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Durchbruch bei Energiewirtschaftsgesetz -

Regelung für mehr Wettbewerb soll am 1. Juli in Kraft treten

Im Streit um das Energiewirtschaftsgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Unions-Mehrheit im Bundesrat ab. "Der Durchbruch ist geschafft", hieß es am Freitagmorgen aus Kreisen des Vermittlungsausschusses, nachdem eine Arbeitsgruppe aus acht Landesministern am Donnerstag bis in die Nacht in Berlin getagt hatte.

03.06.2005
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Dabei habe man sich "in substanziellen Punkten" aufeinander zubewegt, hieß es weiter. Die Arbeitsgruppe werde am Freitag nächster Woche wieder zusammenkommen. Danach soll der Vermittlungsausschuss am 15. Juni den Gesetzestext beschließen, so dass das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann.

Mehr Wettbewerb

Der Bundestag hatte das Energiewirtschaftsgesetz am 15. April verabschiedet, der Bundesrat verwies es zwei Woche später an den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als "Bundesnetzagentur" auch die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt.

Am Dienstag hatte EU-Kommissar Andries Piebalgs eine rasche Verabschiedung des Gesetzes gefordert. Auch die Energieversorger dringen darauf, die Novellierung vor der Bundestagswahl abzuschließen. Von der Verabschiedung des Gesetzes hängen Milliardeninvestitionen der Strombranche in Kraftwerke und Netze ab.

Detailfragen geklärt

Bei der Sitzung in der Nacht zum Freitag einigte sich die Arbeitsgruppe unter anderem darauf, dass die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für alle Entgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Der Gesetzentwurf wollte nur Stromentgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig machen. Der Zugang zu den Gasnetzen soll außerdem vereinfacht werden. Außerdem einigten beide Seiten auf die verschiedenen Abschreibungsmethoden, die für bereits in Betrieb befindliche und neu zu errichtende Anlagen angewendet werden.

Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) hatte am Donnerstag den Unionsländer vorgeworfen, deren umfangreiche Änderungsvorschläge machten die Novelle zur "Farce". So wollten sie das Verbandsklagerecht streichen. "Damit würden wichtige Verbraucherrechte wieder abgeschafft", sagte Künast. Die Ministerin kritisierte außerdem, dass die Union die Stromkennzeichnungspflicht einschränken wolle. Nach diesem Prinzip würde auf der Stromrechnung ausgewiesen, welche Anteile des Stroms aus fossilen, erneuerbaren oder nuklearen Energiequellen stammen.

Aus dem Vermittlungsausschuss hieß es am Freitag, das Verbandsklagerecht sei gestrichen und die Kennzeichnungspflicht gegenüber der vom Bundestag verabschiedeten Fassung eingeschränkt worden.