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Wie die Gelsenwasser AG die Ermittlung und Verteilung der Dividende versteckt (20.05.2009)


Die Verwendung des Gewinns erscheint nicht auf der Tagesordnung der am 27.05.2009 stattfindenden Hauptversammlung und wird deshalb nicht von den Aktionären beschlossen. Sie ist nur aus dem Geschäftsbericht zu entnehmen

Der Geschäftsbericht 2008 von der Gelsenwasser AG gibt dies auf den Seiten 86 und 121 an :

1. Auf der Seite 86 steht :

GELSENWASSER hat einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Mehrheitsgesellschafterin Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeschlossen.(Diese gehört den Stadtwerken Bochum und Dortmund). Die auf Basis des Gewinnabführungsvertrags abzuführenden Gewinne sowie zu zahlenden Steuerumlagen mindern nicht den Jahresüberschuss, sondern stellen einen Bestandteil der Ergebnisverwendung dar. Sie werden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Die Minderheitsaktionäre der GELSENWASSER AG erhalten eine vertraglich festgelegte,von der Mehrheitsgesellschafterin zu zahlende Garantiedividende.


2. Auf der Seite 121 steht :

Ausschüttungen an die Anteilseigner

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wurde im Geschäftsjahr 2008 ein Gewinn von 80,7 Mio. € (Vorjahr: 77,5 Mio. €) sowie eine Gewerbesteuerumlage von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) an die Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeführt.

In der Summe entspricht dies einem Betrag von 25,90 € (Vorjahr: 25,48 €) je Aktie. Am Bilanzstichtag bestand diesbezüglich noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 80,7 Mio. € (Vorjahr: 77,5 Mio. €). Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Mehrheitsgesellschafterin wie im Vorjahr eine Garantiedividende von 17,74 € je Aktie.

Gezahlt wurden an die Wasser und Gas Westfalen GmbH im Berichtsjahr 77,5 Mio. € Gewinnabführung für 2007 (Vorjahr 74,6 Mio. € für 2006) sowie 8,3 Mio. € Gewerbesteuerumlage für 2008 (Vorjahr 10,1 Mio. € für 2007). Dies sind insgesamt 24,96 € je Aktie (Vorjahr 24,65 € je Aktie)