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Oberhessische Zeitung (Alsfeld) vom 08.02.2005

Leserbrief

"Im Visier" -

Betrifft: die Wasserversorgung in Gemünden.

Wie jetzt lapidar über die Lokalpresse bekannt wurde, ist nun auch die Kommune Gemünden im Visier der gewinnorierrtierten OVAG mit dem Ziel, hier die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu übernehmen, nicht mehr und nicht weniger verbirgt sich nämlich hinter dem so genannten ZOV-Modell.

Nach Einschätzung von Attac Alsfeld/ Vogelsberg ist die Verbindung ZOV/OVAG (Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe/Oberhessische Versorgungsbetriebe Aktiengesellschaft) einerseits eine raffinierte Konstruktion gewiefter Kommunalpolitiker, die ihnen in ihrer aktiven Zeit als Mitglieder im ZOV oder als Aufsichtsratsmitglieder der OVAG einen guten Nebenverdienst verschafft.

Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst haben die einstigen "entscheidenden" Kommunalpolitiker große Chancen für eine lukrative Anschlusstätigkeit bei der OVAG. Beispielhaft belegen dies Rainer Schwarz und Hans-Ulrich Lipphardt, Vorstandsmitglieder der OVAG und - man höre - gleichzeitig Geschäftsführer des ZOV.
Andererseits ist sie außerdem ein behördliches Steuerentzugsmodell.

Warum diese Einschätzung? Nach der eigentlichen Definition ist ein Zweckverband ein Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben. Er ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und wird nach den gleichen Prinzipien und Kriterien wie eine Kommune verwaltet und geführt. Dies bedeutet letztlich, dass die gemeinsam zu erfüllende(n) Aufgabe(n) gemeinwohlorientiert zu erledigen ist (sind).

Nach dieser Definition hat der ZOV -ein Zusammenschluss von Landkreisen also - längst seine Existenzberechtigung verloren, hat er doch seine ursprüngliche Aufgabe, nämlich die Menschen des Wetterau- und Vogelsbergkreises und des Landkreises Gießen gemeinwohlorientiert mit Energie zu versorgen, an die gewinnorientierte OVAG abgetreten. Diese Aktiengesellschaft unterscheidet sich von Aktiengesellschaften der freien Wirtschaft lediglich dadurch, dass die Anteilseigner die drei Landkreise sind.

Was auf die Bürger und Bürgerinnen der einzelnen Kommunen zukommt, wenn die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitignng auf die OVAG übertragen wird, lässt sich schlüssig ableiten.

Übrigens hat die IHK - hier sind Schwarz und Lipphardt Mitglieder, außerdem der Bauunternehmer Lupp, der über die ASO mit der OVAG verbunden ist, der Novelle der Hessischen Landesregierung zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes zugestimmt, die die Privatisierung der Wasserversorgung ermöglichen soll. Hinter der ASO verbirgt sich unter dem Dach der OVAG die Abwasserservice Oberhessen Aktiengesellschaft, deren Anteile die OVAG mit 51 Prozent und zwei Privatunternehmen (Lupp/Schumacher)je 24,5 Prozent halten. Die Aufgaben dieser Aktiengesellschaft sind Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der kommunalen Abwasserbeseitigung.

Als sensibelster Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt die Wasserversorgung (als Konsequenz auch die Abwasserentsorgung) traditionell zum Kernbereich des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Die Gemeindeparlamentarier sind gut beraten, es dabei zu belassen. Wasser als wichtigstes Lebensmittel darf nicht Profitinteressen geopfert werden.

Hans-Georg Bodien, Attac Alsfeld