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Auszug aus BBU- Wasserrundbrief Nr. 599 vom 07. März
2001, 20. Jahrgang
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Blindflug ins aquatische Wunderland des Neoliberalismus
"Wir sitzen im neoliberalen Sandkasten und basteln uns ein wettbewerbskonformes
Wasserwerk - dazu backen wir uns obendrein eine superstarke Wasserwirtschafts-,
Gesundheits- und Regulierungsbehörde!"
Dieser Satz könnte die Kernaussage des vom Bundeswirtschaftsministeriums
(BMWi) in Auftrag gegebenen "Gutachtens" zur "Liberalisierung" des deutschen
"Wassermarktes" sein (vgl. RUNDBR. 574/1. Unter dem Titel "Optionen,
Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige
Wasserversorgung" haben die Gutachter ihr "Vorläufiges Thesenpapier"
am 21. Februar 2001 vom Bundeswirtschaftsministerium absegnen lassen. Das
"Gutachten" steht unter dem Tenor "Alles ist machbar!" Die Vorschläge
der "Gutachter" gipfeln in einem "Szenario 1", in dem die Selbstverwirklichung
des Kapitals durch einen "Wettbewerb im Markt" auf die Spitze getrieben
werden soll. Fremde Wasserversorgungsunternehmen sollen in die angestammten
Versorgungsgebiete bisheriger Wasserversorger einbrechen können. Aggressive
"Wasserhändler" sollen Großkunden und Neubaugebiete aus bestehenden
Versorgungsgebieten herausbrechen. Die parasitäre Durchleitung fremder
Wässer durch bestehende Leitungsnetze soll erzwungen werden. "Ineffiziente"
Versorgungsunternehmen sollen durch diese Form der Marktöffnung in
den Bankrott getrieben werden. Und wozu das alles?
"Eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung soll die
Anbieter zwingen, Rationalisierungspotentiale zu nutzen und die Kostenvorteile
in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher weiterzugeben, Größen-
und Verbundvorteile zu nutzen, Entscheidungen über den Zuschnitt von
Versorgungsgebieten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen und
die Kosten verursachergerecht bei den Verbrauchern anzulasten. Schließlich
soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter von
Wasserversorgungsleistungen verbessert werden."
Daß die "Liberalisierung" zu niedrigeren Wasserpreisen für die
Wasserkonsumenten führen wird, steht für die "Gutachter" offenbar
vonvornherein fest und wird an keiner Stelle mehr hinterfragt. Ob die "Liberalisierung"
des "Wassermarktes" tatsächlich zu der erhofften Erfolgsbilanz führen
wird, ist aber auch für die "Gutachter" selbst alles andere als gesichert.
Mehr über diesen marktradikalen Blindflug ins Abenteuerland der neoliberalen
Wasserwelt kann auf Seite 2 bis 4 sowie in den nächsten RUNDBRIEFEN
(600 - 602) nachgelesen werden.
Wer hat das "Liberalisierungs-Gutachten" verfaßt?
Mit der Bearbeitung des Forschungsvorhabens war vom Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) ein interdisziplinär besetztes "Gutachter"-Team beauftragt
worden. Mitgearbeitet haben:
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-
Prof. Dr. med. Konrad Botzenhart (Wasserhygiene), Hygiene-Institut
der Universität Tübingen,
-
-
Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers (Ökonomie), TU Berlin,
-
-
Prof. Dr.-Ing. Martin Jekel (Wasserchemie), TU Berlin,
-
-
Prof. Dr. Jürgen Salzwedel (Recht), GAEDERTZ Rechtsanwälte,
Köln,
-
-
ECOLOGIC, R. Andreas Kraemer (internationale Erfahrungen, Umwelt),
Berlin.
Als "Obergutachter" fungierte Prof. Dr. HANS-JÜRGEN EWERS.
Prof.
EWERS war bereits für die gewagten Liberalisierungsthesen im SRU-Sondergutachten
zum Grundwasserschutz (1998) sowie im SRU-Jahresgutachten 2000 des damaligen
"Sachverständigenrates für Umweltfragen" (SRU) zuständig
gewesen (s. RUNDBR. 491/1, 485/2, 476/1, 464/1). Im jetzt vorliegenden
BMWi-"Gutachten" ist es EWERS gelungen, seine fragwürdigen
Thesen erneut einzubringen. Vordergründiger BMWi-Auftrag für
die "Gutachter" war,
"Optionen für eine stärkere Marktöffnung
aufzuzeigen und deren Folgen für Unternehmen, Beschäftigte, Verbraucher,
Kommunen, Gesundheits- und Umweltschutz abzuschätzen". Die Folgenabschätzung
ist allerdings ausgesprochen tendenziös erfolgt. Für die selektive
Wahrnehmung des BMWi und seiner "Gutachter" spricht, daß die umfangreichen
Bedenken des UMWELTBUNDESAMTES gegenüber einer "Liberalisierung" in
der kommunalen Wasserwirtschaft (s. 587 und 588) größtenteils
einfach ignoriert worden sind.
Wann wird das "Gutachten" offiziell vorgestellt?
Das "Gutachten" wird vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen eines
Workshops am 27. März 2001 in Berlin vor einem handverlesenen
Publikum zur Diskussion gestellt. Zuständig für die Einladungen
ist im BMWi
Herr Dr. Hartmut Versen
Tel.: 030-2014-6288
e-mail: versen@bmwi.bund.de
Ist billiges Wasser ein Wert an sich?
Trinkwasser muß billiger werden, fordern das Bundeswirtschaftsministerium
und seine "Gutachter". Rindfleisch mußte auch immer billiger werden.
Jetzt holen uns die Milliardenfolgekosten der billigen Rindfleischproduktion
wieder ein. Aus dem BSE-Debakel haben das Bundeswirtschaftsministerium
und seine "Gutachter" nichts gelernt. Durch die "Liberalisierung" des "Wassermarktes"
sollen die Trinkwasserkonsumenten mit niedrigeren Wasserpreisen beglückt
werden. Profitieren werden von der "Liberalisierung" aber nicht die Haushaltskunden,
sondern die Wassergroßverbraucher und die Wasserkonzerne. Auch bei
der "Liberalisierung" des "Wassermarktes" geht es um eine Umverteilung
von unten nach oben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Marktradikalen
bereit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz kühl dem Profit zu opfern.
Zwar soll nach Meinung der BMWi-"Gutachter" die "Wasserliberalisierung"
durch umwelt- und gesundheitspolitische Maßnahmen "flankiert"
werden. Die Zerstörung der gewachsenen Wasserversorgungsinfrastruktur
und des Wertehorizionts der Wasserwerker durch ein aggressives Wettbewerbsregime
wird aber letztlich alle "flankierenden Maßnahmen" außer
Kraft setzen. Die "neoliberale Konterrevolution" wird auch in diesem Falle
ihre Kinder fressen. Wenn sich der vom Bundeswirtschaftsminister und seinen
"Gutachtern" gepredigte Imperativ der Ökonomie in der Wasserwirtschaft
erst einmal auf breiter Front durchgesetzt hat, wird am Ende Auflösung
und Zerfall des bisherigen Systems der Wasserversorgung stehen. Glaubt
jemand im Ernst, daß dann noch die vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Sicherung von Hygiene- und Umweltstandards Bestand haben werden? Wegen
einiger Groschen Einsparmöglichkeiten beim Kubikmeterpreis setzen
das BMWi und seine "Gutachter" zu einem Blindflug mit ungewissem Ausgang
an. Beim jetzt erreichten Hygienestandard in der Trinkwasserversorgung
macht sich in Deutschland kaum noch jemand Gedanken darüber, daß
dem Trinkwasser als unserem "Lebensmittel Nr. 1" die höchste Priorität
bei der Seuchenprophylaxe zukommt. Das Abenteuer einer "Liberalisierung"
des "Wassermarktes" könnte uns noch alle teuer zu stehen kommen. Billiges
Wasser ist eben kein Wert an sich! -ng-
"Vielfältige Anhaltspunkte für Ineffizienz"
der Wasserwerker
Dreh- und Angelpunkt für den neoliberalen Angriff auf die kommunalen
Wasserversorgungsunternehmen ist die Behauptung einer
"mangelnden Effizienz".
Zwar gestehen die Autoren der BMWi-"Liberalisierungsstudie" zu, daß
die deutsche Wasserwirtschaft in Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers
Spitzenleistungen erbringt:
"Die vergleichsweise hohe Qualität des Leistungsangebotes deutscher
Wasserversorger ist weitestgehend unumstritten. Dies betrifft die Wasserqualität
ebenso wie die Versorgungssicherheit."
Gleichwohl seien "die Anhaltspunkte für die mangelnde Effizienz
der deutschen Wasserversorgung vielfältig". Diese Behauptung wird
dann jedoch nicht mehr belegt - weder beispielhaft noch statistisch. Als
Kernpunkt der Kritik bleibt nur noch übrig: "Mit der freiwilligen
Übernahme von Umweltleistungen durch die Versorgungsunternehmen werden
die Verbraucher mit Kosten belastet, die sie nicht zu verantworten haben."
Wie viele Pfennige diese "freiwilligen Umweltleistungen" im Schnitt
und in Extremfällen am Kubikmeterpreis ausmachen wird von den "Gutachtern"
bezeichnenderweise nicht näher ausgewiesen. Und dann kommt natürlich
noch das Argument, daß die deutschen Wasserwerker viel zu teuer wirtschaften
würden. Grund für das dumm-dröge Wirtschaftsgebaren der
Wasserwerker sei, daß es in der kommunalen Wasserwirtschaft keine
"systematischen
Anreize für eine effiziente Leistungserstellung" geben würde:
"Die Leistungserstellung durch kommunale Unternehmen ist mit den bekannten
Problemen mangelnder Kostensenkungsanreize bei öffentlichen Anbietern
verbunden."
"Die erheblichen Preisspannen in der Wasserversorgung innerhalb von
Deutschland" werden als ausreichender Beweis angesehen, daß offenbar
in vielen Wasserwerken die Wasserhähne vergoldet werden - oder daß
auf sonstige Art und Weise das sauer verdiente Geld der GebührenzahlerInnen
von den Wasserwerkern mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen wird.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf Bayern, wo "Preisspannen
von 0,75 bis 5,82 DM/m³ermittelt" worden sind. Inwieweit die Preisspannen
auf Unvermögen oder auf sachliche und historische Gründe zurückzuführen
sind, ist den "Gutachtern" keine weiteren Abklärungen mehr wert.
Wie man den Wasserwerkern Disziplin beibringt
Daß die kommunalen Wasserwerke völlig ineffizient arbeiten,
hat nach Ansicht der "Gutachter" auch noch folgenden Grund: "Die Kontrolle
über den Kapitalmarkt existiert nicht." (Wie effizient
"unter
der Kontrolle des Kapitalmarktes" gewirtschaftet wird, läßt
sich derzeit sehr schön am "Neuen Markt" bewundern!) Die gestrengen
"Gutachter" gehen offenbar davon aus, daß es sich bei den kommunalen
Wasserwerken um einen wildgewordenen Haufen von Absahnern handelt, dem
man endlich "Disziplin" beibringen müsse. Die "Gutachter" im
Originalton:
"Auch hier gilt, dass allein die Schaffung der Möglichkeit des
Wettbewerbs durch gemeinsame Netznutzung einen gewissen disziplinierenden
Einfluss haben kann."
"Wettbewerb im Markt" oder die Kannibalisierung der Wasserunternehmen
Um die totale "Liberalisierung" im "Wassermarkt" zu erzwingen,
müssen
die bislang geschlossenen Versorgungsgebiete der Wasserversorgungsunternehmen
aufgebrochen werden. Dadurch soll ein "Wettbewerb im Markt"
durchgesetzt werden: Im angestammten Versorgungsgebiet sollen den "alteingesessenen"
Wasserversorgungsunternehmen die Kunden abspenstig gemacht werden. Dies
kann zu einem durch parasitär operierende Wasserhändler
erfolgen, die innerhalb der aufgebrochenen Versorgungsgebiete Wasserkunden
abwerben und bündeln (siehe weiter unten). Zum anderen sollen Mitbewerber
von außen in die angestammten Versorgungsgebiete einbrechen -
zum einen über den Bau von Stichleitungen ("freier Leitungsbau"),
zum anderen dadurch, daß sie ihre "Fremdwässer" zwangsweise
in das Versorgungsnetz des bisherigen Monopolisten ein- und durchleiten.
Der von den "Gutachtern" herbeigesehnte "Wettbewerb im Markt" wird
derzeit noch "zum einen durch ausschließliche Konzessionsverträge
und Demarkationsabsprachen, zum anderen durch Anschluss- und Benutzungszwänge
behindert". Damit die "verschiedenen Formen des Wettbewerbes im
Markt greifen" können, müssen also nach Ansicht der "Gutachter"
sowohl die ausschließlichen Konzessionsverträge und Demarkationsabsprachen
als auch die Anschluß- und Benutzungszwänge abgeschafft werden.
"Langfristig"
erwarten die "Gutachter", daß infolge des "Wettbewerbs durch freien
Leitungsbau" auch "die Frage nach dem optimalen Zuschnitt von Versorgungsgebieten
im Wettbewerb entschieden wird". Ob dieser rein ökonomisch geprägte
"Zuschnitt" auch wasserwirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein
wird, ist den "Gutachtern" keine weiteren Überlegungen mehr wert.
Demzufolge wird die Frage, wie die kommunale Wasserwirtschaft dazu gebracht
werden kann, sich - ökologisch sinnvoll - in Wassereinzugsgebieten
zu organisieren schon gar nicht aufgegriffen.
Zwischenhändler sollen im "Wassermarkt" parasitieren
Ähnlich wie jetzt schon im Strommarkt erhoffen sich die BMWi-"Gutachter"
von der "Einschaltung von Zwischenhändlern" eine Intensivierung
des Wettbewerbs. Die "Wasserhändler" sollen "die Nachfrage der
Kunden nach Trinkwasser bündeln".
Dabei sollen die Zwischenhändler "das Wasser von dem öffentlichen
[!]
Versorgungsunternehmen zu deutlich [?] günstigeren Konditionen
als der Endverbraucher kaufen. Dies ist möglich, da für den Wasserversorger
die Kosten des Vertriebs an Endverbraucher entfallen (Abrechnung, Service,
Beratung)".
Daß der Kostenvorteil minimal sein wird, wird von den "Gutachtern"
nicht weiter problematisiert. Bei 80 Prozent Fixkostenanteil machen "Abrechnung,
Service, Beratung" am Kubikmeterpreis wenige Pfennige aus. Wenn die
"Wasserhändler" das Trinkwasser tatsächlich zu "deutlich"
niedrigeren Kosten anbieten können, ist das also in der Regel nur
über Dumpingangebote möglich, mit denen das angestammte Wasserwerk
in den Ruin getrieben werden soll. Wunschvorstellung der BMWi-"Gutachter":
"Werden die bestehenden rechtlichen Marktzutrittsschranken aufgehoben,
können Zwischenhändler auch gegen den Willen des örtlichen
Versorgers Wasserlieferverträge mit Verbrauchern abschließen
und den Zugang zum Trinkwasser zu diskriminierungsfreien Preisen ggf. mit
Mitteln des Kartellrechts durchsetzen."
Mit der Zulassung von "Wasserhändlern" wird die bestehende Wasserversorgungsstruktur
von innen heraus "angefressen" und letztlich zerstört (vgl. RUNDBR.
577/1-2). Ob etwas besseres folgen wird, ist höchst ungewiß.
Und ob mit der - ohnehin nur im Ausnahmefall - vorgesehenen "Ministererlaubnis"
zur Wahrung der Systemstabilität gegen diesen Zerstörungsprozeß
vorgehalten werden kann, ist genauso ungewiß. Hauptsache scheint,
daß die Öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen durch den
Wettbewerb "diszipliniert" - sprich in die Knie - gezwungen werden.
Damit sie umso leichtere Beute für die großen Wasserkonzerne
werden.
Wasserdurchleitung soll unabhängig geprüft
werden
Daß die Durchleitung fremder Wässer durch bestehende Verteilungsnetze
mit chemischen und mikrobiellen Risiken behaftet ist, wissen auch die "Gutachter"
des BMWi. Neben einer verstärkten Korrosion im Leitungsnetz kann die
Mischung unterschiedlicher Wässer auch die Vermehrung unerwünschter
Mikroorganismen begünstigen. Hierzu schreiben die "Gutachter":
"Viele Vorgänge sind erst im Ansatz bekannt. Eine Prognose zum
Verhalten des Mischwassers im Netz ist kaum möglich. Veränderungen
im Verteilungssystem stellen sich zum Teil erst mit erheblicher zeitlicher
Verzögerung ein. Die sich daraus ergebenden Risiken sind nur mit chemischen
Desinfektionen beherrschbar. Diese können zu Beschwerden führen
und laufen der Entwicklung zu einer desinfektionsmittelfreien Wasserversorgung
entgegen. Die zuständigen Gesundheitsbehörden dürften erhebliche
fachliche Probleme bei der Bewertung und Genehmigung einer gemeinsamen
Netznutzung haben."
Die bei keinem von ihnen heraufbeschworenen Problem um eine Lösung
verlegenen "Gutachter" können aber auch das mischungsbedingte Hygienerisiko
ausschließen - nämlich durch folgenden Vorschlag: Es würde
sich anbieten, "in jedem Einzelfall einer geplanten Durchleitung vorab
ein Fachgutachten eines neutralen technischen Prüfinstituts anzufordern".
Zwar sind "viele Vorgänge" bei der Durchleitung fremder Wässer
"erst
im Ansatz bekannt" und "eine Prognose zum Verhalten des Mischwassers
im Netz" sei "kaum möglich" - aber ein "Fachgutachten"
wird das kaum bekannte und das kaum prognostizierbare Risiko schon in Griff
bekommen. Gnade den Trinkwasserkonsumenten, wenn das "Fachgutachten"
die gleiche Qualität haben sollte wie das BMWi-"Liberalisierungsgutachten"!
Ganz wohl scheint den "Gutachtern" angesichts der hygienischen Risiken
im Gefolge der von ihnen vorgeschlagenen "Durchleitung" auch nicht
zu sein. Mit folgendem Vorschlag versuchen sie sich abzusichern:
"Eine geplante Mischung ist zu untersagen, wenn sie den allgemein anerkannten
Regeln widerspricht oder Anlass zur hygienischen Besorgnis gibt. Die gemeinsame
Netznutzung sollte in einer ersten Stufe auf große Wassermengen je
Einspeisepunkt beschränkt werden" -
allerdings weniger wegen der hygienischen Risiken für die Trinkwasserkonsumenten,
sondern "um die Transaktionskosten in einer sinnvollen Größenordnung
zu halten"
Wo gibt es das "Liberalisierungs-Gutachten"?
Das rund 50seitige "Gutachten" steht für alle Interessierte auf
der Homepage des Bundeswirtschaftsministerium als pdf-Datei (181 kB) zum
Download bereit:
www.bmwi.de/homepage/Politikfelder/
Wirtschaftspolitik/Publikationen/Publikationen.
jsp#Wasserversorgung
Alles ist "beherrschbar"!
Während in einigen Passagen des BMWi-"Gutachtens" zumindest zwischen
den Zeilen einige Zweifel an der Machbarkeit der Durchleitung zum Vorschein
kommen (s. vorstehende Notiz), strotzten die "Gutachter" in anderen Passagen
umsomehr von Optimismus. So postulieren sie:
"Bei der Mischung muss vermieden werden, dass die Anforderungen der
Trinkwasserverordnung nicht eingehalten und die Gebrauchsfähigkeit
sowie die Qualitätsbewertung durch die Verbraucher durch eine Umstellung
der Wasserqualität oder stärkere Schwankungen beeinträchtigt
wird."
Die Gutachter zeigen sich gewiß:
"Dieses Problem ist durchaus beherrschbar (...).Das vorhandene technische
Regelwerk zur hydraulischen und wasserchemischen Gestaltung der Mischung
und Verteilung von Wässern sollte ausreichen, um die gemeinsame Netznutzung
fachgerecht zu gestalten."
Daß die Beherrschung der Mischungsproblematik - beispielsweise nach
Ansicht der Fachleute des Umweltbundesamtes (UBA) (s. RUNDBR. 587/2-3)
- in vielen Fällen nur mit einer Chlorung möglich sein wird -
wird von dem BMWi-"Gutachtern" nicht diskutiert (s. Fußzeilen). Und
daß die Verbraucher wegen des ungewohnten "Chlorgeschmackes" noch
mehr als bislang auf Mineral- und Tafelwasser umsteigen könnten, ist
den BMWi-"Gutachtern" auch keine Zeile wert. Schon heute geben die Trinkwasserkonsumenten
für das ungleich teuere "Flaschenwasser" mindestens so viel Geld aus
wie zur Begleichung ihrer Trinkwasserrechnung. Wenn zur Beherrschung der
mikrobiellen Mischungsrisiken die Chlorung zunimmt, rechnen die UBA-Fachleute
damit, daß der Konsum der teueren "Flaschenwässer" noch weiter
ansteigen wird - und damit auch die dadurch verursachten Kosten (s. 587/3).
Statt die Trinkwasserkonsumenten mit signifikanten Preisminderungen für
den Wasserkonsum zu beglücken, könnte die "Totalliberalisierung"
auch aus diesem Grund letztlich zu höheren Kosten führen. Da
derartige Folgerungen die ganze "Liberalisierung" ad absurdum führen
könnten, retten sich die BMWi-"Gutachter" dadurch über die Runden,
daß sie derart diffizile Probleme erst gar nicht diskutieren.
Wieviel Wasserversorgungsunternehmen gibt es in Frankreich?
Die Unterlegenheit der Wasserwirtschaft in Deutschland versuchen die
"Gutachter" u.a. durch einen Vergleich mit den Verhältnissen in Frankreich
zu belegen: Während in Deutschland im statistischen Durchschnitt auf
eine Million Einwohner 88 Wasserversorger entfallen, seien es in Frankreich
nur 0,13 Wasserversorgungsunternehmen. Viel weiter hinten im "Gutachten"
wird die Situation in Frankreich dann aber differenzierter beschrieben.
Zwar sind viele Konzessionen in den französischen Kommunen auf die
großen Wassermultis übertragen worden (s. RUNDBR. 591/4, 581/3,
556/1), trotzdem werden immer noch "10,5 Mio. Verbraucher von 15.109
Wasserversorgungssystemen versorgt, was einem Durchschnitt von etwa 700
Verbrauchern pro Versorger entspricht." Damit ist die Wasserversorgungsstruktur
in Frankreich noch deutlich "kleinparzellierter" als in Deutschland!
Wasserentnahmerechte sollen meistbietend versteigert
werden
In dem "Liberalisierungsgutachten" verwertet Prof. EWERS als
"Obergutachter" erneut seine Idee von den "handelbaren" und "übertragbaren"
Grundwasserentnahmerechten aus dem Grundwassergutachten des sogenannten
Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) von 1998. EWERS
und die anderen Professoren aus dem SRU hatten seinerzeit
die meistbietende
Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten in Wassermangelgebieten
vorgeschlagen (s. RUNDBR. 464/1). Die damalige Begründung für
den exotischen Vorschlag: Mit der Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten
ließe sich sehr elegant ein wirksamer Grundwasserschutz durchsetzen.
1998 hatte der SRU zumindest noch ansatzweise versucht, diese unkonventionelle
These zu belegen. Im "Liberalisierungsgutachten" wird stattdessen nur noch
platt und ohne jeden weiteren Beleg behauptet, "dass die Auspreisung
von Wasserentnahmen grundsätzlich geeignet ist, die Ziele des quantitativen
Gewässerschutzes effizient durchzusetzen". Interessant ist, daß
jetzt nur noch von der Gewährleistung des "quantitativen Grundwasserschutzes"
die Rede ist. Im SRU-Jahresgutachten von 2000 war die These vertreten worden,
daß auch der qualitative Grundwasserschutz durch die Versteigerung
maximal gesichert werden könne. (Der Sachverständigenrat für
Umweltfragen ist inzwischen neu besetzt worden. Die neue Vorsitzende des
SRU, Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolff hat uns gegenüber signalisiert,
daß
der jetzige SRU nicht gewillt sei, die fragwürdige Liberalisierungsthese
von der Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten in seine Programmatik
zu übernehmen!)
"Nachhaltige" Bewahrung der Gewässerökologie
in neoliberalen Zeiten?
Abgesehen vom Titel des Gutachtens taucht der Begriff der "Nachhaltigkeit"
in dem BMWi-Gutachten an keiner Stelle mehr auf - und dies,
-
-
obwohl sich die deutschen Wasserversorgungsunternehmen 1995 in einem Generationen
vertrag feierlich zu den Nachhaltigkeitsprinzipien bekannt haben,
-
-
obwohl die Bundesrepublik auf dem "Riogipfel" 1992 die Nachhaltigkeitsziele
unterschrieben hat und
-
-
obwohl dem Bundestag seit Dez. 2000 ein Entschlußantrag der rosa-blaßgrünen
Koalition vorliegt, die Nachhaltigkeitsprinzipien explizit auf die Wasserwirtschaft
anzuwenden.
Trotz der Ignorierung der Nachhaltigkeitsprinzipien in dem BMWi-"Liberalisierungs-Gutachten"
beginnt aber auch den ultraliberalsten Verfechtern einer "Marktöffnung"
ansatzweise zu dämmern, daß die ungehemmte Einführung
des Wettbewerbsprinzips die Gewässerökologie ernsthaft schädigen
könnte. Die "Gutachter" räumen ein, daß es "nicht
auszuschließen" sei, "dass Anbieter langfristige Unternehmensziele
vernachlässigen, wenn ihre Marktposition im Wettbewerb gefährdet
ist". Die BMWi-"Gutachter" schlagen deshalb vor, die angestrebte
"Liberalisierung" durch ein ganzes Bündel flankierender Maßnahmen
gegenüber einem ökologischen Zusammenbruch abzusichern. Wörtlich
heißt es hierzu in dem "Gutachten":
"Einer eventuellen Gefährdung der Trinkwassergüte sowie des
Umweltschutzes in Folge der Zunahme des Wettbewerbs muss durch flankierende
Maßnahmen begegnet werden, die gewährleisten, dass die umwelt-
und gesundheitspolitischen Ziele – unabhängig von der Organisation
der Wasserversorgung - eingehalten werden."
Kritisiert werden in diesem Zusammenhang die bereits jetzt bestehenden
Vollzugsdefizite im Gewässerschutz. Erwartet wird allerdings, daß
sich diese Defizite "mit einer Intensivierung des Wettbewerbs weiter
verschärfen" könnten. Mehr zu den diesbezüglich vorgeschlagenen
Abhilfemaßnahmen kann in den nächsten Notizen nachgelesen werden
...
Die ökologische Absicherung der "Liberalisierung"
Die "Gutachter" sehen durchaus die Gefahr, daß sich bei einer
Kommerzialisierung der Wasserwirtschaft - insbesondere wegen der zunehmenden
"Überkapazitäten" - die Wasserversorgungsunternehmen mehr und
mehr nur noch auf die - im doppelten Sinne - ertragsstarken Quellen und
Grundwasserbrunnen abstützen werden. Der Verluderung nicht mehr benötigter
Wasserschutzgebiete wollen die "Gutachter" mit folgendem Vorschlag begegnen:
"Um kurz- oder mittelfristig nicht mehr benötigte Wassergewinnungsgebiete
für eine künftige Nutzung zu erhalten, sollten die wasserrechtlichen
Möglichkeiten genutzt werden, Wasserschutzgebiete auch dann beizubehalten,
wenn sie gegenwärtig nicht der Wassergewinnung dienen."
Auch die Gefahr einer Übernutzung von Grundwasserressourcen
erscheint den "Gutachtern" nicht völlig abwegig - deshalb die Forderung.
"Zur Sicherstellung einer umsichtigen und rationalen Verwendung von
Wasserressourcen und zum Erhalt von Ökosystemen müssen die Entnahmemengen
begrenzt werden. Sofern es zu regionalen Nutzungskonflikten kommt, sollten
die Umwelt- und Ressourcenkosten den Wassernutzern in Form von Wasserentnahmeentgelten
angelastet werden. Die in vielen Bundesländern bereits bestehenden
Regelungen [für "Wasserpfennige"; Anm. BBU] sollten dahingehend
flexibilisiert werden, dass sie regionale und saisonale Varianzen in den
Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln."
Ferner fordern die "Gutachter" die Quasi-Ausweitung der Wasserschutzgebietszone
III auf die gesamte Fläche der Bundesrepublik:
"Der Gewässerschutz muss – unabhängig von eventuellen Marktöffnungsmaßnahmen
- flächendeckend auf hohem Niveau sichergestellt werden. Dafür
müssen klare Kriterien definiert werden, die sich an den Richtlinien
für Trinkwasserschutzgebiete für die ‘weiteren Schutzzonen’ (Zone
III) orientieren sollten."
Hinzugefügt wird:
"Ein großer Teil der heutigen Ausgleichszahlungen an Land- und
Forstwirte könnte (...) entfallen, wenn flächendeckend eine ökologisch
definierte ‘gute landwirtschaftliche Praxis’ durchgesetzt würde, die
eine gewässergerechte Landnutzung auf allen Standorten für verbindlich
erklärt."
Die ökologische Absicherung der "Liberalisierung" gipfelt in folgendem
Vorschlag:
"Um die Ziele im Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz durchzusetzen,
muss die staatliche Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung [soll wohl heißen:
"Wasserwirtschaftsverwaltung"; schöner Freud’scher "Versprecher"!
Anm. BBU] gestärkt werden. Darüber hinaus könnte die
Errichtung einer Sonderbehörde zur Ahndung von Umweltvergehen erwogen
werden."
Wie belastbar sind die "Öko-Vorschläge" der
Neoliberalen?
Die zuvor zitierten Vorschläge sind "fantastisch". Wir würden
sie sofort mit unterschreiben. Wer sich aber näher mit der "Liberalisierung"
beschäftigt, weiß, daß der gesamte "ökologische Luxus"
ziemlich schnell über Bord geworfen wird, wenn er für das Geschäft
zu abträglich werden könnte. Bereits jetzt sind Stimmen zu vernehmen,
die davor warnen, die angestrebte "Liberalisierung" durch zu viele ökologische
Leitplanken zu erschweren.
Und wenn seit Jahren permanent die Wasserwirtschaftsverwaltungen der
Länder "verschlankt" werden, gehört schon ziemlich viel Naivität
dazu, zu glauben, daß die Wasserwirtschaftsverwaltungen "rechtlich,
finanziell sowie personell gestärkt" werden könnten. Zumal
die Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder die nächsten Jahren
voll von der Umsetzung der EG-Wasser-Rahmenrichtlinie in Beschlag genommen
werden (s. RUNDBR. 595/2). Tatsächlich wird nach einer "Totalliberalisierung"
des "Wassermarktes" kaum noch jemand in der Administration da sein, der
den privaten Wasserkonzernen und "Wasserhändlern" kritisch auf die
Finger sehen wird!
Die Hygienekontrolle müßte bereits heute
intensiviert werden
Nach Ansicht der "Gutachter" soll nicht nur die Wasserwirtschaftsverwaltung
durch eine umfassende Stärkung auf die Einführung des Wettbewerbsregimes
in der Wasserversorgung gewappnet werden (siehe vorhergehende Notiz) -
auch
die Gesundheitsämter müßten ausgebaut werden, damit
die dort tätigen HygienikerInnen tatsächlich das Hygieneverhalten
der privaten Wasserkonzerne unter Kontrolle behalten können. Hierzu
stellen die BMWi-"Gutachter" fest:
"Um die Einhaltung der bestehenden Vorschriften im Wettbewerb effektiv
überwachen zu können, erscheint eine Verbesserung der fachlichen
und personellen Ausstattung der Gesundheitsbehörden erforderlich."
Den "Gutachtern" ist allerdings nicht entgangen, daß die Gesundheitsämter
im Vertrauen auf die Eigenverantwortung der kommunalen Wasserunternehmen
Kontrolle und Überwachung bislang recht locker nehmen. Im BMWi-"Gutachten"
wird deshalb betont, daß eigentlich auch unter den gegenwärtigen,
noch nicht "liberalisierten" Verhältnissen seitens der Gesundheitsämter
die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Kontroll- und Überwachungsaufgaben
konsequenter
erfüllt werden müßten:
"Dort, wo die Gesundheitsämter im Vertrauen auf die kommunalen
Versorgungsunternehmen die Wasserqualität heute nur schwach bzw. selten
überwachen, muss die Kontrolle verschärft werden. Eine lückenlose
Kontrolle ist auch unter der bestehenden Marktordnung grundsätzlich
erforderlich."
Aber nicht nur die Umwelt-, Wasserwirtschaft- und Gesundheitsverwaltung
müssen ausgebaut werden. Auch "eine deutliche personelle Stärkung
der Kartellbehörden
der Länder" halten die "Gutachter" für "erforderlich".
Anderenfalls wäre die ökonomische
"Regulierung" der "Wasserhändler"
und "Wasserkonzerne" nicht bewältigbar.
Eigenverantwortung der Wasserwerker ist nicht mehr
gefragt
Selbst die neoliberalen "Gutacher" des BMWi können nicht völlig
ausschließen, daß "eine stärkere Marktöffnung
in der Wasserversorgung dazu führ(en)"könnte,
"dass umwelt-,
gesundheits- oder verteilungspolitische Ziele schlechter erfüllt werden
als dies bislang der Fall ist". Dann müßten eben (die weiter
oben erläuterten) "flankierende Maßnahmen ergriffen werden".
"Grundsätzlich"
würde aber gelten,
"dass die Ziele im Umwelt- und Gesundheitsschutz (u.a. flächendeckender
Gewässerschutz, Minimierungsgebot) ebenso wie verteilungspolitische
Ziele im Zweifel besser und billiger durch ein spezielles, an den konkreten
politischen Zielen ausgerichtetes, Instrumentarium als durch die Errichtung
von Marktzutrittschranken erreicht werden können".
In verständlicheres Deutsch übersetzt soll dies heißen:
Die Eigenverantwortung der Wasserwerker im Hinblick auf soziale, hygienische
und ökologische Gesichtspunkte ist nicht mehr gefragt. Die Wasserfritzen
sollen sich gefälligst auf ihr "Kerngeschäft" beschränken
- nämlich auf die Förderung, Aufbereitung und Verteilung von
Trinkwasser. Daß bei diesem "Kerngeschäft" die Hygiene- und
Umweltvorschriften eingehalten werden, ist nicht mehr originäre Sache
der Wasserwerker. Darüber haben die Wasserwirtschafts- und Gesundheitsbehörden
zu wachen. Und außerdem soll es zusätzlich noch eine "Regulierungsbehörde"
geben, die das Preisgebaren der Wasserversorgungsunternehmen zu kontrollieren
hat. Daß sich in der kommunalen Wasserwirtschaft über Jahrzehnte
hinweg ein "Eigenstandard" herausgebildet hat, der mehr oder weniger freiwillig
auch soziale, ökologische und hygienische Belange mit einschließt,
stört die BMWi-"Gutachter" gewaltig. Als Hüter der reinen Marktlehre
sind die "Gutachter" strikt dagegen, daß sich die Wasserwerker völlig
"dysfunktional"
auch noch um den Umweltschutz in ihren Einzugsgebieten kümmern:
"Soweit heute Wasserversorgungsunternehmen Umweltleistungen erbringen,
die über das für ihre Geschäftszwecke Notwendige hinausgehen,
ist die Anlastung der dafür erforderlichen Kosten bei den Wasserverbrauchern
grundsätzlich dysfunktional. Solche Leistungen kommen allen Bürgern
zugute und sind deshalb aus dem Steueraufkommen zu finanzieren."
Man könnte einwenden: Wenn die Futtermittelindustrie und das Agrobusiness
die Eigenverantwortung aufzuweisen gehabt hätten, die die Wasserwerker
jetzt noch haben, dann wäre es wohl nicht zum BSE-Desbakel gekommen.
Wesentlicher ist aber, daß die Welt nicht so beschaffen ist, wie
sich die praxisfernen "Gutachter" dies vorstellen: Die von den "Gutachtern"
vorgeschlagene klare Aufgabentrennung zwischen den sich auf ihr Kerngeschäft
beschränkenden Wasserwerken einerseits und den streng über die
Wasserwerker wachenden Kontrollbehörden andererseits ist heute leider
nicht mehr zu verwirklichen. Die staatliche Überwachung im Umwelt-
und Gesundheitsschutz wird seit Jahren ständig abgebaut - übrigens
auch und gerade mit Unterstützung neoliberaler Ideologen, die den
Staat nur noch auf Justiz, Polizei und Armee zurückschneiden wollen
(siehe RUNDBR. 598/1-2).
Vorschläge zur strikten Aufgabentrennung sind
weltfremd
Wenn die "Gutachter" empfehlen, die "Liberalisierung" durch starke Gesundheits-
und Umweltbehörden abzusichern, ist dies nicht mehr als ein frommer
Wunsch! Wenn sich die Wasserwerker nicht selbst um den Umweltschutz in
ihren Einzugsgebieten und um die Hygiene in ihrem Roh- und Trinkwasser
kümmern, wird auch in der staatlichen Umwelt- und Hygieneverwaltung
niemand da sein, der die dann aufbrechenden Defizite bereinigen könnte!
Und wenn die Wasserwerke nicht selbst für die Finanzierung des Umweltschutzes
in ihren Schutzgebieten aufkommen, wird der Staat erst recht nicht in die
Bresche springen. Daß die Wasserwerke aus dem Gebührenaufkommen
ihrer Kunden "freiwillige" Umweltschutz- und Hygienemaßnahmen finanzieren,
für "freiwillige" Fortbildungsmaßnahmen aufkommen und sich sozial
engagieren, ist möglicherweise systemwidrig. Das Alternativmodell
der klaren Aufgabentrennung, wie es die BMWi-Gutachter empfehlen, ist zwar
theoriekonform - aber weltfremd! Daß das Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) sich mit der Propagierung einer theoriekonformen "Aufgabentrennung"
anfreunden kann, dürfte wohl auch darauf zurückzuführen
sein, daß das BMWi für die Finanzierung der vorgeschlagenen
Stärkung der Überwachungsbehörden nicht aufzukommen hat.
Diesbezüglich müßten die Länderfinanzminister in die
Tasche greifen. Aber die werden einen Teufel darum tun!
Warum weist der Gewässerschutz Defizite auf?
"Der Gewässerschutz weist unter der gegenwärtigen Ordnung
[?]
der Trinkwasserversorgung [?] eine Reihe von Defiziten auf",
stellen die BMWi-"Gutachter" fest. Bemerkenswert ist, daß eine ominöse
"Ordnung" für diese Defizite verantwortlich sein soll. An anderer
Stelle weisen die "Gutachter" mit mehr Berechtigung darauf hin, daß
die Wasserwirtschaftsverwaltung zu schwach ist, um sich gegenüber
anderen Interessen wirksam durchzusetzen. Nach Ansicht der "Gutachter"
könnten die Defizite im Gewässerschutz am besten dadurch beseitigt
werden, daß eine gestärkte Wasserwirtschaftsverwaltung mit den
über Jahrzehnte hinweg angehäuften Mißständen radikal
aufräumt. Die Defizite im Gewässerschutz seien derzeit vor allem
"außerhalb von Wasserschutzgebieten" erkennbar:
"Insbesondere
außerhalb von Wasserschutzgebieten, die nur knapp 15 % der Fläche
ausmachen, ist der Gewässerschutz als unzureichend zu betrachten."
Interessanterweise erörtern die "Gutachter" aber nicht, warum innerhalb
der Schutzgebiete der Gewässerschutz noch halbwegs funktioniert. Die
partiell noch "heile Welt" innerhalb der Schutzgebiete ist nicht nur darauf
zurückzuführen, daß die Behörden dort genauer hinschauen.
Der vergleichsweise hohe Standard des Grundwasserschutzes in den Schutzzonen
liegt vor allem daran, daß sich in den Schutzgebieten die Wasserwerker
mit großem Engagement darum bemühen, Schadstoffeinträge
zu verhindern. Genau dieses Engagement ist den praxisfernen "Gutachtern"
aber ein Dorn im Auge. Gewässerschutz sei Aufgabe des Staates und
damit in den Schutzgebieten die Aufgabe der Unteren Wasser- und Gesundheitsbehörde.
"Im
übrigen" komme den Städten und Gemeinden und ihren Wasserwerken
"keine
eigenständige Garantenstellung dafür zu, dass im Gewässerschutz
die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze
und im Gesundheitsschutz die Vorschriften der Trinkwasser-verordnung bestmöglich
und wirksam durchgesetzt werden" unterstreichen die "Gutachter" in
ihrer formaljuristischen Erörterung. Daß die Wasserwerker zu
"ihrem" Schutz- und Einzugsgebieten einer größere "Verbundheit"
als ein Technischer Angestellter in einer Behörde haben könnten,
spielt bei der rein systemtheoretischen und rechtsdogmatischen Betrachtungsweise
der "Gutachter" keine Rolle. Daß demzufolge die von den Wasserwerkern
selbst ergriffenen Maßnahmen zum Schutz "ihrer" Einzugsgebiete möglicherweise
"zielführender" - und damit vielleicht auch preisgünstiger und
effizienter - sein könnten als ein rein administratives Eingreifen
einer Unteren Wasserbehörde, findet in dem BMWi-"Liberalisierungsgutachten"
demzufolge auch keine Berücksichtigung. In der nur rechtsdogmatisch
geprägten Betrachtungsweise der "Gutachter" soll den Wasserwerkern
das Engagement für "ihre" Schutzzonen untersagt werden - weil die
dadurch verursachten Kosten angeblich den GebührenzahlerInnen nicht
mehr länger zugemutet werden können! Ob volkswirtschaftlich gesehen
rein administrative Lösungen preisgünstiger sind, als das Engagement
der Wasserwerker direkt vor Ort, wäre übrigens auch noch einer
näheren Betrachtung wert.
Ist England der schlagende Beweis für das Gegenteil?
Die Überlegenheit ihres Modells der "klaren Aufgabentrennung"
zwischen "Leistungserstellung" und administrativer Überwachung
versuchen die "Gutachter" am Beispiel der privatisierten Wasserwirtschaft
in England und Wales zu belegen. Nach Ansicht der Gutachter zeige sich
am englischen Beispiel, "dass eine klare Aufgabentrennung zwischen Anlagenbetrieb
sowie ökonomischer, gesundheitspolitischer und umweltpolitischer Regulierung
Effizienzsteigerungen erlaubt, ohne dass andere politische Ziele preisgegeben
werden." Daß sie mit dem Verweis auf England und Wales Äpfel
mit Birnen vergleichen, dürfte den "Gutachtern" wohl selbst klar sein.
Um in der damals zugrundegerichteten und am Boden liegenden Wasserwirtschaft
Englands Effizienzsteigerungen zu erreichen, brauchte man nicht sonderlich
viel Fähigkeiten. Hinzu kommt, daß den britischen Wasserkonzernen
die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe praktisch geschenkt worden
sind und daß in den Anfangsjahren der Privatisierung "unsittlich
hohe" Gewinne abgeschöpft worden waren (s. Fußzeilen!). Bei
derart großer Spendabilität des Staates können auch gewisse
Gegenleistungen in Bezug auf Effizienzsteigerungen erwartet werden. Trotzdem
ist es erstaunlich, daß die britischen Wasserkonzerne nach über
zehnjähriger "Erfolgsbilanz" bei der Effizienzsteigerung immer noch
meilenweit hinter dem deutschen Standard hinterherhinken - und bemerkenswerterweise
immer noch unangefochten die Hitliste der umweltkriminellsten Branchen
in Großbritannien anführen (s. RUNDBR. 586/1).