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Verwendung der Bundesbank-Reserven für kommunale Zukunftsinvestitionen (29.05.2005)

Um den notleidenden Kommunen finanziell zu helfen und damit sie nicht durch ihre kurzfristigen Engpässe in Haushalten ständig gezwungen werden, langfristig ihr (d.h. das gemeinsam von den Bürgern genutzte) Vermögen zu privatisieren, machen
wir folgenden Vorschlag :

Die Deutsche Bundesbank, die ja durch die Einführung des Euros ihre Aufgabe als Währungs- und Notenbank verloren hat, soll den Kommunen zinslose Kredite gewähren,

Da der Markt- Zinssatz ( ca.2 %) sich schon längere Zeit auf einem Tiefstand aller Zeiten hält, wuerde hierdurch dem Bund nur ein relativ geringer Zinsausfall entstehen. Gedacht ist hierbei auch nur an einen Übergangskredit, bis durch eine Steuerreform ein vernünftiger Finanzausgleich zwischen allen Ebenen der öffentlichen Hand geschaffen worden ist. Inwieweit der Kredit für laufende Ausgaben bzw. Zukunftsinvestitionen verwendet werden kann, sollte sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.

Die Schwierigkeiten sind bekannt, die dann auftreten, wenn öffentliche Banken volks- bzw. gemeinwirtschaftliche Aufgaben übernehmen sollen, sind doch die "Banker" eher betriebswirtschaftlich statt volkswirtschaftlich ausgebildet und
daher mehr gewinn- als aufgabenorientiert.

Diskussionen über die Verfügung von Mitteln öffentlicher Banken für öffentliche (gesamtwirtschaftliche) Zwecke sind daher fast immer ein Tabu gewesen.

Dazu sollten folgende Massnahmen auf kommunaler Ebene durchgeführt werden :

Die kommunalen Verwaltungen werden aufgefordert, laufende Guthabenkonten fuer ihre Bediensteten einzurichten, worauf deren Bezuege zur Verfügung gestellt werden.

Die Buerger in den Kommunen werden aufgefordert, bei den Verwaltungen laufende Guthabenkonten einzurichten, worauf sie ihre laufenden Ein- und Auszahlungen abwickeln.

Solche Konten koennen auch fuer Sozialhilfeempfenger u. ä. errichtet werden.

Fuer die Guthaben auf den bei den kommunalen geführten Konten werden keine Zinsen erhoben (wie bei meiner einheimischen Sparkasse des Vogelsbergkreises). Warum sollen die dort sowieso nicht verzinsten Guthaben nicht zugunsten der Kommune und damit allen Buergern zinslos zugute kommen. Dagegen sollten die Konten sogar kostenlos geführt werden können.

Wenn die Buerger so bereit sind, ihre Guthaben zinslos den Kommunen zur Verfuegung zu stellen. dann muesste dies die Bundesbank (uebergangsweise) doch auch tun koennen.

Es ist weiter dabei zu prüfen, ob an Stelle von Euro-Geld bei den kommunalen Verwaltungen nur in der betreffenden Kommune gültige Wertgutscheine auf den Konten verrechnet werden sollen. Bei dieser Prüfung sind die von dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT, s. http://www.izt.de/) und dem Berliner Gutschein-Netzwerk (http://www.berliner-regional.de/) Pläne eines Gutscheinwertes heranzuziehen. Eine genaue Beschreibung davon kann unter
http://www.berliner-regional.de/material/projektbeschreibung.pdf (1,4 MB) heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung daraus findet man auf meiner Homepage unter http://www.meinepolitik.de/kurzfass.htm in der HTML-Form.

Über den 1. Vorschlag vom 20.05.2004 zur "Verwendung der Bundesbank-Reserven für kommunale Zukunftsinvestitionen" findet man hier noch weitere Informationen.