Wie die Gelsenwasser AG die Ermittlung und Verteilung der Dividende
versteckt (20.05.2009)
Die Verwendung des Gewinns erscheint nicht auf der Tagesordnung der am
27.05.2009 stattfindenden Hauptversammlung und wird deshalb nicht von
den Aktionären beschlossen. Sie ist nur aus dem
Geschäftsbericht zu entnehmen
Der Geschäftsbericht 2008 von
der Gelsenwasser AG gibt dies auf den Seiten 86 und 121 an :
1. Auf der Seite 86 steht :
GELSENWASSER hat einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer
Mehrheitsgesellschafterin Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeschlossen.(Diese gehört den
Stadtwerken Bochum und Dortmund). Die auf Basis des
Gewinnabführungsvertrags abzuführenden Gewinne sowie zu
zahlenden Steuerumlagen mindern nicht den Jahresüberschuss,
sondern stellen einen Bestandteil der Ergebnisverwendung dar. Sie
werden zum Bilanzstichtag als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Minderheitsaktionäre der GELSENWASSER AG erhalten eine
vertraglich festgelegte,von der Mehrheitsgesellschafterin zu zahlende Garantiedividende.
2. Auf der Seite 121 steht :
Ausschüttungen an die
Anteilseigner
Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wurde im
Geschäftsjahr 2008 ein Gewinn von 80,7 Mio. € (Vorjahr: 77,5 Mio.
€) sowie eine Gewerbesteuerumlage von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €)
an die Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeführt.
In der Summe entspricht dies einem Betrag von 25,90 € (Vorjahr: 25,48
€) je Aktie. Am Bilanzstichtag bestand diesbezüglich noch eine
Verbindlichkeit in Höhe von 80,7 Mio. € (Vorjahr: 77,5 Mio. €). Die Minderheitsaktionäre erhalten von
der Mehrheitsgesellschafterin wie im Vorjahr eine Garantiedividende von
17,74 € je Aktie.
Gezahlt wurden an die Wasser und Gas Westfalen GmbH im Berichtsjahr
77,5 Mio. € Gewinnabführung für 2007 (Vorjahr 74,6 Mio. €
für 2006) sowie 8,3 Mio. € Gewerbesteuerumlage für 2008
(Vorjahr 10,1 Mio. € für 2007). Dies sind insgesamt 24,96 € je
Aktie (Vorjahr 24,65 € je Aktie)