ATTAC Alsfeld Grebenau, den 31.07.2003
Hans-Georg Bodien Finkenrain 3
Tel. 06646/1230
An die Landtagsfraktionen
z.Hd. der Fraktionsvorsitzenden
Schloßplatz 1- 3
65183 Wiesbaden
Sehr geehrter Herr
sehr geehrte Damen und Herren,
in Artikel 71, 116, 117, 124 ist in der Hessischen Verfassung das Volksbegehren
mit Volksentscheid festgehalten. In § 8b der Hessischen Gemeindeordnung
ist das Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid verankert. ATTAC Alsfeld
hat in Zusammenhang mit dem geplanten Sale-and-lease-back - Geschäft
des Vogelsbergkreises ein Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid
ins Auge gefasst, um dieses skandalöse Vorhaben zu verhindern. Nach
Auskunft der Kommunalaufsicht Gießen, des Hessischen Landkreistages
in Wiesbaden und des Vogelsbergkreises sei § 8b der HGO nicht auf
die Kreisebene übertragbar. Wir bitten
Sie nun dringend, die HKO dahingehend zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
für ATTAC Alsfeld
Hans-Georg Bodien