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Attac Alsfeld/Vogelsberg
Hans-Georg Bodien                                                               36323Grebenau,den 01.10.04
                                                                                              Finkenrain3
                                                                                              Tel.: 06646/1230

Herrn
Gerhard Schröder
Bundeskanzler
10557 Berlin
 

Offener Brief :
 
 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,

Ende diesen Monats soll der EU-Verfassungsvertrag,dessen Inhalt bisher nur wenig bekannt und öffentlich diskutiert wurde,durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet werden.Wir fordern Sie auf,die Unterzeichnung zu verweigern,entsprechen viele Punkte dieser Verfassung nach unserer Einschätzung doch nicht dem Anspruch unseres Grundgesetzes.Die EU-Verfassung in ihrem jetzigen Wortlaut ist in vielerlei Hinsicht unsozial,undemokratisch und militaristisch.So wird zum Bespiel auf die Sozialbindung des Eigentums verzichtet,Wettbewerb und Wachstum werden über soziale und ökologische Belange gestellt.Der Neoliberalismus soll also Verfassungsrang erhalten.
 Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,besonders offenkundig ist die Aushebelung des Grundgesetzes,was die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik angeht.So schreibt die vorliegende Verfassung die EU auf eine Militärunion fest und verpflichtet dieMitgliedstaaten auf eine verstärkte Aufrüstung - zur Freude der Rüstungsindustrie.Auch fördert sie die „Strukturierte Zusammenarbeit“ militärisch besonders ambitionierter Staaten.Diese Zusammenarbeit ebnet den Weg zu einer Integration der britischen und französischen Atomwaffen in eine Atommacht EU.EU-Streitkräfte sollen  zu >Kamfeinsätzen im Rahmen  der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen< eingesetzt werden.Mit dem EU-Verfassungsvertrag wird  die Militarisierung der Europäischen Union bis zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben.Militärische Interventionsmöglichkeiten werden so erweitert bis hin zu Abrüstungskriegen.Über militärische Einsätze entscheidet nach dieser Verfassung  der Ministerrat,nicht das EU-Parlament,ein besonders eklatantes Defizit an Demokratie dieser EU-Verfassung.Neben dem Neoliberalimus soll  also auch die Militarisierung  Verfassungsrang erhalten.
Die Prinzipien unseres Grundgesetzes wie das Verbot eines Angriffkrieges - Art.26 - oder das unmissverständliche Verfassungsgebot in Art.87a(Absatz 1u. 2),dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt  und  diese Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden können,soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt,würden durch diesen EU-Verfassungsvertrag zur Makulatur.Die Unterzeichnung und die danach notwendig werdende Ratifikation durch das Parlament wären nach unserer Einschätzung verfassungswidrig.
Wir fordern Sie daher dringend auf,den vorliegenden EU-Verfassungsvertrag nicht zu unterzeichnen und sich für seine Änderung dahingehend einzusetzen,dass er den Ansprüchen des Grundgesetzes in allen Belangen genügt.
 

                                                                                               Mit freundlichen  Grüßen

                                                                                               Hans-Georg Bodien
                                                                                               für ATTAC Alsfeld /Vogelsberg