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Volksentscheid auch in Kreisen - Schreiben der Attac Alsfeld an die Fraktionen des hessischen Landtags

ATTAC Alsfeld Grebenau, den 31.07.2003
Hans-Georg Bodien Finkenrain 3
Tel. 06646/1230
 
 

An die Landtagsfraktionen
z.Hd. der Fraktionsvorsitzenden
Schloßplatz 1- 3
65183 Wiesbaden

Sehr geehrter Herr
sehr geehrte Damen und Herren,

in Artikel 71, 116, 117, 124 ist in der Hessischen Verfassung das Volksbegehren mit Volksentscheid festgehalten. In § 8b der Hessischen Gemeindeordnung ist das Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid verankert. ATTAC Alsfeld hat in Zusammenhang mit dem geplanten Sale-and-lease-back - Geschäft des Vogelsbergkreises ein Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid ins Auge gefasst, um dieses skandalöse Vorhaben zu verhindern. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht Gießen, des Hessischen Landkreistages in Wiesbaden und des Vogelsbergkreises sei § 8b der HGO nicht auf die Kreisebene übertragbar. Wir bitten
Sie nun dringend, die HKO dahingehend zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
für ATTAC Alsfeld
Hans-Georg Bodien