Zurueck zur Vorseite
Zurueck zur Homepage
Auch die Gasgeschäfte vor ca. 30 Jahre waren PPP (02.10.2005)

An ihren Auswüchsen (Laufzeit der Verträge, Preiskoppelung usw.) leiden die Verbraucher heute noch. Die Konzerne verdienen gleich doppelt, d.h. nicht nur an den Gaslieferungen, sondern auch an dem Verbrauch in den Kommunen, denn sie sind auch an den (meist) kommunalen Stadtwerken noch beteiligt. Auch für die kommunalen Spitzenpolitiker gilt dies oft. Denn sie sitzen dann nicht nur in dem Aufsichtsrat ihrer Stadtwerke, sondern oft auch noch im (jetzt mehr oder minder versteckten) Beirat des Gaslieferunternehmens.

Dies gilt z. B. für die Frankfurter Oberbürgermeisterin, die als Vorsitzende im Aufsichtsrat der Mainovia AG und im Beirat von der Thüga AG sitzt. Es müssen hier allerdings die Abgaben an die zu vertretende Körperschaft berücksichtigt werden, die unterschiedlich sind. Gerade bei den Beiräten, wo es ja um Beratung und nicht um Vertretung geht, ist das Bezugsverhältnis zum Unternehmen umstritten, vor allem dann, wenn das Mitglied Mandatsträger ist. Wenn dies eine Mehrheit ausmacht, ja die Regel ist, dann ist das politisch bedenklich. Diese Tatsache hat auch in den 70-er und 80-er Jahren zu Einwendungen geführt, die ein solch ausgeprägtes "Beiratswesen" bei Energieunternehmen als eine "legalisierte Korruption" bezeichneten. In meinem Bericht "Privatisierung fördert und legalisiert" (vergl. Anlage), der übrigens in letzter Zeit zunehmende Aufmerksamkeit gefunden hat, habe ich mich mit dieser Thematik ausführlich beschäftigt.

Bei meiner Beschäftigung mit PPP bin ich wiederum in unterschiedlichen Bereichen (Energie, Banken, Immobiliengeschäfte) auf ähnliche Verwendungsarten dieses in der öffentlichen Behandlung doch auch sehr nützliches Beratungsverfahrens gestossen. Hierbei musste ich eine stärkere verdeckte Form feststellen, die letztlich zumindest den negativen Eindruck dieser "Grauzone" des politischen Handels verstärkt.

Beispiel Mainovia und Thüga AG

Die Mainovia AG gehört ja nur mit 75,2 % den Stadtwerken Ffm, die zu 100 % im Eigentum der Stadt sind. 24,4 % besitzt die EON-Tochter Thüga.("Schwester" von dem Erdgas- Großlieferanten Ruhrgas AG).

Die Thüga AG hat über 100 Beteiligungen in ungefährer gleichen Höhe wie bei der Mainovia (vergl.Aufstellung der Beteiligungen der Thüga AG, lt. Geschäftsbericht 2002 ) und besitzt auch jetzt noch mehr als 100 Beiratsmitglieder (mehr oder minder der Beteiligung entsprechend : vergl. Aufstellung aus dem Geschäftsbericht 2002 , Seiten 13 - 18). Ende 2003 hat der Grossaktionär EON (früher Veba) seine restlichen Mitaktionäre gegen eine Entschädigung gemäß einem seit 2002 eingeführten, m. E. umstrittenen Verfahren "enteignet" (vergl. "Thüga-Kleinaktionäre fühlen sich betrogen" in Süddeutsche Zeitung vom 01.12.2003), an welchem ich auch beteiligt war. So wurde jedem Aussenstehenden eine Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit (letztlich bei den ganzen Gasgeschäften) genommen. Es gibt lediglich nur noch die Möglichkeit der EON-Aktionäre, nach internen Informationen zu fragen. (EON ist 100 %-iger Eigner der Thüga AG). Auf der Homepage der Thüga AG konnte ich allerdings nach einigem Suchen auf der Seite http://www.thuega.de/index.php?id=174  den Geschäftsbericht 2004 finden mit dem aktuellen Vorstand, Aufsichts- und. Beirat.

Während dort die Gesamtbezüge für Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt sind, findet man nichts darüber, was die immerhin über 100 Beiratsmitglieder die Thüga AG kosten.

Auf Seite 25 des Geschäftsberichtes von 2004 (http://www.thuega.de/fileadmin/pdf/GB_2004/6747_Thuega_125-152_GB2004.pdf) steht darüber :

"Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgeld betragen 254 Tsd. Z (Vorjahr 292 Tsd. Z).
Die Gesamtbezüge des Vorstands einschließlich der Vergütungen, die für die Wahrnehmung von Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten bei Tochtergesellschaften angerechnet wurden, sowie geldwerter Vorteile und sonstiger Bezüge betragen 2.709 Tsd. Z (Vorjahr 3.268 Tsd. Z)."

Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese Verflechtung der Unternehmen auf die Geschäftsverbindung (z.B. Vertragsgestaltung, Lieferbedinungen usw.) einen starken Einfluss ausübt. Eine andere Frage lautet dann natürlich : Wo bleibt dann der Wettbewerb ?

Auch die Mainovia AG hat nicht nur einen 20-köpfigen Aufsichtsrat (vergl. Aufstellung 2005), sondern auch einen 25- köpfigen Beirat (vergl. Aufstellung 2005). Im Gegensatz zu anderen Energieunternehmen (wie z.B. die Thüga AG) teilt sie neben den Ausgaben für Vorstand und Aufsichtsrat auch auf ihrer Hompage mit, was sie für ihren Beirat an Aufwandsentschädigungen zahlt. Dies geschieht allerdings  auf der Seite http://www.mainova.de/uebermainova/183.jsp unter dem Aufruf von "Jahresabschluss 2004", wo man auch alle sonstigen unternehmerischen "Posten" der Vorstands- und Aufsichtsratsmitgleder sehen kann, was ja neuerdings gesetzliche Vorschrift ist. Hier steht also :

"Die Bezüge des Vorstands betrugen 1.568.423,24 Euro. Der fixe Anteil beläuft sich auf 795.423,24 Euro und der variable Bestandteil auf 417.000,00 Euro. Für das Geschäftsjahr 2003 wurden im Jahr 2004 erfolgsabhängige Tantiemen von 356.000,-- Euro gewährt. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 156.045,69 Euro und die des Beirats auf
44.225,-- Euro."