Wassergesetz beschlossen - Private Versorgung möglich
- WIESBADEN (Ihe). Der Landtag hat neues Wassergesetz beschlossen. Auch in der abschließenden Debatte im Landtag war die im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit umstritten, dass die Kommunen die Wasserversorgung privatisieren können. Für das Gesetz stimmten CDU und FDP, SPD und Grüne lehnten es ab. Mit dem Wassergesetz ist eine europaweite Richtlinie für Hessen umgesetzt worden. Sie schreibt Qualitätsstandards für Flüsse, Seen und das Grundwasser vor. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind der Hochwasserschutz und die Trinkwasserversorgung. Aus Sicht der Grünen ist auch der Hochwasserschutz in der Hessen-Regelung unzureichend.
Entgegen dem ursprünglichen Entwurf hatte die CDU nach einer Anhörung
das Bauen in innerörtlichen Überschwemmungsgebieten wieder stark eingeschränkt.
CDU und FDP hatten noch 2002 gegen die Proteste von Grünen und Umweltverbänden
das vorher geltende vollständige Neubauverbot für Überschwemmungsgebiete
aufgehoben.