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Wohl mehr Erbschaftsteuer auf Immobilien

Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zu Nachlässen an / Erwartet wird Korrektur der Rechtslage

Kinder von Hausbesitzern müssen sich darauf einstellen, mehr Erbschaftsteuer zu zahlen. Am kommenden Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in einem jahrealten Verfahren verkünden. Dabei geht es um die Frage, wie hoch Immobilien zu bewerten sind.

Berlin - Wer eine Immobilie oder Betriebsvermögen erbt, kommt beim Finanzamt bislang besser davon als Erben von Geld oder Wertpapieren. Das monierte der Bundesfinanzhof schon 2002 und verwies die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgericht, das am 31. Januar sein Urteil verkünden wird. Erwartet wird, dass die Karlsruher Richter den heutigen Nachlass für Immobilien als verfassungswidriges Privileg ablehnen und eine Gleichbehandlung aller Vermögensarten einfordern werden.

Erben von Immobilien droht also eine höhere Steuerlast. Auf Abhilfe durch die Politik etwa durch höhere Freibeträge können sie kaum hoffen, stellt der finanzpolitische Sprecher der Union, Otto Bernhard, klar. "Für uns wird das Urteil kein Anlass sein, die geplante Erbschaftsteuerreform zu überarbeiten", sagte Bernhard der FR. Das aktuelle Koalitionsvorhaben zielt lediglich auf Betriebserben, die Arbeitsplätze sichern. Ihnen soll die Steuer erlassen werden, wenn sie das Familienunternehmen weiterführen.

Allerdings könnte das Karlsruher Verfahren auch eine Bestätigung der heutigen Regelung bringen. "Es gibt gute sachliche Gründe, Immobilien und Betriebsvermögen anders zu bewerten als beispielsweise Geldvermögen", erklärte Matthias Lefarth vom Handwerksverband ZDH. So können Grundstücke und Häuser nicht so leicht wie Aktien verkauft werden. Zudem können Vorteile etwa für Wohnimmobilien aus politischen Gründen gerechtfertigt sein. Auch eine andere Behandlung von Betriebsvermögen ist juristisch einwandfrei, wenn die Inhaber damit Arbeitsplätze schaffen oder sichern.

Abschlag von bis zu 50 Prozent

Dies wird auch das Verfassungsgericht anerkennen. Die entscheidende Frage wird sein: Ist die Höhe der Abschläge für Immobilienin Ordnung? Häuser und Grundstücke werden bei Erbschaften oder Schenkungen mit einem Abschlag von teilweise 40 bis 50 Prozent besteuert. Erhält beispielsweise ein Kind das elterliche Haus im Wert von 300 000 Euro übertragen, veranschlagt der Fiskus 150 000 bis 180 000 Euro. Das Finanzamt geht leer aus, da bis zu 205 000 Euro steuerfrei bleiben. Für die Länder, denen die Erbschaftsteuer zusteht, führt dies zu großen Einnahmeausfällen.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht wider Erwarten die Rechtslage bestätigen sollte, würde dies nicht automatisch eine Entwarnung für Immobilienerben bedeuten. In diesem Fall drohe eine "Debatte über eine Verschärfung der Bemessungsgrundlage" für die Erbschaftsteuer, meint Lefarth. Die Länder könnten also versucht sein, durch eine Gesetzeskorrektur mehr Geld hereinzubekommen. Der verabredete Nachlass für Betriebserben wird sie rund 450 Millionen Euro im Jahr kosten - etwa so viel könnte ein stärkerer Zugriff auf Immobilienvermögen wieder hereinbringen.

Gefordert hat ein solches Kompensationsgeschäft noch kein Länderfinanzminister. Niemand - erst recht nicht in der Union - will als derjenige dastehen, der den Fiskus an Omas Häuschen heranlässt. Eleganter für die Politik wäre es deshalb, das Verfassungsgericht übernähme diese unpopuläre Aufgabe. Markus Sievers

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Dokument erstellt am 25.01.2007 um 17:20:01 Uhr
Erscheinungsdatum 26.01.2007