Zurueck zur Vorseite
Zurueck zur Homepage
Sieben Thesen für die Agenda 2010 mit ökologischer Orientierung

(1) Nachhaltige Entwicklung bietet zahlreiche neue Beschäftigungsfelder, die gezielt erschlossen und gefördert werden müssen.

(2) Die ökologisch kontraproduktiven Subventionen im Bundeshaushalt müssen zügig abgebaut und für Zwecke der nachhaltigen Entwicklung umgewidmet werden.

(3) Die ökologische Finanzreform ist umweltpolitisch unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag zum Umbau der sozialen Sicherungssysteme.

(4) Für eine Politik „Weg vom Öl“: Energieimporte müssen durch Ingenieurverstand, Handwerkerarbeit und neue Dienstleistungen ersetzt werden.

(5) Die ökologische Neuausrichtung unserer Infrastrukturen muss heute begonnen werden. Die entscheidenden Weichen werden in den kommenden zehn Jahren gestellt. Fehlentwicklungen können wir uns nicht mehr leisten.

(6) Die ökologische Erneuerung ist auch ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

(7) Jenseits von Paragrafenflut und Korporatismus: Nachhaltige Entwicklung lässt sich sehr gut mit Bürokratieabbau und mehr Freiheit verbinden.

Berlin, 9. Mai 2003

Für die Agenda 2010 mit ökologischer Orientierung!

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und die ökologische Erneuerung gehören zusammen.

Es ist Reformzeit in Deutschland. Das Land steht vor zentralen Zukunftsentscheidungen. Bei allem Streit über die beste Reformrichtung dürfte niemand in Abrede stellen, dass der Veränderungsbedarf angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Krise umfassend und dringend ist. Über vier Millionen Arbeitslose und die chronische Finanzkrise der Sozialsysteme dulden keinen weiteren Aufschub notwendiger Reformen. Parlament und Regierung stehen nun in der Pflicht, den Handlungsdruck für einen weitreichenden Aufbruch zur Modernisierung unseres Landes zu nutzen. Auch die Opposition und zögernde gesellschaftliche Gruppen werden sich dem nicht entziehen können.

Mit der Agenda 2010 hat Bundeskanzler Schröder Vorschläge unterbreitet, die aus der Krise führen sollen. In ihrem Zentrum stehen die Senkung der Lohnnebenkosten, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, das Festhalten am Konsolidierungskurs für die öffentlichen Haushalte, das Aufbrechen monopolistischer Strukturen in Handwerk und Gesundheitswesen, die Verbesserung der Gemeindefinanzen und die Schaffung von Anreizen für öffentliche Investitionen.
Wenn auch in Einzelfragen noch Korrekturbedarf gesehen wird, so haben Parteiführung, Bundestagsfraktion und Kabinettmitglieder der Grünen doch signalisiert, dass sie diesen Kurs unterstützen werden. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Papiers, bekräftigen diese Unterstützung. Wir hoffen und gehen davon aus, dass die intensive Diskussion auf der Bundesdelegiertenkonferenz im Juni zu einer geschlossenen Haltung von Bündnis 90/Die Grünen zur Agenda 2010 führen wird.

Wir vermissen allerdings eine klare Ausrichtung der Reformen am Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und fordern diese ein. Eine Reformperspektive, die sich ausschließlich an ökonomischen Zielen orientiert, ist zu kurz gegriffen. Die Ausblendung der ökologischen Dimension in der Agenda 2010 ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die ökologische Krise hat nichts von ihrer Dringlichkeit verloren: Nach wie vor verbrauchen wir zuviel fossile Energien; Klimawandel und der Schwund an biologischer Vielfalt schreiten ungebrochen fort; Schadstoffausstoß, Verkehrslärm und Flächenversiegelung sind nach wie vor zu hoch. Würde die gesamte Menschheit unseren ressourcenverschlingenden
Lebensstil kopieren, wären die Folgen für die globale Umwelt und zukünftige Generationen verheerend.

Bundesregierung und Bundestag haben sich angesichts dieser Probleme in vielen Bereichen anspruchsvolle qualitative und quantitative Umweltziele gesetzt und sich zu diesen z. T. auch international verpflichtet. Einige dieser Ziele sind Teil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der rotgrünen Bundesregierung.

Auch wenn wichtige Anfänge gemacht wurden, um diesen Zielen näherzukommen - vor allem in der Energie- und der Agrarpolitik - so sind wir wie alle Industriestaaten doch insgesamt von einem Kurs der nachhaltigen Entwicklung noch weit entfernt. Zwar ist die Politik der Bundesregierung verglichen mit den ökologisch blinden Konzepten der Opposition fortschrittlich, zur Selbstgefälligkeit besteht aber kein Anlass. Ohne zusätzliche Maßnahmen der ökologischen Erneuerung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, werden alle gesetzten Ziele weit verfehlt – mit den entsprechenden Folgekosten, an die uns die Fluten an Elbe und Donau erst jüngst erinnert haben.

Wir haben die Wahl: Entweder es wird jetzt ein Kurs der richtungslosen Wachstumsorientierung verfolgt, in dem ökologische und soziale Qualitätsziele als nachrangig begriffen werden und ausschließlich die Ratio der Betriebswirtschaftslehre gilt. Oder wir wenden uns konsequent dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung zu, in dem soziale, ökonomische und Umweltziele miteinander verknüpft und als volkswirtschaftliche Strategie gemeinsam verfolgt werden.

Wir sind der Meinung, dass der letztgenannte Weg gerade für eine rot-grüne Regierung der richtige ist und zu Recht als Leitbild im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Wir machen nachfolgend Vorschläge zur Verknüpfung der aktuellen Reformdebatte mit den Erfordernissen der ökologischen Erneuerung. Wir tun dies nicht nur, weil wir die moralische Verantwortung der Bundesrepublik sehen, einen herausragenden Beitrag zur Bekämpfung globaler Umwelt- und Ressourcenprobleme zu leisten. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Strategie der nachhaltigen Entwicklung große
Potenziale für eine Gesundung der Volkswirtschaft und eine vernünftige Balance von Gemeinsinn und Eigenverantwortung bietet. Eine gleichermaßen auf Gerechtigkeit heute und auf Generationengerechtigkeit zielende Reformpolitik muss daher die Agenda 2010 mit den Zielen der Agenda 21 von Rio de Janeiro verbinden.

(1) Nachhaltige Entwicklung bietet zahlreiche neue Beschäftigungsfelder, die gezielt erschlossen und gefördert werden müssen.

Heute werden in der Bundesrepublik zusätzliche Arbeitsplätze erst geschaffen, wenn das jährliche Wirtschaftswachstum bei mehr als 1,5 Prozent liegt. Im Mainstream der Wirtschaftspolitik und zunehmend auch innerhalb der Grünen werden aus diesem Sachverhalt zwei Schlüsse gezogen: Die Beschäftigungsschwelle sei zu hoch und das Wachstum zu niedrig. Während sicher alle Maßnahmen vernünftig sind, die schnellere Einstellungen bei steigender Wirtschaftskraft ermöglichen, muss die Frage erlaubt sein, ob eine generelle Wachstumsorientierung realistisch und für eine grüne Partei richtig sein kann.

Wir bezweifeln dies, denn nach wie vor sind große Teile des Konsums und der Produktion auch hierzulande ökologisch und sozial fragwürdig. Wir plädieren für eine Strategie des qualitativen und damit selektiven Wachstums und der gezielten Erschließung von Beschäftigungsfeldern für eine nachhaltige Entwicklung. Hieran ist das gesamte staatliche Instrumentarium konsequent auszurichten :

- von den gesetzlichen Rahmenbedingungen über die Steuerpolitik bis hin zu den öffentlichen Ausgaben und der Vergabepraxis der staatlichen Förderbanken.Eine Transformationsstrategie in Richtung Nachhaltigkeit würde vor allem in den nachfolgenden Bereichen Beschäftigung generieren, Werte schaffen und Kosten sparen:

- Verbesserung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Umstellung der Energiebasis auf erneuerbare Quellen;

- Verbesserung der Rohstoffeffizienz, Abfallvermeidung, Schließung von Stoffkreisläufen und Umstellung der Ressourcenbasis auf nachwachsende Rohstoffe, Förderung langlebiger Produkte;

- Neuausrichtung der netzgebundenen Infrastrukturen in Energie-, Verkehrs- und Wasserwirtschaft am Ziel einer höheren ökologischen Effizienz;

- Entwicklung „grüner“ Dienstleistungen, z.B. in den Bereichen Leasing, Contracting, Energieberatung, Carsharing, Zertifikatehandel, Risikoversicherung, Finanzierung und Beratung;

- Verbesserung der Gesundheit durch Vorsorge und den Abbau schädlicher Umweltbedingungen wie Lärm, Partikelemissionen und anderen Stressfaktoren;

- Verstärkte Einführung nachhaltiger Biotechnologien und neuer Werkstoffe;

- Diversifizierung der Landwirtschaft und Erweiterung ihrer Tätigkeitsfelder: Erzeugung gesunder Nahrungsmittel, regionale Vermarktung, Produktion von erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen, Kulturlandschaftspflege, Tourismus, therapeutische Aufgaben.

- Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit und der Exportförderung auf Umwelttechnologien und -dienstleistungen, insbesondere erneuerbare Energien.

Eine solche Strategie wäre eine echte Querschnittsaufgabe und würde Konsequenzen für alle Wirtschaftssektoren haben, keineswegs nur für eine eng begrenzte „Umweltbranche“. Es handelt sich nicht um eine Nischenstrategie, sondern um ein sektorübergreifendes Modernisierungskonzept.

Besonders profitieren wird der Forschungssektor, technologieintensive Industrien, das Handwerk, der beratungsintensive Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft. Für die systematische Erschließung von neuen Arbeitsplätzen in den Bereichen Landwirtschaft, Landschaftspflege und Kreislaufwirtschaft ist es auch zentral, dass die Bezieher von Transfereinkommen wie dem künftigen Arbeitslosengeld II sich etwas „hinzu verdienen“ können, ohne dass dies voll angerechnet wird.

Die Verfolgung eines qualitativen Wachstumskonzepts ist vielversprechend, weil die Menschheit viele dieser Produkte, Dienstleistungen und Blaupausen angesichts drohender Umweltprobleme und Ressourcenknappheit in Zukunft brauchen wird. Wer auf den Heimatmärkten Kompetenz in Sachen Nachhaltigkeit und Qualitätsproduktion demonstriert, wird auch auf den Weltmärkten gute Chancen haben. Einen Lohn- und Preiswettbewerb mit den Schwellen- und Entwicklungsländern bei denjenigen Gütern, die jeder herstellen kann, können wir nicht gewinnen, wohl aber einen Qualitätswettbewerb mit anderen hochentwickelten Ländern. Das bedeutet vor allem, dass wir unsere Berufsbilder, Ausbildungsgänge und Qualifikationen weiterentwickeln müssen.

(2) Die ökologisch kontraproduktiven Subventionen im Bundeshaushalt müssen zügig abgebaut und für Zwecke der nachhaltigen Entwicklung umgewidmet werden.

Während im Bundeshaushalt Mittel für Forschung, Energieeinsparung und Entwicklungszusammenarbeit fehlen, fließen nach wie vor Milliardensubventionen für den Kohlebergbau, die Erdölchemie, den Eigenheimneubau oder das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Die heutige Subventionspraxis schadet gleich doppelt: Sie entzieht dem Staatshaushalt Geld für sinnvolle Zukunftsinvestitionen und verhindert den ökologischen Strukturwandel. Wer den Einsatz von Erdöl als Chemiegrundstoff subventioniert, erschwert den Umstieg auf nachwachsende Rohstoffe; wer den Neubau eines Wohnhauses doppelt so hoch bezuschusst wie den Erwerb oder die Renovierung eines Altbaus, fördert Flächenversiegelung und zusätzlichen Energieverbrauch; wer die Fahrt zum Arbeitsplatz steuerlich großzügig belohnt, trägt damit direkt zur Landschaftszersiedlung bei und gibt keinen Anreiz zur Anschaffung verbrauchsarmer Fahrzeuge.

Wir schlagen vor, diese Subventionen zügig abzubauen und größtenteils für Zwecke der nachhaltigen Entwicklung umzuwidmen. Die Steinkohlesubventionen sollen bis 2010 schrittweise auf null zurückgeführt werden; die so freigeschaufelten Mittel sollen zur Stromeinsparung und zur weiteren Förderung der Fotovoltaik und der Geothermie verwendet werden. Das Steuerprivileg für den Einsatz von Erdöl in der Grundstoffchemie soll bis 2010 sukzessiv abgeschmolzen werden; aus den freiwerdenden Mitteln soll – zeitlich befristet – die Einführung von nachwachsenden Rohstoffen als Chemiegrundstoff gefördert werden. Die Eigenheimzulage für Neubauten und Altbauten ist auf dem heutigen Niveau der letzteren anzugleichen und kinderfreundlich zu gestalten; die erheblichen Einsparungen sollen zum großen Teil der energetischen Altbausanierung und dem ökologischen Bauen zukommen. Zu überlegen ist auch, ob die Pendlerpauschale in der jetzigen Höhe beibehalten werden sollte oder ob sie sozialverträglich verringert werden sollte - die so frei werdenden Mittel könnten dann zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur schnelleren Einführung von verbrauchs- und emissionssarmen Autos (CO2-Sparprämie) eingesetzt werden. Die Mehrwertsteuerbefreiung des grenzüberschreitenden Flugverkehrs soll aufgehoben werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu gewährleisten.

Bei der Umwidmung der eingesparten Mittel ist darauf zu achten, dass ein hinreichend großer Anteil in die Energie- und Umweltforschung und die Förderung nachhaltiger Energieprojekte in Entwicklungsländern geht. Das Versprechen der Bundesregierung, den Forschungshaushalt gegenüber 1998 zu verdoppeln, ist bislang ebenso wenig eingelöst wie die Zusage, die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit schrittweise auf 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts zu erhöhen.

(3) Die ökologische Finanzreform ist umweltpolitisch unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag zum Umbau der sozialen Sicherungssysteme.

Die ökologische Steuerreform kann einerseits als Erfolgsgeschichte gelten, denn sie hat trotz nur maßvoller Erhöhungsschritte nachweisbar zur Energieeinsparung insbesondere im Verkehrssektor beigetragen. Und sie hat zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge geführt: von 20,3 Prozentpunkten 1999 auf heute 19,5 Prozentpunkte. Ohne die gegenläufige demografische und konjunkturelle Entwicklung lägen die Beiträge deutlich niedriger. Die doppelte Dividende der Ökosteuer, Förderung der Energieeinsparung und Schaffung von Jobs durch sinkende Lohn-nebenkosten, lässt sich also zeigen.

Andererseits gibt es verschiedene Kritikpunkte, die berechtigt sind. Dazu gehört aus ökologischer Sicht die Sonderbehandlung der energieintensiven Wirtschaft, die Ungleichbehandlung der Energieträger zur Stromerzeugung sowie die Besteuerung der erneuerbaren Energien im Stromsektor.Einige Inkonsistenzen wurden zum Teil in den letzten Monaten verringert, u.a. was die Sonderregelungen für die Wirtschaft betrifft. Die Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien steht jedoch noch aus.

Viele Finanz- und Umweltwissenschaftler plädieren deshalb für eine Fortführung der ökologischen Steuerreform über 2003 hinaus und eine Weiterentwicklung hin zu einer umfassenden ökologischen Finanzreform. Die externen Kosten des Energieverbrauchs - Klimaschäden, Waldschäden, Gesundheitsschäden und Großrisiken - spiegeln sich jedenfalls bei weitem noch nicht in den Energiepreisen.

Diese sagen schlicht nicht die ökologische Wahrheit und senden deshalb keine hinreichend starken Signale an Produzenten und Konsumenten, ressourcenschonend zu wirtschaften. Grundsätzlich gilt: Ökoeffiziente Technik hat es schwer gegen niedrige Energiepreise zu konkurrieren, weil ihr spezifischer Vorteil ja nicht in niedrigen Anschaffungskosten liegt, sondern in Einsparungen auf der Zeitachse, die ein Denken über den Tag hinaus erfordern.

Den unzweifelhaften theoretischen Vorzügen der ökologischen Finanzreform stehen aber erhebliche Praxis- und Akzeptanzprobleme entgegen. Es war problematisch, fast die gesamten Ökosteuereinnahmen der Stufen von 1999 bis 2003 – insgesamt rund 17 Mrd. Euro – der Rentenversicherung zuzuführen, ohne diese zuvor ausreichend zu reformieren. So hat das „frische Geld“ aus der Ökosteuer den Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung eher kaschiert als Reformbemühungen zu beflügeln. Das hat ganz maßgeblich zum schlechten Ruf der ökologischen Steuerreform
beigetragen.

Diesen Fehler wollen wir nicht wiederholen. Unser Prinzip lautet daher: Bevor zusätzliches Aufkommen aus der Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform in die Sozialversicherungen fließt, müssen diese wetterfest gemacht werden. Dazu gehört vor allem die Anerkennung der demografischen Realität in der Rentenversicherung und das Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitssystem. Auch die Bedeutung der privaten Eigenvorsorge wird zunehmen. Durch diese Maßnahmen können die Beitragssätze stabilisiert oder auch leicht reduziert werden.

Wer die Lohnnebenkosten aber wirklich dauerhaft auf unter 40% senken will, muss sich eine andere Frage stellen: Ist es gerecht, wenn versicherungsfremde Leistungen wie die Kosten der deutschen Einheit, die Qualifizierung von Arbeitslosen, Mutterschutz, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente oder die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, allein den Beitragszahlern zur Sozialversicherung aufgebürdet werden? Oder sind diese Aufgaben nicht gesellschaftlicher Art und deshalb vom Steuerzahler zu finanzieren?

Wir meinen, dass dies der Fall ist und plädieren für eine schrittweise Umfinanzierung dieser Aufgaben weg von den Beitragszahlern hin zu den Steuerzahlern. Unser Ziel ist klar: Durch sinkende Abgaben auf den Faktor Arbeit und höhere Steuern auf Energie und andere Ressourcen werden Kilowattstunden Strom, Fässer Öl und Tonnen Erz arbeitslos gemacht und stattdessen Menschen in Arbeit gebracht. Wie bisher soll ein Teil des Aufkommens zur Förderung von Energieeinsparung und erneuerbarer Energien verwendet werden.

Es geht um eine deutliche Steigerung der Ressourcenproduktivität, also der volkswirtschaftlichen Leistung je eingesetzter Rohstoffeinheit. Es ist realistisch, wenn wir uns eine Verbesserung um den Faktor 10 bis 2030 vornehmen. Eine solche Effizienzrevolution würde ungeheure kreative Potenziale freisetzen.

(4) Für eine Politik „Weg vom Öl“: Energieimporte müssen durch Ingenieurverstand, Handwerkerarbeit und neue Dienstleistungen ersetzt werden.

Fast alle Fahrzeuge, viele Wohnungen und zahlreiche Industrieanlagen werden in Deutschland mit Öl beziehungsweise Ölprodukten „befeuert“. Dieses Erdöl müssen wir fast vollständig importieren. Es ist nur begrenzt verfügbar, wird in absehbarer Zeit sein globales Fördermaximum überschritten haben und seine Verbrennung trägt ganz maßgeblich zum Klimawandel bei. Überdies ballt sich sein Vorkommen in Weltregionen mit geringer politischer Stabilität, was erhebliche Konflikt- und Lieferrisiken zur Folge haben kann. All diese Faktoren und die realistische Einschätzung, dass der Energiehunger einer wachsenden Menschheit dennoch gestillt werden muss, sprechen für eine aktive Strategie „Weg vom Öl“, die wir hier vorschlagen. Erfolgreich implementiert, könnte eine solche Strategie enorme Ausstrahlungskraft entfalten und zum Vorbild für die Entwicklungsländer werden.

Im Bereich des Verkehrs müssen die zentralen Strategien Vermeidung und Verlagerung (vom motorisierten zum nicht-motorisierten Verkehr und vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr) durch einen Technologieschub flankiert werden, in dessen Zentrum sparsamere Motoren, Biotreibstoffe und mittelfristig auch neue Antriebstechniken wie Elektroantriebe oder die Brennstoffzelle stehen. Entscheidend wird allerdings sein, dass der benötigte Wasserstoff bzw. Strom nicht auf der Basis fossiler oder atomarer Energie hergestellt wird, sondern auf Basis solarer Energie.

Die Anstrengungen der deutschen Automobilindustrie beim Bau verbrauchsarmer Fahrzeuge müssen insgesamt als enttäuschend bezeichnet werden. Trotz der angeblich so problematischen Ökosteuer setzen sie (und viele Konsumenten!) momentan eher auf tonnenschwere Spritschlucker als auf verbrauchsarme Modelle. Der Rückgang des durchschnittlichen Flottenverbrauchs in Deutschland innerhalb der letzten zwanzig Jahre ist völlig unzureichend. Wir finden, dass man von deutscher Ingenieurkunst mehr erwarten darf als ein solches Schneckentempo. Es reich nicht aus, das Drei- Liter-Auto zu entwickeln, es dann aber nur halbherzig auf den Weg zu bringen. Es muss der gesamte Flottenverbrauch deutlich reduziert werden.

Die Politik muss die Effizienz im Verkehr durch verschiedene Anreize fördern: von der Weiterentwicklung der Ökosteuer über eine zusätzliche Spreizung der Kfz-Steuer nach Verbrauchs- und Emissionswerten, die Einführung der LKW-Maut bis zur klaren CO2-Kennzeichnung der Fahrzeuge.Wir halten einen neuen Vorstoß zur Verbesserung der Fahrzeugeffizienz in Brüssel für erforderlich.

Die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Autobauer sind hier nicht ausreichend.Wesentlich positiver als im Bereich der Verbrauchssenkung sind die Bemühungen der deutschen Automobilindustrie in den Bereichen alternative Treibstoffe und alternative Antriebstechniken zu bewerten. Diese sollen von der Politik gezielt unterstützt werden: durch die bereits realisierte zeitlich befristete Steuerbefreiung für biogene Treibstoffe und erhöhte Ansätze für Forschung und Demonstrationsvorhaben für die Entwicklung der Brennstoffzelle und der solaren Wasserstofftechnologie.und Zentrale Elemente einer Strategie „Weg vom Öl“ im Gebäudebereich sind die Wärmedämmung, die Modernisierung von Heizungs- und Warmwasseranlagen, der Brennstoffwechsel und die Solararchitektur.

Auch hier muss die Politik förderliche Rahmenbedingungen schaffen. Neben preislichen Anreizen über die ökologische Steuerreform soll dies insbesondere durch gezielte Zuschussprogramme der Mittelstandsbank geschehen. Wir halten es für erforderlich, das geplante 8-Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung zur Modernisierung des Gebäudebestandes auch nach solchen qualitativen Kriterien auszugestalten. Durch eine entsprechende Novelle des Mietrechts wollen wir sicherstellen, dass neue Instrumente wie der Energiepass oder das Contracting - also das Geldverdienen mit Energieeinsparung durch Profis - auf breiter Front zur Anwendung kommen können.

Gezielt zu prüfen ist auch, ob nicht die steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand der effektivste Weg ist, um hier eine Strategie „Weg vom Öl“ zu beschleunigen. Dies würde zwar Risiken hinsichtlich entgangener Steuereinnahmen bewirken; durch die so stimulierten Wirtschaftsaktivitäten entstünden allerdings auch Steuermehreinnahmen.

Die volkswirtschaftliche Ratio hinter der Strategie „Weg vom Öl“ ist die Substitution von riskanten Energieimporten durch inländische Wirtschaftsaktivitäten: durch Industrieproduktion, Handwerksleistungen und neue Dienstleistungen.

(5) Wir müssen heute mit der ökologischen Neuausrichtung unserer Infrastrukturen beginnen. Die entscheidenden Weichen werden in den kommenden zehn Jahren gestellt. Fehlentwicklungen können wir uns nicht mehr leisten.

Die deutsche Kraftwerkslandschaft ist in hohem Maße durch Großkraftwerke geprägt, deren Wirkungsgrad im Durchschnitt unter 40 Prozent liegt. Der Rest der eingesetzten Energie wird in Form von Abwärme in die Luft oder an Flüsse abgegeben; nur ein kleiner Teil dieser Abwärme wird in Leitungssysteme eingespeist und für Heizzwecke genutzt. Als Brennstoff werden zu über 90 Prozent Braunkohle, Steinkohle und Kernbrennstoffe eingesetzt. Die Kohlendioxidemissionen des Kraftwerkssektors sind in ihrer heutigen Höhe mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung nicht vereinbar.

Der größte Teil dieser Kraftwerke wird im Zeitfenster zwischen 2010 und 2025 vom Netz gehen.Würden die Kraftwerke im Verhältnis eins zu eins durch neue ersetzt, wären die CO2-Emissionen der Stromerzeugung trotz leicht verbesserter Wirkungsgrade bis 2050 im wesentlichen auf heutigem Niveau festgelegt. Das wäre die Bankrotterklärung der deutschen Klimapolitik.

In der nächsten Dekade müssen deshalb erhebliche Investitionen getätigt werden, um einen relevanten Teil der Großkraftwerke überflüssig zu machen: durch Stromeinsparprogramme, dezentrale und intelligent vernetzte Blockheizkraftwerke sowie den verstärkten Einsatz von Windkraft, Fotovoltaik, Biomasse, Biogas und Geothermie in der Stromerzeugung. Allerdings müssen auch für die erneuerbaren Energien hohe Naturschutzstandards gelten. Auch die beginnende Einführung der Brennstoffzelle wird in dieses Zeitfenster fallen.

Die zahlenmäßig deutlich reduzierten Großkraftwerke, die auch in Zukunft notwendig sein werden, um einen Teil der Grundlast abzudecken, müssen höchsten Effizienzanforderungen genügen und sollten im elektrischen Wirkungsgrad an die 60 Prozent heranreichen.

Politisch erforderlich ist die Beendigung der steuerlichen Privilegierung von Kohle und Kernkraft in der Stromerzeugung gegenüber dem Erdgas, die Fortentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eine wirksame Anschlussregelung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, vor allem im dezentralen Bereich.

Die zentrale Herausforderung für die Politik liegt allerdings in der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Stromsektor, um monopolistische Verdrängungsstrategien gegen dezentrale und erneuerbare Energieerzeugungstechniken zu verhindern. Deutschland braucht eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, die als Schiedsrichter auf dem Strom- und Gasmarkt einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Anbieter gewährleistet. Sie soll spätestens 2004 eingerichtet werden.

Zwischen den Infrastruktursektoren Strom, Verkehr und Wasserwirtschaft bestehen einerseits Parallelen: Sie sind netzgebunden und können als wichtige Elemente der öffentlichen Daseinsvorsorge gelten. Der Hauptunterschied besteht aber darin, dass es in der Verkehrs- und Wasserwirtschaft weniger um einen grundsätzlichen Umbau der vorhandenen Infrastrukturen geht, sondern vor allem um Investitionen in Bestandserhaltung, Bestandserneuerung und Qualitätssicherung der Netze.

Der demnächst zu verabschiedende Bundesverkehrswegeplan muss die Gleichrangigkeit von Straßen- und Schieneninvestitionen ebenso zum Ausdruck bringen wie den Übergang von der Neubauorientierung zur Bestandspflege.
Wir sind der Auffassung, dass das Straßennetz in Deutschland im wesentlichen geknüpft ist und nun die Qualitätssicherung des existierenden Netzes im Vordergrund stehen muss. Nur so kann den berechtigten Klagen über den Zustand vieler Fahrbahndecken in Deutschland der Boden entzogen werden.

In der Wasserver- und -entsorgung existiert während der nächsten Jahre ein enormer Investitionsbedarf für die Erneuerung der Netze. Zinsgünstige Kredite seitens der Förderbanken des Bundes können einen relevanten Beitrag zur Mobilisierung der notwendigen Investitionen bewirken. Auch bei der Neuordnung der Gemeindefinanzen ist die Notwendigkeit von Investitionen in die kommunalen Wassernetze angemessen zu berücksichtigen. Anderenfalls treibt man die Gemeinden fast
zwangsläufig in Leasinggeschäfte, die aus kurzfristigen Kostengründen Handlungsspielräume der öffentlichen Hand für die Zukunft beschränken.

(6) Die ökologische Erneuerung ist auch ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Vorsorgen ist besser als Heilen. Diese Devise gilt für die Gesundheits- und die Umweltpolitik gleichermaßen. Mediziner weisen darauf hin, dass neben Alkohol und Nikotin vor allem falsche Ernährung, Bewegungsmangel, Stress und kritische Umweltbedingungen für viele Krankheiten verantwortlich sind. Wir schlagen deshalb vor, die Themen Umwelt und Gesundheit systematisch zusammenzuführen und dies bei der anstehenden Gesundheitsreform und öffentlichen Investitionen zu berücksichtigen. Folgende Handlungsfelder drängen sich besonders auf:

- Dieselruß erzeugt Krebs und gefährdet vor allem die Gesundheit von Kleinkindern, die sich auf Auspuffhöhe bewegen. Schätzungen gehen für Deutschland von mehreren Tausend Toten jährlich aus. Dabei ist das Problem schon heute durch den Partikelfilter ganz einfach lösbar. Die serienweise Einführung solch vielversprechender Technologien sollte deshalb durch höhere Grenzwerte und steuerliche Anreize beschleunigt werden.

- Lärm erzeugt Stress, insbesondere entlang stark befahrener Verkehrswege und im Umfeld von Flughäfen. Stress macht krank. Wir brauchen deshalb zügig ein Fluglärmgesetz und die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Reduzierung von Umgebungslärm. Auch „Flüsterasphalt“, geräuscharme Autoreifen und gezielte Tempolimits sind wichtige Beiträge zur Lärmbekämpfung.

Ihre Einführung wollen wir fördern.

- Über die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen vieler Chemikalien wissen wir bislang nur sehr wenig. Fakt aber ist, dass Allergien und andere umweltbedingte Krankheiten zunehmen. Eine umfassende Folgenabschätzung möglichst aller Stoffe ist deshalb von zentraler Bedeutung.

Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich in Brüssel für die zügige Verabschiedung der Chemikalienverordnung einsetzt, die auch ein zentraler Baustein für die Gesundheitsvorsorge ist.

- Öffentliche Plätze sollen Orte der Entspannung sein, wo Menschen zu sich und zu anderen kommen können. Sie sind ein unverzichtbarer Beitrag zur städtischen und dörflichen Lebensqualität. Städte und Gemeinden müssen spiel- und bewegungsfreundlicher werden, damit die Bewegung im Alltag angenehmer wird. Wir schlagen deshalb vor, dass das vom Bundeskanzler angekündigte 7-Milliarden-Euro-Programm zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur gerade auch Investitionen in die Schaffung freundlicher öffentlicher Räume, wieGrünanlagen und Spielplätze, einschließt.

- Die Benutzung der Füße oder des Fahrrades ist oft nicht nur ein Beitrag zur Verkehrsberuhigung, sondern auch zur Förderung der eigenen Gesundheit. Wo immer der Bund diese Einsicht unterstützen kann, etwa bei der Umsetzung des „Masterplan Rad“ oder bei dem kommunalenInfrastrukturprogramm, sollte er dies tun.

- Die Ernährungsberatung und -erziehung gerade von Kindergarten- und Schulkindern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Auch hier sollte der Bund alle Möglichkeiten ausschöpfen.

- Die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen, wie sie vor allem beim Mobilfunk entstehen, sind noch nicht ausreichend geklärt. Die Forschung in diesem Bereich muss intensiviert werden. Bestehende Grenzwerte müssen laufend den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.

Wir schlagen vor, dass das Umwelt- und das Gesundheitsministerium den bereits erarbeiteten gemeinsamen Ansatz „Umwelt und Gesundheit“ zu einem wirkungsvollen Vorsorgeprogramm ausbauen. Wir sind sicher, dass sich so ein relevanter Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen erzielen lässt.

(7) Jenseits von Paragrafenflut und Korporatismus: Nachhaltige Entwicklung lässt sich sehr gut mit Bürokratieabbau und mehr Freiheit verbinden.

Bis Anfang der 90er Jahre dominierte in der umweltpolitischen Debatte und Praxis der Bundesrepublik das Nachsorgeprinzip. Die Philosophie lautete: „End of the pipe“. Der passende Handlungsrahmen war das Ordnungsrecht. Die Instrumente hießen Verordnungen und Grenzwerte. Zweifellos hat dieses Vorgehen bei der Verbesserung von Luft- und Wasserqualität und bei der Sicherstellung einer geordneten Abfallentsorgung seine Verdienste. Aber mit der Zeit wurde der Paragrafendschungel immer schwerer durchschaubar, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Und bei den großen ökologischen Herausforderungen der Gegenwart, wo es vor allem um Strukturwandel geht, stößt das
Instrument an objektive Komplexitätsgrenzen.

Das, was lange Zeit als Alternative zum Ordnungsrecht präsentiert wurde, ist aber in Wahrheit keine Alternative, sondern eher eine Verschlechterung: die korporatistischen Absprachen zwischen Staat und Industrie. Die Nachteile liegen auf der Hand. Häufig wird nur das versprochen, was ohnehin geschehen soll oder zu Lasten Dritter geht. Zivilgesellschaftliche Institutionen und Gruppen, aber auch Unternehmen mit anderen Interessen bleiben in der Regel außen vor.

Dieser deutsche Sonderweg kann und wird keinen Bestand haben, weil er das Parlament ausschaltet, fairen Wettbewerb behindert und ein Umsteuern in Richtung Nachhaltigkeit erschwert. Auch die EUKommission akzeptiert ihn nicht länger, weshalb beispielsweise in naher Zukunft der Emissionshandel die freiwillige Selbstverpflichtung zum Klimaschutz und eine Wettbewerbsaufsicht für den Strom- und Gasmarkt die Verbändevereinbarung zur Regelung des Netzzugangs ablösen wird.

Der Staat soll sich auf seine Rolle als Rahmensetzer konzentrieren und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen. Ökonomische Instrumente wie die ökologische Steuerreform, der Emissionshandel und die Umlagefinanzierung für umweltverträgliche Energien, aber auch verbraucherfreundliche Kennzeichnungspflichten fördern die nachhaltige Entwicklung unter Nutzung des Wettbewerbs. Sie begünstigen Strukturwandel, nicht Strukturkonservierung, Transparenz, nicht Informationskartelle.

Im Gegenzug kann sich der Staat bei der Detailsteuerung durchaus zurücknehmen, wenn die Ziele klar definiert sind und der ordnungspolitische Rahmen stimmt. Konkret: Es spricht nichts dagegen, Überregulierungen im Umweltrecht da abzubauen, wo es ökologisch verantwortbar ist. Gleichzeitig geht es aber auch darum, bestehende Vollzugsdefizite abzubauen. Diejenigen, die eine nachhaltige Entwicklung wollen, haben selbst das allergrößte Interesse am Bürokratieabbau. Denn das größteHindernis auf dem Weg zu einer besseren Zukunft ist einstweilen die Trägheit derjenigen, die sich im Status quo eingerichtet haben.

Fazit

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Positionspapiers, wollen eine Agenda 2010, die dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet ist und stellen diesen Anspruch an die Bundesregierung.

Einen richtungslosen Wachstumskurs ohne ökologische Leitorientierung halten wir für falsch. Zukunftsfähige Reformpolitik bedeutet, soziale, ökonomische und ökologische Qualitätsziele miteinander zu verknüpfen. Wir werden uns aktiv an einer Politik beteiligen, die die großen Beschäftigungspotenziale der ökologischen Modernisierung gezielt erschließt.

Cornelia Behm, MdB
Klaus Borger, umweltpolitischer Sprecher Landesverband Saarland
Franziska Eichstädt-Bohlig, MdB, bau- und wohnungspolitische Sprecherin
Hans-Josef Fell, MdB, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher
Arnd Grewer, Sprecher des BAG-Fachbereich Ökologie/Ökonomie
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, MdEP, Sprecher der BAG Landwirtschaft
Britta Haßelmann, Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen
Rebecca Harms, MdL (Niedersachsen), Fraktionsvorsitzende
Winfried Hermann, MdB, umweltpolitischer Sprecher
Peter Hettlich, MdB
Bärbel Höhn, Ministerin für Umwelt u. Naturschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz (Nordrhein-Westfalen)
Ulrike Höfken, MdB, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin
Felicitas Kubala, MdA (Berlin), umweltpolitische Sprecherin
Undine Kurth, MdB, naturschutz- und tourismuspolitische Sprecherin
Winfried Kretschmann, MdL (Baden-Württemberg), Fraktionsvorsitzender
Reinhard Loske, MdB, stellv. Fraktionsvorsitzender
Christian Maaß, MdHB (Hamburg), stellv. Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher
Karin Mathes, MdBB (Bremen), umweltpolitische Sprecherin
Hans Mönninghoff, Umweltdezernent der Stadt Hannover
Klaus Müller, Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft (Schleswig-Holstein)
Gisela Nacken, Umweltdezernentin der Stadt Aachen
Friedrich Ostendorff, MdB
Boris Palmer, MdL (Baden-Württemberg), umweltpolitischer Sprecher
Ruth Paulig, MdL (Bayern), umwelt- und energiepolitische Sprecherin
Reiner Priggen, MdL (NRW), stellv. Fraktionsvorsitzender, energiepolitischer Sprecher
Johannes Remmel, MdL (NRW), parlamentarischer Geschäftsführer und umweltpolitischer Sprecher
Harald Schwalbe, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie
Hans-Jürgen Serwe, Umweltdezernent im Kreis Mettmann
Ursula Sowa, MdB
Rainder Steenblock, MdB, europapolitischer Sprecher
Dietmar Weihrich, umweltpolitischer Sprecher Landesverband Sachsen Anhalt
Antje Vogel-Sperl, MdB