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Klöckner-Werke

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Streit über Form der Mitbestimmung

FRANKFURT A. M. (dpa). Im Aufsichtsrat der Duisburger Klöckner-Werke ist unmittelbar vor der geplanten Übernahme der Aktienmehrheit durch die WCM-Gruppe ein Streit entbrannt. Die Arbeitnehmervertreter im Kontrollgremium des Maschinenbauers und Folienherstellers haben bereits beim Amtsgericht Düsseldorf juristische Schritte gegen Abstriche an der Mitbestimmung eingeleitet. Dies berichtet der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Jörg Barczynski.

Der Vorstand will eine Beteiligung der Arbeitnehmer künftig nur noch nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 akzeptieren. Dem zufolge hat der Aufsichtsratsvorsitzende - und zugleich Vertreter der Kapitalseite - ein Doppelstimmrecht. Bei einer Zusammensetzung von zehn zu zehn sind die Vertreter der Belegschaft damit faktisch ohne Einfluss.

Dagegen argumentiert die Arbeitnehmerbank im Kontrollgremium, bei den Klöckner-Werken müsse noch eine Übergangsfrist nach dem "Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz" bis 2005 eingehalten werden. Demnach stehen zwar auch zehn Vertretern der Belegschaft zehn Repräsentanten der Aktionäre gegenüber. In Konfliktsituationen kommt es aber auf die Stimme des "Neutralen" an. Im Fall der Klöckner-Werke ist dies der ehemalige Chef der Gewerkschaftsholding BGAG, Hans Matthöfer.

Das Ausmaß der Mitbestimmung bei dem Unternehmen könnte in den nächsten Monaten von entscheidender Bedeutung werden. Der Großaktionär WCM (40 Prozent) will im Dezember ein offizielles Übernahmeangebot an die Klöckner-Aktionäre unterbreiten, um seine Beteiligung auf mehr als 50 Prozent auszuweiten. Danach soll der Maschinenbau mit derzeit 9000 Beschäftigten und gut vier Milliarden Mark Umsatz verkauft werden. Nach der bisherigen Regelung hätten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat noch mehr Einfluss darauf, wer diese Sparte erwirbt und könnten einen "ungeliebten" Käufer abwehren. Bei einer Veränderung der Mitbestimmung sinkt ihr Einfluss zwangsläufig, so dass in der Belegschaft befürchtet wird, bei der Auswahl des Investors könne lediglich ein möglichst hohes finanzielles Angebot den Ausschlag geben. Sowohl von WCM als auch vom Klöckner-Vorstand war dazu gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

WCM hat seinen Anteil an den Klöckner-Werken sukzessive erhöht. Das Unternehmen macht sein Geschäft hauptsächlich mit dem Erwerb und Verkauf von Beteiligungen. Dabei kommt der Gesellschaft die Politik der rot-grünen Bundesregirung äußerst gelegen. Im Rahmen der Steuerreform werden die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen nach Ablauf von zwölf Monaten vom Zugriff des Fiskus befreit (siehe auch FR-Bericht vom 28. November).

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Dokument erstellt am 01.12.2000 um 21:05:29 Uhr
Erscheinungsdatum 02.12.2000