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Traute Kirsch
19.6.00
 

Atomausstiegsgesetz - der nächste  Betrug !!!


Alle AtomkraftgegnerInnen sind sich einig: Wer das Ergebnis der
Konsensverhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft als
Atomausstieg bezeichnet, betreibt Volksverdummung.
Die nächste Verdummungsaktion steht bevor. Sie heißt:  Atomausstiegsgesetz

Die zwischen der Bundesregierung und der Energiewirtschaft getroffenen
Vereinbarungen haben keinerlei bindenden Charakter. Damit die Atomwirtschaft in
den Genuß der ihr gemachten Versprechungen kommen kann, sollen die gemachten
Zusagen durch Änderung des Atomgesetzes in Rechtsansprüche der Atomfirmen
umgewandelt werden. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen des Atomgesetzes sollen
den Atomfirmen Rechtsansprüche gewährt werden, mit denen sie dann durchsetzen
können:
- eine unbegrenzte Laufzeit ihrer AKWs  bis zum Erreichen der errechneten
Terrawattstunden, wobei dann Stillegungen frühestens nach einer Lebensdauer von
35 Jahren erfolgen würden.
-      Die ungehinderte und zügige Errichtung von Zwischenlagern an
AKW-Standorten
- einen durch atomrechtliche Aufsichtsmaßnahmen und Steuerliche Maßnahmen  nicht
zu störenden Betrieb der AKWs

Der Sinn eines derart geändertes Atomgesetzes ist es, die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Interesse der Atomkraftnutzung so festzuschreiben, dass  zu
Lasten der Schutzansprüche der Bevölkerung die Umsätze und Gewinne der Atomfirmen
maximiert und die Kosten minimiert werden.
Natürlich darf da bei der Formulierung der Rechtsansprüche der Atomfirmen im
neuen Atomgesetz für die Atomwirtschaft nichts schief gehen.
So haben sich ihre Vertreter  von der Bundesregierung auch noch die Zusicherung
geben lassen, dass der Kabinettsentwurf für die Atomgesetzänderung vor der
Kabinettsberatung - also vor Zustellung an die Kabinettsmitglieder -  ihnen  zur
Kontrolle und Korrektur vorzulegen ist. Nur so kann man die in den Vereinbarungen
zu findende Formulierung auslegen. Da heißt es nämlich,  über die Novellierung
des Atomgesetzes " wird auf der Grundlage des Kabinettsentwurfs vor der
Kabinettsbefassung zwischen den Verhandlungspartnern  beraten".

Mit der Bezeichnung  eines solchen Gesetzes als Atomausstiegsgesetz wird
Irreführung betrieben, Verwirrung gestiftet und Sprachlosigkeit erzeugt. Sinn und
Zweck dieses Betruges ist offensichtlich, dass die Verabschiedung der
Bestimmungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Atomgesetz im
Bundestag reibungslos vonstatten geht.
Wenn die Delegierten auf ihrem grünen Bundesparteitag dem Ergebnis der
Konsensgespräche zustimmen, dann geben sie damit ihren Bundestagsabgeordneten
grünes Licht, die von der Atomindustrie gewünschten Rechte  ins Atomgesetz
hineinzuschreiben und ihre letzten Handlungsmöglichkeiten endgültig aus der Hand.
Und das, nachdem diese Forderungen gerade erst eine gute Woche auf dem Tisch
liegen und die Partei damit überhaupt keine Chance hatte, ernsthaft über die
Auswirkungen dieser Pro-Atomkraft-Bestimmungen  zu diskutieren. Das Timing der
Parteistrategen war mal wieder perfekt.

Aber können sich die grünen Delegierten so behandeln lassen? Ist dies noch die
Partei, die angetreten ist, um mehr Basisdemokratie zu verwirklichen und die
Interessen der Bürger und deren Inintiativen in den Parlamenten zu vertreten?
Die Art und Weise des Umgangs mit der Basis zeigt, dass die Parteispitze um ihrer
persönlichen Macht willen ihre Basis manipuliert, um die Regierungsbeteiligung
aufrecht erhalten zu können.
Am Beispiel Atompolitik wird deutlich: Die Machteilhabe hat für die Grünen zur
Aufgabe ihrer Ziele  geführt. Ihre politische Wirksamkeit beschränkt  sich im
Augenblick auf die Rolle der  Akzeptanzbeschaffer für den Pro-Atom-Kurs der
Bundesregierung.