasserversorgung bedeutet unverantwortliche Entdemokratisierung, denn die demokratische Entscheidungsgewalt über wasserwirtschaftliche und –politische Fragen liegt dann nicht mehr bei den Bürgerinnen und Bürgern bzw.bei ihren Parlamenten vor Ort; die Wasserversorgung muß in der unmittelbaren Verantwortung der Kommunen verbleiben, ist sie doch die originärste Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit die wichtigste Säule des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf kommunale Selbstverwaltung(Art. 28 Grundgesetz).

In einem Schreiben an die Mitglieder des Hessischen Landtages(28.10.04) habe ich im Namen von Attac Alsfeld/Vogelsberg die Abgeordneten aufgefordert, die Neufassung des Hessischen Wassergesetzes in Bezug auf die Wasserprivatisierung abzulehnen.

Am „Tag des Wassers“, also am 22.03.05, habe ich – bezugnehmend auf mein genanntes Schreiben -  erneut die Mitglieder des Hessischen Landtags aufgefordert, der Neufassung des Hessischen Wassergesetzes die Zustimmung zu verweigern. Wörtlich heißt es : „... Wir halten an unserer Argumentation fest und betonen erneut, dass die Wasserversorgung den wichtigsten und sensibelsten Bereich der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge darstellt. Leistungen der Daseinsvorsorge sind gemeinwohlorientierte Leistungen. Bestärkt werden wir in unserer Auffassung durch das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat 1999 die Aufgabe „Erhalt und Schutz des Wasser“ als „lebenswichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge“ angesehen und als „ letztlich nicht privatisierbare Staatsaufgabe“ bezeichnet.“
 

2. Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe(ZOV), Oberhessische Versorgungsbetriebe Aktiengesellschat (OVAG) und die formale Privatisierung der Wasserver-/Abwasserentsorgung

Die Rolle der Landräte und Bürgermeister/Innen

Vorbemerkung: Hier begeben wir uns auf filziges Terrain. Dieser Eindruck entstand nach nun langjähriger Beobachtung der kommunalpolitischen Szene im Wetterau- und Vogelsbergkreis.

So ist nach meiner Einschätzung die Verbindung ZOV/OVAG eine raffinierte Konstruktion gewiefter Kommunalpolitiker, die ihnen in ihrer aktiven Zeit als Mitglieder im ZOV und/oder als Aufsichtsratsmitglieder der OVAG einen guten Nebenverdienst verschafft. Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben die einstigen „entscheidenden“ Kommunalpolitiker große Chancen für eine lukrative Anschlußtätigkeit bei der OVAG.

Im ZOV treffen wir sie wieder, unsere Landräte und Bürgermeister aus dem Wetterau-, Vogelsbergkreis und Landkreis Gießen, ebenso im Aufsichtsrat der OVAG(Aufsichtsratvorsitzender der Landrat des Wetteraukreises, R. Gnadl, SPD, mit Ambitionen für die Chefetage der OVAG?). In der Chefetage der OVAG sitzen:  Rainer Schwarz, ehemals 1. Kreisbeigeordneter und Kreiskämmerer des Wetteraukreises für die CDU (hier war er ein besonders eifriger Verfechter der Ausgliederung kommunaler Aufgaben aus der regulären Verwaltung auf Beteiligungen, seit 2000 Vorstandsmitglied der OVAG und 2002 Mitinitiator der Gründung der ASO s.u.), und Hans-Ulrich Lipphardt, ehemals direkt gewählter Landrat des Vogelsbergkreises -  er gab dieses Amt für den lukrativeren Job bei der OVAG auf mit der Konsequenz, dass dieses Amt für die SPD in der folgenden Landratswahl 2000 an die CDU verlorenging. Gleichzeitig sind sie Geschäftsführer des ZOV- eine besonders pikante Konstellation. Auch treffen wir Schwarz und Lipphardt als Mitglieder der IHK wieder.

Warum diese Einschätzung? Nach der eigentlichen Definition ist ein Zweckverband ein Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Landkreise) zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben. Er ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und wird nach den gleichen Prinzipien und Kriterien wie eine Kommune verwaltet und geführt. Dies bedeutet letztlich, dass die gemeinsam zu erfüllende(n) Aufgabe(n) gemeinwohlorientiert zu erledigen ist (sind).  Nach dieser Definition muss die Frage erlaubt sein, ob der ZOV – also ein Zusammenschluss von Landkreisen – der Gemeinwohlorientierung folgt oder ob er sich nicht vielmehr instrumentalisieren lässt, der gewinnorientierten OVAG den kommunalen Touch zu garantieren.
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Gegenstand der OVAG sind :Versorgung mit Energie und Wasser. Inzwischen hat die OVAG ihr Angebot auf die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erweitert. Auch in die Abfallbeseitigung will sie einsteigen. Hierzu hat sie im vergangenen Jahr eine namhafte Privatisierungskanzlei ( EY LAW LUTHER MENOLD ) mit Sitz in Köln eingeschaltet.

Was verbirgt sich nun hinter der OVAG ? Sie ist eine Eigengesellschaft von  Wetterau-, Vogelsbergkreis und
Landkreis Gießen. Die Anteile werden im Wesentlichen über die Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (OVVG, Holdinggesellschaft) vom Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) gehalten (Gesellschafter der OVAG sind OVVG 99%, ZOV 1%).

Unter dem Dach der OVAG finden wir die Abwasserservice Oberhessen AG (ASO) , an der die OVAG 51% der Anteile hält, die restlichen 49% halten zwei Private zu je 24,5%. Die Aufgaben dieser Aktiengesellschaft sind Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der kommunalen Abwasserbeseitigung. Weiter finden wir unter ihrem Dach die „ Labor für Wasser-  und Umwelthygiene GmbH (LWU)“, an der die OVAG 50% hält. Die anderen 50% hält das Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GbR.

Diese Aktiengesellschaft unterscheidet sich von Aktiengesellschaften der freien Wirtschaft lediglich dadurch, dass die Anteilseigner drei Landkreise sind. Sie arbeitet gewinnorientiert, wie die jährlichen Gewinnausschüttungen und die Hereinnahme Privater belegen.

Was auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt, wenn die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auf die OVAG/den ZOV übertragen werden, lässt sich unschwer ahnen, denn mit der Übertragung verspricht sich die OVAG ein besonders krisenfestes , attraktives Geschäft.

Welche Modelle der Übernahme von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bietet die OVAG (der ZOV) nun den Kommunen an? Aus der Lokalpresse war kürzlich zu entnehmen, dass Experten der OVAG den Bürgermeistern des Vogelsbergkreises drei Modelle vorstellten: a) Public - Private -  Partnership (PPP), b) das ZOV-Modell und c) das Konzessions-Modell. Inhaltliches – gewollt oder ungewollt -  suchte man in diesem Zeitungsbericht vergeblich. Sie seien hier kurz skizziert :

a) Public-Private-Partnership (PPP)

In dem Präsentationspapier der Experten der OVAG  heißt es zur Erklärung von PPP: Private Public Partnership bezeichnet das partnerschaftliche Zusammenwirken von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit dem Ziel einer besseren wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben als bisher. Ziel von PPP im Wasser- und Abwasserbereich muss es sein, privates Kapital und Know-how so zu nutzen, dass die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit langfristig gewährleistet ist und die Gebühren/Beiträge in erträglichen Höhen bleiben. Als Modelle im Bereich Wasser/Abwasser werden genannt

 -Betriebsführungsmodell
Dabei übernimmt ein Privater die technische und kaufmännische Betriebsführung.

-Betreibermodell
Dabei wird das Anlagevermögen auf einen Privaten übertragen.

-Betriebsüberlassungsmodell
Dabei wird das Anlagemodell unentgeltlich auf einen Privaten übertragen.

-Kooperationsmodell
Dies bedeutet, dass die Kommune zusammen mit einem Privaten eine Gesellschaft gründet, die mit Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung beauftragt wird.

Dass die OVAG nun PPP-Modelle favorisiert, ist unwahrscheinlich, wäre dies doch ein weiterer Beweis dafür , dass sie sich als Privatunternehmen definiert. Daher wird wahrscheinlich das ZOV-Modell auch als Alternativmodell vorgestellt, Ähnlichkeiten mit PPP sind offensichtlich.

b) ZOV-Modell

Bei diesem nicht ganz neuen Modell wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem ZOV die Aufgabe der Wasserver-/Abwasserentsorgung übertragen. Gleichzeitig werden die Wasser-/Abwasseranlagen an den ZOV verkauft. Der Kaufpreis setzt sich aus dem Restbuchwert des Anlagevermögens abzüglich des aus Beiträgen und Zuschüssen aufgebrachten Kapitalanteils einschließlich der refinanzierten Anteile zusammen. Alternativ kommt die Übernahme von Krediten der Kommune in derselben Höhe in Betracht. Eine eventuelle Rückübertragung im Falle der Beendigung des ZOV-Modells erfolgt zu denselben Konditionen (Laufzeit 20 Jahre),  und zwischen ZOV und OVAG wird ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Optional ist eine Verpachtung der Wasseranlagen an die OVAG möglich.

Die Abwicklung der Durchführung neuer Investitionen erfolgt durch die OVAG. Zu den Benutzungsgebühren heißt es in dem Papier wörtlich:

„ ... Soweit bisher kostendeckende Gebühren erhoben wurden (...), ergeben sich durch die Übertragung an ZOV bzw. OVAG keine Gebührenerhöhungen....Eine Gebührenerhöhung ergibt sich, falls notwendige Investitionen direkt nach einer Übertragung umgesetzt werden müssen.“

Dieses Modell wurde im vergangenen Jahr in Hirzenhain, Wetteraukreis als Pilotprojekt realisiert. Die dortige Bürgermeisterin E. Pfannkuche forcierte es, und die SPD-Fraktion im Gemeindeparlament segnete es ab. Damit hat sich dieses wichtigste Gemeindegremium selbst entmachtet und die demokratische Kontrolle über den sensibelsten Bereich kommunaler Daseinsvorsorge in fremde Hände gelegt. Der ZOV trat hier als Käufer auf mit der vertraglichen Verpflichtung, die Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen der Gemeinde Hirzenhain nicht weiter zu veräußern. Ausgenommen von dieser Regelung wurde die OVAG (Vertragsentwürfe Stand Dez. 03). Vorher hat die Allparteienkoalition im ZOV diesen Deal abgesegnet. Hier ist zu fragen, ob ein Zweckverband von Landkreisen Angelegenheiten von Einzelkommunen regeln kann. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der ZOV Abwässer benachbarter Ansiedlungen der Kläranlage zuführen darf, sofern die Reinigungskraft der Kläranlage nicht erschöpft ist. Die OVAG darf zur Auslastung der Anlage nach Abstimmung mit dem ZOV externe Abwässer annehmen. Eine Diskussion über die Gesamtproblematik haben uns die Kreistagsabgeordneten der drei Eignerkreise bisher verweigert (1. Versuch: 05.02.04, diesen Versuch hat die Geschäftsführung des ZOV, also der Vorstand der OVAG, obwohl nicht Adressat unseres Schreibens, genutzt, um Attac Alsfeld als unglaubwürdig darzustellen. 2.Versuch: 29.03.04, 3.Versuch 01.03.05).

Dokumentiert ist dieser Vorgang und die weitere Arbeit von Attac Alsfeld/Vogelsberg auf Wilhelm Rühls Page www.meinepolitik.de.

c) Das Konzessions-Modell

Dieses Modell sieht den direkten Verkauf der Wasser-/Abwasseranlagen an die OVAG bzw. zu gründende gemeinsame Gesellschaft (GmbH, AG) vor. Die Ver- und Entsorgungsaufgabe verbleibt als hoheitliche Aufgabe bei der Kommune und die Kommune sichert weiterhin die Nutzung durch Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang. Die Kommune überträgt die Erfüllung der Aufgabe an die OVAG oder die gemeinsame Gesellschaft. Die Bürgerin/der Bürger zahlt nun Entgelte für Wasser und Abwasser.

Wer wären nun die Gewinner bei Realisierung dieser OVAG/ZOV- Modelle?

Nach meiner Einschätzung wäre dies zunächst die kapitalkräftige OVAG – denn warum sollte die OVAG sonst diese Übernahme der Wasserver-/Abwasserentsorgung so offensiv vertreten. Sie hätte damit eine weitere lukrative Anlagemöglichkeit gefunden. Aber auch die Bosse der OVAG selbst, stiegen doch die Bezüge mit Erweiterung der Geschäftstätigkeit (so nehme ich an ; die Offenlegung der Kriterien der Entlohnung hat Attac Alsfeld von den Kreistagsmitgliedern der Eignerkreise der OVAG gefordert), ebenso die Einkünfte der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Natürlich wären auch die Landkreise als Anteilseigner dieser Aktiengesellschaft auf der Gewinnerseite, denn die Gewinnausschüttungen wären noch stattlicher.

Gewinner wären auch die Bürgermeister/innen.  Bei Realisierung dieser formalen Privatisierung hätten sie durch das Verhökern des Eigentums ihrer Bürgerinnen und Bürger „zeitnah flüssige Mittel zur Tilgung von Krediten oder für andere Maßnahmen zur Verfügung“ (aus dem Werbeblatt der OVAG „Erledigung der Wasserversorgung durch die OVAG“). Die Privatisierung von kommunalem Eigentum löst jedoch die angespannte Haushaltslage der Gemeinden nicht, der Verkauf von Gemeindeeigentum trägt lediglich kurzfristig zu einer Senkung der Schulden bei.

 Sie behalten ihre Bezüge , obwohl sie die wichtigste Abteilung kommunaler Daseinsvorsorge gewinnorientierten Unternehmen überantworten. Weiter können sie bei Gründung einer Gesellschaft ihre Einkünfte sogar kumulieren.

Auch könnten sie mit dem Wegdrücken der Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Anlagen und der damit verbundenen Aufgabe ihre Versäumnisse bezüglich des Erhalts und Sanierung dieser Infrastruktur kaschieren.

Verlierer wären auf jeden Fall die Bürgerinnen und Bürger. Vielerorts wird die Notwendigkeit des Verkaufs der kommunalen wasserwirtschaftlichen Anlagen mit dem maroden Zustand dieser Anlagen und dem fehlenden Geld  für ihre Sanierung begründet. Was erfahren wir unter dem Stichwort „Benutzungsgebühren“ bei dem viel gepriesenen ZOV-Modell? Danach ergibt sich eine Gebührenerhöhung, falls notwendige Investitionen direkt nach einer Übertragung umgesetzt werden müssen. Der Bürger/die Bürgerin verliert mit solchen Deals also nicht nur sein/ihr Eigentum, sondern wird dann auch noch kräftig zur Kasse gebeten.

Wasser als wichtigstes Lebensmittel ist ein besonderes Gut, muss öffentliches Eigentum bleiben und darf daher der demokratischen Kontrolle vor Ort nicht entzogen werden. Eine Privatisierung- echt oder formal- muss verhindert werden.

Widerstand gegen solche Bestrebungen der Bürgermeister lohnt sich. So scheiterte das ehrgeizig und zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit geplante Geschäft des Grebenauer Bürgermeisters Jürgen Ackermann ( den wir im Hessischen Städte- und Gemeindebund als Mitglied mit Mehrfachfunktion genauso antreffen, wie im ZOV und im Kreistag, in Grebenau bekleidet er das Amt des Ortsvereinsvorsitzenden der SPD ) vor 3 Jahren, die Wasserversorgung der Stadt langfristig (30 Jahre) an die OVAG zu verpachten. Die Grebenauer Bürgerinnen und Bürger verweigerten ihm die Akzeptanz und die FWG-Fraktion im Stadtparlament hatte nur ein Bürgerbegehren angekündigt. Die SPD-Fraktion verweigerte ihm daraufhin die Zustimmung.

In Freiensteinau – auch Vogelsbergkreis- hat sich eine starke Bürgeriniative gegen die von ihrem Bürgermeister ins Auge gefaßte Weggabe der Wasserversorgung an die OVAG etabliert. BM Friedel Kopp ist Fraktionsvorsitzender der FWG im Kreistag und Mitglied im ZOV. Der Vorgang ruht momentan.