Alle AtomkraftgegnerInnen sind sich einig: Wer das Ergebnis der
Konsensverhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft
als
Atomausstieg bezeichnet, betreibt Volksverdummung.
Die nächste Verdummungsaktion steht bevor. Sie heißt:
Atomausstiegsgesetz
Die zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft getroffenen
Vereinbarungen haben keinerlei bindenden Charakter. Damit die Atomwirtschaft
in
den Genuß der ihr gemachten Versprechungen kommen kann, sollen
die gemachten
Zusagen durch Änderung des Atomgesetzes in Rechtsansprüche
der Atomfirmen
umgewandelt werden. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen des Atomgesetzes
sollen
den Atomfirmen Rechtsansprüche gewährt werden, mit denen
sie dann durchsetzen
können:
- eine unbegrenzte Laufzeit ihrer AKWs bis zum Erreichen der
errechneten
Terrawattstunden, wobei dann Stillegungen frühestens nach einer
Lebensdauer von
35 Jahren erfolgen würden.
- Die ungehinderte und zügige Errichtung
von Zwischenlagern an
AKW-Standorten
- einen durch atomrechtliche Aufsichtsmaßnahmen und Steuerliche
Maßnahmen nicht
zu störenden Betrieb der AKWs
Der Sinn eines derart geändertes Atomgesetzes ist es, die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Interesse der Atomkraftnutzung so festzuschreiben,
dass zu
Lasten der Schutzansprüche der Bevölkerung die Umsätze
und Gewinne der Atomfirmen
maximiert und die Kosten minimiert werden.
Natürlich darf da bei der Formulierung der Rechtsansprüche
der Atomfirmen im
neuen Atomgesetz für die Atomwirtschaft nichts schief gehen.
So haben sich ihre Vertreter von der Bundesregierung auch noch
die Zusicherung
geben lassen, dass der Kabinettsentwurf für die Atomgesetzänderung
vor der
Kabinettsberatung - also vor Zustellung an die Kabinettsmitglieder
- ihnen zur
Kontrolle und Korrektur vorzulegen ist. Nur so kann man die in den
Vereinbarungen
zu findende Formulierung auslegen. Da heißt es nämlich,
über die Novellierung
des Atomgesetzes " wird auf der Grundlage des Kabinettsentwurfs vor
der
Kabinettsbefassung zwischen den Verhandlungspartnern beraten".
Mit der Bezeichnung eines solchen Gesetzes als Atomausstiegsgesetz
wird
Irreführung betrieben, Verwirrung gestiftet und Sprachlosigkeit
erzeugt. Sinn und
Zweck dieses Betruges ist offensichtlich, dass die Verabschiedung der
Bestimmungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im
Atomgesetz im
Bundestag reibungslos vonstatten geht.
Wenn die Delegierten auf ihrem grünen Bundesparteitag dem Ergebnis
der
Konsensgespräche zustimmen, dann geben sie damit ihren Bundestagsabgeordneten
grünes Licht, die von der Atomindustrie gewünschten Rechte
ins Atomgesetz
hineinzuschreiben und ihre letzten Handlungsmöglichkeiten endgültig
aus der Hand.
Und das, nachdem diese Forderungen gerade erst eine gute Woche auf
dem Tisch
liegen und die Partei damit überhaupt keine Chance hatte, ernsthaft
über die
Auswirkungen dieser Pro-Atomkraft-Bestimmungen zu diskutieren.
Das Timing der
Parteistrategen war mal wieder perfekt.
Aber können sich die grünen Delegierten so behandeln lassen?
Ist dies noch die
Partei, die angetreten ist, um mehr Basisdemokratie zu verwirklichen
und die
Interessen der Bürger und deren Inintiativen in den Parlamenten
zu vertreten?
Die Art und Weise des Umgangs mit der Basis zeigt, dass die Parteispitze
um ihrer
persönlichen Macht willen ihre Basis manipuliert, um die Regierungsbeteiligung
aufrecht erhalten zu können.
Am Beispiel Atompolitik wird deutlich: Die Machteilhabe hat für
die Grünen zur
Aufgabe ihrer Ziele geführt. Ihre politische Wirksamkeit
beschränkt sich im
Augenblick auf die Rolle der Akzeptanzbeschaffer für den
Pro-Atom-Kurs der
Bundesregierung.