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Auszug aus BBU- Wasserrundbrief Nr. 599 vom 07. März 2001, 20. Jahrgang
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Blindflug ins aquatische Wunderland des Neoliberalismus

  • "Wir sitzen im neoliberalen Sandkasten und basteln uns ein wettbewerbskonformes Wasserwerk - dazu backen wir uns obendrein eine superstarke Wasserwirtschafts-, Gesundheits- und Regulierungsbehörde!"
  • Dieser Satz könnte die Kernaussage des vom Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) in Auftrag gegebenen "Gutachtens" zur "Liberalisierung" des deutschen "Wassermarktes" sein (vgl. RUNDBR. 574/1. Unter dem Titel "Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung" haben die Gutachter ihr "Vorläufiges Thesenpapier" am 21. Februar 2001 vom Bundeswirtschaftsministerium absegnen lassen. Das "Gutachten" steht unter dem Tenor "Alles ist machbar!" Die Vorschläge der "Gutachter" gipfeln in einem "Szenario 1", in dem die Selbstverwirklichung des Kapitals durch einen "Wettbewerb im Markt" auf die Spitze getrieben werden soll. Fremde Wasserversorgungsunternehmen sollen in die angestammten Versorgungsgebiete bisheriger Wasserversorger einbrechen können. Aggressive "Wasserhändler" sollen Großkunden und Neubaugebiete aus bestehenden Versorgungsgebieten herausbrechen. Die parasitäre Durchleitung fremder Wässer durch bestehende Leitungsnetze soll erzwungen werden. "Ineffiziente" Versorgungsunternehmen sollen durch diese Form der Marktöffnung in den Bankrott getrieben werden. Und wozu das alles?
  • "Eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung soll die Anbieter zwingen, Rationalisierungspotentiale zu nutzen und die Kostenvorteile in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher weiterzugeben, Größen- und Verbundvorteile zu nutzen, Entscheidungen über den Zuschnitt von Versorgungsgebieten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen und die Kosten verursachergerecht bei den Verbrauchern anzulasten. Schließlich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter von Wasserversorgungsleistungen verbessert werden."
  • Daß die "Liberalisierung" zu niedrigeren Wasserpreisen für die Wasserkonsumenten führen wird, steht für die "Gutachter" offenbar vonvornherein fest und wird an keiner Stelle mehr hinterfragt. Ob die "Liberalisierung" des "Wassermarktes" tatsächlich zu der erhofften Erfolgsbilanz führen wird, ist aber auch für die "Gutachter" selbst alles andere als gesichert. Mehr über diesen marktradikalen Blindflug ins Abenteuerland der neoliberalen Wasserwelt kann auf Seite 2 bis 4 sowie in den nächsten RUNDBRIEFEN (600 - 602) nachgelesen werden.

    Wer hat das "Liberalisierungs-Gutachten" verfaßt?

    Mit der Bearbeitung des Forschungsvorhabens war vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein interdisziplinär besetztes "Gutachter"-Team beauftragt worden. Mitgearbeitet haben:

    Als "Obergutachter" fungierte Prof. Dr. HANS-JÜRGEN EWERS. Prof. EWERS war bereits für die gewagten Liberalisierungsthesen im SRU-Sondergutachten zum Grundwasserschutz (1998) sowie im SRU-Jahresgutachten 2000 des damaligen "Sachverständigenrates für Umweltfragen" (SRU) zuständig gewesen (s. RUNDBR. 491/1, 485/2, 476/1, 464/1). Im jetzt vorliegenden BMWi-"Gutachten" ist es EWERS gelungen, seine fragwürdigen Thesen erneut einzubringen. Vordergründiger BMWi-Auftrag für die "Gutachter" war, "Optionen für eine stärkere Marktöffnung aufzuzeigen und deren Folgen für Unternehmen, Beschäftigte, Verbraucher, Kommunen, Gesundheits- und Umweltschutz abzuschätzen". Die Folgenabschätzung ist allerdings ausgesprochen tendenziös erfolgt. Für die selektive Wahrnehmung des BMWi und seiner "Gutachter" spricht, daß die umfangreichen Bedenken des UMWELTBUNDESAMTES gegenüber einer "Liberalisierung" in der kommunalen Wasserwirtschaft (s. 587 und 588) größtenteils einfach ignoriert worden sind.

    Wann wird das "Gutachten" offiziell vorgestellt?

    Das "Gutachten" wird vom Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen eines Workshops am 27. März 2001 in Berlin vor einem handverlesenen Publikum zur Diskussion gestellt. Zuständig für die Einladungen ist im BMWi

    Herr Dr. Hartmut Versen

    Tel.: 030-2014-6288

    e-mail: versen@bmwi.bund.de

    Ist billiges Wasser ein Wert an sich?

    Trinkwasser muß billiger werden, fordern das Bundeswirtschaftsministerium und seine "Gutachter". Rindfleisch mußte auch immer billiger werden. Jetzt holen uns die Milliardenfolgekosten der billigen Rindfleischproduktion wieder ein. Aus dem BSE-Debakel haben das Bundeswirtschaftsministerium und seine "Gutachter" nichts gelernt. Durch die "Liberalisierung" des "Wassermarktes" sollen die Trinkwasserkonsumenten mit niedrigeren Wasserpreisen beglückt werden. Profitieren werden von der "Liberalisierung" aber nicht die Haushaltskunden, sondern die Wassergroßverbraucher und die Wasserkonzerne. Auch bei der "Liberalisierung" des "Wassermarktes" geht es um eine Umverteilung von unten nach oben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Marktradikalen bereit, Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz kühl dem Profit zu opfern. Zwar soll nach Meinung der BMWi-"Gutachter" die "Wasserliberalisierung" durch umwelt- und gesundheitspolitische Maßnahmen "flankiert" werden. Die Zerstörung der gewachsenen Wasserversorgungsinfrastruktur und des Wertehorizionts der Wasserwerker durch ein aggressives Wettbewerbsregime wird aber letztlich alle "flankierenden Maßnahmen" außer Kraft setzen. Die "neoliberale Konterrevolution" wird auch in diesem Falle ihre Kinder fressen. Wenn sich der vom Bundeswirtschaftsminister und seinen "Gutachtern" gepredigte Imperativ der Ökonomie in der Wasserwirtschaft erst einmal auf breiter Front durchgesetzt hat, wird am Ende Auflösung und Zerfall des bisherigen Systems der Wasserversorgung stehen. Glaubt jemand im Ernst, daß dann noch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung von Hygiene- und Umweltstandards Bestand haben werden? Wegen einiger Groschen Einsparmöglichkeiten beim Kubikmeterpreis setzen das BMWi und seine "Gutachter" zu einem Blindflug mit ungewissem Ausgang an. Beim jetzt erreichten Hygienestandard in der Trinkwasserversorgung macht sich in Deutschland kaum noch jemand Gedanken darüber, daß dem Trinkwasser als unserem "Lebensmittel Nr. 1" die höchste Priorität bei der Seuchenprophylaxe zukommt. Das Abenteuer einer "Liberalisierung" des "Wassermarktes" könnte uns noch alle teuer zu stehen kommen. Billiges Wasser ist eben kein Wert an sich! -ng-

    "Vielfältige Anhaltspunkte für Ineffizienz" der Wasserwerker

    Dreh- und Angelpunkt für den neoliberalen Angriff auf die kommunalen Wasserversorgungsunternehmen ist die Behauptung einer "mangelnden Effizienz". Zwar gestehen die Autoren der BMWi-"Liberalisierungsstudie" zu, daß die deutsche Wasserwirtschaft in Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers Spitzenleistungen erbringt:

  • "Die vergleichsweise hohe Qualität des Leistungsangebotes deutscher Wasserversorger ist weitestgehend unumstritten. Dies betrifft die Wasserqualität ebenso wie die Versorgungssicherheit."
  • Gleichwohl seien "die Anhaltspunkte für die mangelnde Effizienz der deutschen Wasserversorgung vielfältig". Diese Behauptung wird dann jedoch nicht mehr belegt - weder beispielhaft noch statistisch. Als Kernpunkt der Kritik bleibt nur noch übrig: "Mit der freiwilligen Übernahme von Umweltleistungen durch die Versorgungsunternehmen werden die Verbraucher mit Kosten belastet, die sie nicht zu verantworten haben." Wie viele Pfennige diese "freiwilligen Umweltleistungen" im Schnitt und in Extremfällen am Kubikmeterpreis ausmachen wird von den "Gutachtern" bezeichnenderweise nicht näher ausgewiesen. Und dann kommt natürlich noch das Argument, daß die deutschen Wasserwerker viel zu teuer wirtschaften würden. Grund für das dumm-dröge Wirtschaftsgebaren der Wasserwerker sei, daß es in der kommunalen Wasserwirtschaft keine "systematischen Anreize für eine effiziente Leistungserstellung" geben würde:
  • "Die Leistungserstellung durch kommunale Unternehmen ist mit den bekannten Problemen mangelnder Kostensenkungsanreize bei öffentlichen Anbietern verbunden."
  • "Die erheblichen Preisspannen in der Wasserversorgung innerhalb von Deutschland" werden als ausreichender Beweis angesehen, daß offenbar in vielen Wasserwerken die Wasserhähne vergoldet werden - oder daß auf sonstige Art und Weise das sauer verdiente Geld der GebührenzahlerInnen von den Wasserwerkern mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen wird. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf Bayern, wo "Preisspannen von 0,75 bis 5,82 DM/m³ermittelt" worden sind. Inwieweit die Preisspannen auf Unvermögen oder auf sachliche und historische Gründe zurückzuführen sind, ist den "Gutachtern" keine weiteren Abklärungen mehr wert.

    Wie man den Wasserwerkern Disziplin beibringt

    Daß die kommunalen Wasserwerke völlig ineffizient arbeiten, hat nach Ansicht der "Gutachter" auch noch folgenden Grund: "Die Kontrolle über den Kapitalmarkt existiert nicht." (Wie effizient "unter der Kontrolle des Kapitalmarktes" gewirtschaftet wird, läßt sich derzeit sehr schön am "Neuen Markt" bewundern!) Die gestrengen "Gutachter" gehen offenbar davon aus, daß es sich bei den kommunalen Wasserwerken um einen wildgewordenen Haufen von Absahnern handelt, dem man endlich "Disziplin" beibringen müsse. Die "Gutachter" im Originalton:

  • "Auch hier gilt, dass allein die Schaffung der Möglichkeit des Wettbewerbs durch gemeinsame Netznutzung einen gewissen disziplinierenden Einfluss haben kann."
  • "Wettbewerb im Markt" oder die Kannibalisierung der Wasserunternehmen

    Um die totale "Liberalisierung" im "Wassermarkt" zu erzwingen, müssen die bislang geschlossenen Versorgungsgebiete der Wasserversorgungsunternehmen aufgebrochen werden. Dadurch soll ein "Wettbewerb im Markt" durchgesetzt werden: Im angestammten Versorgungsgebiet sollen den "alteingesessenen" Wasserversorgungsunternehmen die Kunden abspenstig gemacht werden. Dies kann zu einem durch parasitär operierende Wasserhändler erfolgen, die innerhalb der aufgebrochenen Versorgungsgebiete Wasserkunden abwerben und bündeln (siehe weiter unten). Zum anderen sollen Mitbewerber von außen in die angestammten Versorgungsgebiete einbrechen - zum einen über den Bau von Stichleitungen ("freier Leitungsbau"), zum anderen dadurch, daß sie ihre "Fremdwässer" zwangsweise in das Versorgungsnetz des bisherigen Monopolisten ein- und durchleiten. Der von den "Gutachtern" herbeigesehnte "Wettbewerb im Markt" wird derzeit noch "zum einen durch ausschließliche Konzessionsverträge und Demarkationsabsprachen, zum anderen durch Anschluss- und Benutzungszwänge behindert". Damit die "verschiedenen Formen des Wettbewerbes im Markt greifen" können, müssen also nach Ansicht der "Gutachter" sowohl die ausschließlichen Konzessionsverträge und Demarkationsabsprachen als auch die Anschluß- und Benutzungszwänge abgeschafft werden. "Langfristig" erwarten die "Gutachter", daß infolge des "Wettbewerbs durch freien Leitungsbau" auch "die Frage nach dem optimalen Zuschnitt von Versorgungsgebieten im Wettbewerb entschieden wird". Ob dieser rein ökonomisch geprägte "Zuschnitt" auch wasserwirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein wird, ist den "Gutachtern" keine weiteren Überlegungen mehr wert. Demzufolge wird die Frage, wie die kommunale Wasserwirtschaft dazu gebracht werden kann, sich - ökologisch sinnvoll - in Wassereinzugsgebieten zu organisieren schon gar nicht aufgegriffen.

    Zwischenhändler sollen im "Wassermarkt" parasitieren

    Ähnlich wie jetzt schon im Strommarkt erhoffen sich die BMWi-"Gutachter" von der "Einschaltung von Zwischenhändlern" eine Intensivierung des Wettbewerbs. Die "Wasserhändler" sollen "die Nachfrage der Kunden nach Trinkwasser bündeln".

  • Dabei sollen die Zwischenhändler "das Wasser von dem öffentlichen [!] Versorgungsunternehmen zu deutlich [?] günstigeren Konditionen als der Endverbraucher kaufen. Dies ist möglich, da für den Wasserversorger die Kosten des Vertriebs an Endverbraucher entfallen (Abrechnung, Service, Beratung)".
  • Daß der Kostenvorteil minimal sein wird, wird von den "Gutachtern" nicht weiter problematisiert. Bei 80 Prozent Fixkostenanteil machen "Abrechnung, Service, Beratung" am Kubikmeterpreis wenige Pfennige aus. Wenn die "Wasserhändler" das Trinkwasser tatsächlich zu "deutlich" niedrigeren Kosten anbieten können, ist das also in der Regel nur über Dumpingangebote möglich, mit denen das angestammte Wasserwerk in den Ruin getrieben werden soll. Wunschvorstellung der BMWi-"Gutachter":
  • "Werden die bestehenden rechtlichen Marktzutrittsschranken aufgehoben, können Zwischenhändler auch gegen den Willen des örtlichen Versorgers Wasserlieferverträge mit Verbrauchern abschließen und den Zugang zum Trinkwasser zu diskriminierungsfreien Preisen ggf. mit Mitteln des Kartellrechts durchsetzen."
  • Mit der Zulassung von "Wasserhändlern" wird die bestehende Wasserversorgungsstruktur von innen heraus "angefressen" und letztlich zerstört (vgl. RUNDBR. 577/1-2). Ob etwas besseres folgen wird, ist höchst ungewiß. Und ob mit der - ohnehin nur im Ausnahmefall - vorgesehenen "Ministererlaubnis" zur Wahrung der Systemstabilität gegen diesen Zerstörungsprozeß vorgehalten werden kann, ist genauso ungewiß. Hauptsache scheint, daß die Öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen durch den Wettbewerb "diszipliniert" - sprich in die Knie - gezwungen werden. Damit sie umso leichtere Beute für die großen Wasserkonzerne werden.

    Wasserdurchleitung soll unabhängig geprüft werden

    Daß die Durchleitung fremder Wässer durch bestehende Verteilungsnetze mit chemischen und mikrobiellen Risiken behaftet ist, wissen auch die "Gutachter" des BMWi. Neben einer verstärkten Korrosion im Leitungsnetz kann die Mischung unterschiedlicher Wässer auch die Vermehrung unerwünschter Mikroorganismen begünstigen. Hierzu schreiben die "Gutachter":

  • "Viele Vorgänge sind erst im Ansatz bekannt. Eine Prognose zum Verhalten des Mischwassers im Netz ist kaum möglich. Veränderungen im Verteilungssystem stellen sich zum Teil erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ein. Die sich daraus ergebenden Risiken sind nur mit chemischen Desinfektionen beherrschbar. Diese können zu Beschwerden führen und laufen der Entwicklung zu einer desinfektionsmittelfreien Wasserversorgung entgegen. Die zuständigen Gesundheitsbehörden dürften erhebliche fachliche Probleme bei der Bewertung und Genehmigung einer gemeinsamen Netznutzung haben."
  • Die bei keinem von ihnen heraufbeschworenen Problem um eine Lösung verlegenen "Gutachter" können aber auch das mischungsbedingte Hygienerisiko ausschließen - nämlich durch folgenden Vorschlag: Es würde sich anbieten, "in jedem Einzelfall einer geplanten Durchleitung vorab ein Fachgutachten eines neutralen technischen Prüfinstituts anzufordern". Zwar sind "viele Vorgänge" bei der Durchleitung fremder Wässer "erst im Ansatz bekannt" und "eine Prognose zum Verhalten des Mischwassers im Netz" sei "kaum möglich" - aber ein "Fachgutachten" wird das kaum bekannte und das kaum prognostizierbare Risiko schon in Griff bekommen. Gnade den Trinkwasserkonsumenten, wenn das "Fachgutachten" die gleiche Qualität haben sollte wie das BMWi-"Liberalisierungsgutachten"! Ganz wohl scheint den "Gutachtern" angesichts der hygienischen Risiken im Gefolge der von ihnen vorgeschlagenen "Durchleitung" auch nicht zu sein. Mit folgendem Vorschlag versuchen sie sich abzusichern:
  • "Eine geplante Mischung ist zu untersagen, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln widerspricht oder Anlass zur hygienischen Besorgnis gibt. Die gemeinsame Netznutzung sollte in einer ersten Stufe auf große Wassermengen je Einspeisepunkt beschränkt werden" -
  • allerdings weniger wegen der hygienischen Risiken für die Trinkwasserkonsumenten, sondern "um die Transaktionskosten in einer sinnvollen Größenordnung zu halten"

    Wo gibt es das "Liberalisierungs-Gutachten"?

    Das rund 50seitige "Gutachten" steht für alle Interessierte auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministerium als pdf-Datei (181 kB) zum Download bereit:

    www.bmwi.de/homepage/Politikfelder/

    Wirtschaftspolitik/Publikationen/Publikationen.

    jsp#Wasserversorgung

    Alles ist "beherrschbar"!

    Während in einigen Passagen des BMWi-"Gutachtens" zumindest zwischen den Zeilen einige Zweifel an der Machbarkeit der Durchleitung zum Vorschein kommen (s. vorstehende Notiz), strotzten die "Gutachter" in anderen Passagen umsomehr von Optimismus. So postulieren sie:

  • "Bei der Mischung muss vermieden werden, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten und die Gebrauchsfähigkeit sowie die Qualitätsbewertung durch die Verbraucher durch eine Umstellung der Wasserqualität oder stärkere Schwankungen beeinträchtigt wird."
  • Die Gutachter zeigen sich gewiß:
  • "Dieses Problem ist durchaus beherrschbar (...).Das vorhandene technische Regelwerk zur hydraulischen und wasserchemischen Gestaltung der Mischung und Verteilung von Wässern sollte ausreichen, um die gemeinsame Netznutzung fachgerecht zu gestalten."
  • Daß die Beherrschung der Mischungsproblematik - beispielsweise nach Ansicht der Fachleute des Umweltbundesamtes (UBA) (s. RUNDBR. 587/2-3) - in vielen Fällen nur mit einer Chlorung möglich sein wird - wird von dem BMWi-"Gutachtern" nicht diskutiert (s. Fußzeilen). Und daß die Verbraucher wegen des ungewohnten "Chlorgeschmackes" noch mehr als bislang auf Mineral- und Tafelwasser umsteigen könnten, ist den BMWi-"Gutachtern" auch keine Zeile wert. Schon heute geben die Trinkwasserkonsumenten für das ungleich teuere "Flaschenwasser" mindestens so viel Geld aus wie zur Begleichung ihrer Trinkwasserrechnung. Wenn zur Beherrschung der mikrobiellen Mischungsrisiken die Chlorung zunimmt, rechnen die UBA-Fachleute damit, daß der Konsum der teueren "Flaschenwässer" noch weiter ansteigen wird - und damit auch die dadurch verursachten Kosten (s. 587/3). Statt die Trinkwasserkonsumenten mit signifikanten Preisminderungen für den Wasserkonsum zu beglücken, könnte die "Totalliberalisierung" auch aus diesem Grund letztlich zu höheren Kosten führen. Da derartige Folgerungen die ganze "Liberalisierung" ad absurdum führen könnten, retten sich die BMWi-"Gutachter" dadurch über die Runden, daß sie derart diffizile Probleme erst gar nicht diskutieren.

    Wieviel Wasserversorgungsunternehmen gibt es in Frankreich?

    Die Unterlegenheit der Wasserwirtschaft in Deutschland versuchen die "Gutachter" u.a. durch einen Vergleich mit den Verhältnissen in Frankreich zu belegen: Während in Deutschland im statistischen Durchschnitt auf eine Million Einwohner 88 Wasserversorger entfallen, seien es in Frankreich nur 0,13 Wasserversorgungsunternehmen. Viel weiter hinten im "Gutachten" wird die Situation in Frankreich dann aber differenzierter beschrieben. Zwar sind viele Konzessionen in den französischen Kommunen auf die großen Wassermultis übertragen worden (s. RUNDBR. 591/4, 581/3, 556/1), trotzdem werden immer noch "10,5 Mio. Verbraucher von 15.109 Wasserversorgungssystemen versorgt, was einem Durchschnitt von etwa 700 Verbrauchern pro Versorger entspricht." Damit ist die Wasserversorgungsstruktur in Frankreich noch deutlich "kleinparzellierter" als in Deutschland!

    Wasserentnahmerechte sollen meistbietend versteigert werden

    In dem "Liberalisierungsgutachten" verwertet Prof. EWERS als "Obergutachter" erneut seine Idee von den "handelbaren" und "übertragbaren" Grundwasserentnahmerechten aus dem Grundwassergutachten des sogenannten Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) von 1998. EWERS und die anderen Professoren aus dem SRU hatten seinerzeit die meistbietende Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten in Wassermangelgebieten vorgeschlagen (s. RUNDBR. 464/1). Die damalige Begründung für den exotischen Vorschlag: Mit der Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten ließe sich sehr elegant ein wirksamer Grundwasserschutz durchsetzen. 1998 hatte der SRU zumindest noch ansatzweise versucht, diese unkonventionelle These zu belegen. Im "Liberalisierungsgutachten" wird stattdessen nur noch platt und ohne jeden weiteren Beleg behauptet, "dass die Auspreisung von Wasserentnahmen grundsätzlich geeignet ist, die Ziele des quantitativen Gewässerschutzes effizient durchzusetzen". Interessant ist, daß jetzt nur noch von der Gewährleistung des "quantitativen Grundwasserschutzes" die Rede ist. Im SRU-Jahresgutachten von 2000 war die These vertreten worden, daß auch der qualitative Grundwasserschutz durch die Versteigerung maximal gesichert werden könne. (Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist inzwischen neu besetzt worden. Die neue Vorsitzende des SRU, Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolff hat uns gegenüber signalisiert, daß der jetzige SRU nicht gewillt sei, die fragwürdige Liberalisierungsthese von der Versteigerung von Grundwasserentnahmerechten in seine Programmatik zu übernehmen!)

    "Nachhaltige" Bewahrung der Gewässerökologie in neoliberalen Zeiten?

    Abgesehen vom Titel des Gutachtens taucht der Begriff der "Nachhaltigkeit" in dem BMWi-Gutachten an keiner Stelle mehr auf - und dies,

    Trotz der Ignorierung der Nachhaltigkeitsprinzipien in dem BMWi-"Liberalisierungs-Gutachten" beginnt aber auch den ultraliberalsten Verfechtern einer "Marktöffnung" ansatzweise zu dämmern, daß die ungehemmte Einführung des Wettbewerbsprinzips die Gewässerökologie ernsthaft schädigen könnte. Die "Gutachter" räumen ein, daß es "nicht auszuschließen" sei, "dass Anbieter langfristige Unternehmensziele vernachlässigen, wenn ihre Marktposition im Wettbewerb gefährdet ist". Die BMWi-"Gutachter" schlagen deshalb vor, die angestrebte "Liberalisierung" durch ein ganzes Bündel flankierender Maßnahmen gegenüber einem ökologischen Zusammenbruch abzusichern. Wörtlich heißt es hierzu in dem "Gutachten":
  • "Einer eventuellen Gefährdung der Trinkwassergüte sowie des Umweltschutzes in Folge der Zunahme des Wettbewerbs muss durch flankierende Maßnahmen begegnet werden, die gewährleisten, dass die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele – unabhängig von der Organisation der Wasserversorgung - eingehalten werden."
  • Kritisiert werden in diesem Zusammenhang die bereits jetzt bestehenden Vollzugsdefizite im Gewässerschutz. Erwartet wird allerdings, daß sich diese Defizite "mit einer Intensivierung des Wettbewerbs weiter verschärfen" könnten. Mehr zu den diesbezüglich vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen kann in den nächsten Notizen nachgelesen werden ...

    Die ökologische Absicherung der "Liberalisierung"

    Die "Gutachter" sehen durchaus die Gefahr, daß sich bei einer Kommerzialisierung der Wasserwirtschaft - insbesondere wegen der zunehmenden "Überkapazitäten" - die Wasserversorgungsunternehmen mehr und mehr nur noch auf die - im doppelten Sinne - ertragsstarken Quellen und Grundwasserbrunnen abstützen werden. Der Verluderung nicht mehr benötigter Wasserschutzgebiete wollen die "Gutachter" mit folgendem Vorschlag begegnen:

  • "Um kurz- oder mittelfristig nicht mehr benötigte Wassergewinnungsgebiete für eine künftige Nutzung zu erhalten, sollten die wasserrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, Wasserschutzgebiete auch dann beizubehalten, wenn sie gegenwärtig nicht der Wassergewinnung dienen."
  • Auch die Gefahr einer Übernutzung von Grundwasserressourcen erscheint den "Gutachtern" nicht völlig abwegig - deshalb die Forderung.
  • "Zur Sicherstellung einer umsichtigen und rationalen Verwendung von Wasserressourcen und zum Erhalt von Ökosystemen müssen die Entnahmemengen begrenzt werden. Sofern es zu regionalen Nutzungskonflikten kommt, sollten die Umwelt- und Ressourcenkosten den Wassernutzern in Form von Wasserentnahmeentgelten angelastet werden. Die in vielen Bundesländern bereits bestehenden Regelungen [für "Wasserpfennige"; Anm. BBU] sollten dahingehend flexibilisiert werden, dass sie regionale und saisonale Varianzen in den Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln."
  • Ferner fordern die "Gutachter" die Quasi-Ausweitung der Wasserschutzgebietszone III auf die gesamte Fläche der Bundesrepublik:
  • "Der Gewässerschutz muss – unabhängig von eventuellen Marktöffnungsmaßnahmen - flächendeckend auf hohem Niveau sichergestellt werden. Dafür müssen klare Kriterien definiert werden, die sich an den Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete für die ‘weiteren Schutzzonen’ (Zone III) orientieren sollten."
  • Hinzugefügt wird:
  • "Ein großer Teil der heutigen Ausgleichszahlungen an Land- und Forstwirte könnte (...) entfallen, wenn flächendeckend eine ökologisch definierte ‘gute landwirtschaftliche Praxis’ durchgesetzt würde, die eine gewässergerechte Landnutzung auf allen Standorten für verbindlich erklärt."
  • Die ökologische Absicherung der "Liberalisierung" gipfelt in folgendem Vorschlag:
  • "Um die Ziele im Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz durchzusetzen, muss die staatliche Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung [soll wohl heißen: "Wasserwirtschaftsverwaltung"; schöner Freud’scher "Versprecher"! Anm. BBU] gestärkt werden. Darüber hinaus könnte die Errichtung einer Sonderbehörde zur Ahndung von Umweltvergehen erwogen werden."
  • Wie belastbar sind die "Öko-Vorschläge" der Neoliberalen?

    Die zuvor zitierten Vorschläge sind "fantastisch". Wir würden sie sofort mit unterschreiben. Wer sich aber näher mit der "Liberalisierung" beschäftigt, weiß, daß der gesamte "ökologische Luxus" ziemlich schnell über Bord geworfen wird, wenn er für das Geschäft zu abträglich werden könnte. Bereits jetzt sind Stimmen zu vernehmen, die davor warnen, die angestrebte "Liberalisierung" durch zu viele ökologische Leitplanken zu erschweren.

    Und wenn seit Jahren permanent die Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder "verschlankt" werden, gehört schon ziemlich viel Naivität dazu, zu glauben, daß die Wasserwirtschaftsverwaltungen "rechtlich, finanziell sowie personell gestärkt" werden könnten. Zumal die Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder die nächsten Jahren voll von der Umsetzung der EG-Wasser-Rahmenrichtlinie in Beschlag genommen werden (s. RUNDBR. 595/2). Tatsächlich wird nach einer "Totalliberalisierung" des "Wassermarktes" kaum noch jemand in der Administration da sein, der den privaten Wasserkonzernen und "Wasserhändlern" kritisch auf die Finger sehen wird!

    Die Hygienekontrolle müßte bereits heute intensiviert werden

    Nach Ansicht der "Gutachter" soll nicht nur die Wasserwirtschaftsverwaltung durch eine umfassende Stärkung auf die Einführung des Wettbewerbsregimes in der Wasserversorgung gewappnet werden (siehe vorhergehende Notiz) - auch die Gesundheitsämter müßten ausgebaut werden, damit die dort tätigen HygienikerInnen tatsächlich das Hygieneverhalten der privaten Wasserkonzerne unter Kontrolle behalten können. Hierzu stellen die BMWi-"Gutachter" fest:

  • "Um die Einhaltung der bestehenden Vorschriften im Wettbewerb effektiv überwachen zu können, erscheint eine Verbesserung der fachlichen und personellen Ausstattung der Gesundheitsbehörden erforderlich."
  • Den "Gutachtern" ist allerdings nicht entgangen, daß die Gesundheitsämter im Vertrauen auf die Eigenverantwortung der kommunalen Wasserunternehmen Kontrolle und Überwachung bislang recht locker nehmen. Im BMWi-"Gutachten" wird deshalb betont, daß eigentlich auch unter den gegenwärtigen, noch nicht "liberalisierten" Verhältnissen seitens der Gesundheitsämter die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Kontroll- und Überwachungsaufgaben konsequenter erfüllt werden müßten:
  • "Dort, wo die Gesundheitsämter im Vertrauen auf die kommunalen Versorgungsunternehmen die Wasserqualität heute nur schwach bzw. selten überwachen, muss die Kontrolle verschärft werden. Eine lückenlose Kontrolle ist auch unter der bestehenden Marktordnung grundsätzlich erforderlich."
  • Aber nicht nur die Umwelt-, Wasserwirtschaft- und Gesundheitsverwaltung müssen ausgebaut werden. Auch "eine deutliche personelle Stärkung der Kartellbehörden

    der Länder" halten die "Gutachter" für "erforderlich". Anderenfalls wäre die ökonomische "Regulierung" der "Wasserhändler" und "Wasserkonzerne" nicht bewältigbar.

    Eigenverantwortung der Wasserwerker ist nicht mehr gefragt

    Selbst die neoliberalen "Gutacher" des BMWi können nicht völlig ausschließen, daß "eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung dazu führ(en)"könnte, "dass umwelt-, gesundheits- oder verteilungspolitische Ziele schlechter erfüllt werden als dies bislang der Fall ist". Dann müßten eben (die weiter oben erläuterten) "flankierende Maßnahmen ergriffen werden". "Grundsätzlich" würde aber gelten,

  • "dass die Ziele im Umwelt- und Gesundheitsschutz (u.a. flächendeckender Gewässerschutz, Minimierungsgebot) ebenso wie verteilungspolitische Ziele im Zweifel besser und billiger durch ein spezielles, an den konkreten politischen Zielen ausgerichtetes, Instrumentarium als durch die Errichtung von Marktzutrittschranken erreicht werden können".
  • In verständlicheres Deutsch übersetzt soll dies heißen: Die Eigenverantwortung der Wasserwerker im Hinblick auf soziale, hygienische und ökologische Gesichtspunkte ist nicht mehr gefragt. Die Wasserfritzen sollen sich gefälligst auf ihr "Kerngeschäft" beschränken - nämlich auf die Förderung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Daß bei diesem "Kerngeschäft" die Hygiene- und Umweltvorschriften eingehalten werden, ist nicht mehr originäre Sache der Wasserwerker. Darüber haben die Wasserwirtschafts- und Gesundheitsbehörden zu wachen. Und außerdem soll es zusätzlich noch eine "Regulierungsbehörde" geben, die das Preisgebaren der Wasserversorgungsunternehmen zu kontrollieren hat. Daß sich in der kommunalen Wasserwirtschaft über Jahrzehnte hinweg ein "Eigenstandard" herausgebildet hat, der mehr oder weniger freiwillig auch soziale, ökologische und hygienische Belange mit einschließt, stört die BMWi-"Gutachter" gewaltig. Als Hüter der reinen Marktlehre sind die "Gutachter" strikt dagegen, daß sich die Wasserwerker völlig "dysfunktional" auch noch um den Umweltschutz in ihren Einzugsgebieten kümmern:
  • "Soweit heute Wasserversorgungsunternehmen Umweltleistungen erbringen, die über das für ihre Geschäftszwecke Notwendige hinausgehen, ist die Anlastung der dafür erforderlichen Kosten bei den Wasserverbrauchern grundsätzlich dysfunktional. Solche Leistungen kommen allen Bürgern zugute und sind deshalb aus dem Steueraufkommen zu finanzieren."
  • Man könnte einwenden: Wenn die Futtermittelindustrie und das Agrobusiness die Eigenverantwortung aufzuweisen gehabt hätten, die die Wasserwerker jetzt noch haben, dann wäre es wohl nicht zum BSE-Desbakel gekommen. Wesentlicher ist aber, daß die Welt nicht so beschaffen ist, wie sich die praxisfernen "Gutachter" dies vorstellen: Die von den "Gutachtern" vorgeschlagene klare Aufgabentrennung zwischen den sich auf ihr Kerngeschäft beschränkenden Wasserwerken einerseits und den streng über die Wasserwerker wachenden Kontrollbehörden andererseits ist heute leider nicht mehr zu verwirklichen. Die staatliche Überwachung im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird seit Jahren ständig abgebaut - übrigens auch und gerade mit Unterstützung neoliberaler Ideologen, die den Staat nur noch auf Justiz, Polizei und Armee zurückschneiden wollen (siehe RUNDBR. 598/1-2).

    Vorschläge zur strikten Aufgabentrennung sind weltfremd

    Wenn die "Gutachter" empfehlen, die "Liberalisierung" durch starke Gesundheits- und Umweltbehörden abzusichern, ist dies nicht mehr als ein frommer Wunsch! Wenn sich die Wasserwerker nicht selbst um den Umweltschutz in ihren Einzugsgebieten und um die Hygiene in ihrem Roh- und Trinkwasser kümmern, wird auch in der staatlichen Umwelt- und Hygieneverwaltung niemand da sein, der die dann aufbrechenden Defizite bereinigen könnte! Und wenn die Wasserwerke nicht selbst für die Finanzierung des Umweltschutzes in ihren Schutzgebieten aufkommen, wird der Staat erst recht nicht in die Bresche springen. Daß die Wasserwerke aus dem Gebührenaufkommen ihrer Kunden "freiwillige" Umweltschutz- und Hygienemaßnahmen finanzieren, für "freiwillige" Fortbildungsmaßnahmen aufkommen und sich sozial engagieren, ist möglicherweise systemwidrig. Das Alternativmodell der klaren Aufgabentrennung, wie es die BMWi-Gutachter empfehlen, ist zwar theoriekonform - aber weltfremd! Daß das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sich mit der Propagierung einer theoriekonformen "Aufgabentrennung" anfreunden kann, dürfte wohl auch darauf zurückzuführen sein, daß das BMWi für die Finanzierung der vorgeschlagenen Stärkung der Überwachungsbehörden nicht aufzukommen hat. Diesbezüglich müßten die Länderfinanzminister in die Tasche greifen. Aber die werden einen Teufel darum tun!

    Warum weist der Gewässerschutz Defizite auf?

    "Der Gewässerschutz weist unter der gegenwärtigen Ordnung [?] der Trinkwasserversorgung [?] eine Reihe von Defiziten auf", stellen die BMWi-"Gutachter" fest. Bemerkenswert ist, daß eine ominöse "Ordnung" für diese Defizite verantwortlich sein soll. An anderer Stelle weisen die "Gutachter" mit mehr Berechtigung darauf hin, daß die Wasserwirtschaftsverwaltung zu schwach ist, um sich gegenüber anderen Interessen wirksam durchzusetzen. Nach Ansicht der "Gutachter" könnten die Defizite im Gewässerschutz am besten dadurch beseitigt werden, daß eine gestärkte Wasserwirtschaftsverwaltung mit den über Jahrzehnte hinweg angehäuften Mißständen radikal aufräumt. Die Defizite im Gewässerschutz seien derzeit vor allem "außerhalb von Wasserschutzgebieten" erkennbar: "Insbesondere außerhalb von Wasserschutzgebieten, die nur knapp 15 % der Fläche ausmachen, ist der Gewässerschutz als unzureichend zu betrachten." Interessanterweise erörtern die "Gutachter" aber nicht, warum innerhalb der Schutzgebiete der Gewässerschutz noch halbwegs funktioniert. Die partiell noch "heile Welt" innerhalb der Schutzgebiete ist nicht nur darauf zurückzuführen, daß die Behörden dort genauer hinschauen. Der vergleichsweise hohe Standard des Grundwasserschutzes in den Schutzzonen liegt vor allem daran, daß sich in den Schutzgebieten die Wasserwerker mit großem Engagement darum bemühen, Schadstoffeinträge zu verhindern. Genau dieses Engagement ist den praxisfernen "Gutachtern" aber ein Dorn im Auge. Gewässerschutz sei Aufgabe des Staates und damit in den Schutzgebieten die Aufgabe der Unteren Wasser- und Gesundheitsbehörde. "Im übrigen" komme den Städten und Gemeinden und ihren Wasserwerken "keine eigenständige Garantenstellung dafür zu, dass im Gewässerschutz die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze und im Gesundheitsschutz die Vorschriften der Trinkwasser-verordnung bestmöglich und wirksam durchgesetzt werden" unterstreichen die "Gutachter" in ihrer formaljuristischen Erörterung. Daß die Wasserwerker zu "ihrem" Schutz- und Einzugsgebieten einer größere "Verbundheit" als ein Technischer Angestellter in einer Behörde haben könnten, spielt bei der rein systemtheoretischen und rechtsdogmatischen Betrachtungsweise der "Gutachter" keine Rolle. Daß demzufolge die von den Wasserwerkern selbst ergriffenen Maßnahmen zum Schutz "ihrer" Einzugsgebiete möglicherweise "zielführender" - und damit vielleicht auch preisgünstiger und effizienter - sein könnten als ein rein administratives Eingreifen einer Unteren Wasserbehörde, findet in dem BMWi-"Liberalisierungsgutachten" demzufolge auch keine Berücksichtigung. In der nur rechtsdogmatisch geprägten Betrachtungsweise der "Gutachter" soll den Wasserwerkern das Engagement für "ihre" Schutzzonen untersagt werden - weil die dadurch verursachten Kosten angeblich den GebührenzahlerInnen nicht mehr länger zugemutet werden können! Ob volkswirtschaftlich gesehen rein administrative Lösungen preisgünstiger sind, als das Engagement der Wasserwerker direkt vor Ort, wäre übrigens auch noch einer näheren Betrachtung wert.

    Ist England der schlagende Beweis für das Gegenteil?

    Die Überlegenheit ihres Modells der "klaren Aufgabentrennung" zwischen "Leistungserstellung" und administrativer Überwachung versuchen die "Gutachter" am Beispiel der privatisierten Wasserwirtschaft in England und Wales zu belegen. Nach Ansicht der Gutachter zeige sich am englischen Beispiel, "dass eine klare Aufgabentrennung zwischen Anlagenbetrieb sowie ökonomischer, gesundheitspolitischer und umweltpolitischer Regulierung Effizienzsteigerungen erlaubt, ohne dass andere politische Ziele preisgegeben werden." Daß sie mit dem Verweis auf England und Wales Äpfel mit Birnen vergleichen, dürfte den "Gutachtern" wohl selbst klar sein. Um in der damals zugrundegerichteten und am Boden liegenden Wasserwirtschaft Englands Effizienzsteigerungen zu erreichen, brauchte man nicht sonderlich viel Fähigkeiten. Hinzu kommt, daß den britischen Wasserkonzernen die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe praktisch geschenkt worden sind und daß in den Anfangsjahren der Privatisierung "unsittlich hohe" Gewinne abgeschöpft worden waren (s. Fußzeilen!). Bei derart großer Spendabilität des Staates können auch gewisse Gegenleistungen in Bezug auf Effizienzsteigerungen erwartet werden. Trotzdem ist es erstaunlich, daß die britischen Wasserkonzerne nach über zehnjähriger "Erfolgsbilanz" bei der Effizienzsteigerung immer noch meilenweit hinter dem deutschen Standard hinterherhinken - und bemerkenswerterweise immer noch unangefochten die Hitliste der umweltkriminellsten Branchen in Großbritannien anführen (s. RUNDBR. 586/1).