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Verfassungsbeschwerden gegen Bankenrettung
[meta-info.de] Beim Bundesverfassungsgericht wurden inzwischen zwei
Klagen gegen das Bankenrettungspaket, das sogenannte
"Finanzmarktstabilisierungsgesetz" eingereicht. Die Anwälte Klaus
Kratzer aus Nürnberg und reiner Füllmich aus Göttingen
erklärten, das "Rettungspaket" verstoße in 3 Punkten gegen
verfassungsrechtliche Vorgaben: danach müssten staatliche Ausgaben
gerechtfertigt, verhältnismäßig und in einem
ordentlichen Verfahren beschlossen werden. Dies sei mit dem
vorliegenden Gesetz nicht gegeben.
Füllmich sagte, es habe noch niemand schlüssig erklärt,
warum eine Bank nicht pleite gehen dürfe. Ein Thüringer
IT-Unternehmen hatte vorher bereits eine Klage eingereicht wegen
unzulässiger Bevorzugung des Bankensektors.
Nach Einschätzung unserer Redaktion ist die Chance gegeben, das
"Rettungspaket" auf dem Weg über Karlsruhe zu stoppen oder
mindestens zu entschärfen: die grobe
Unverhältnismäßigkeit, in der es im Eilverfahren und
unter Bewilligung einer ungeheuren Summe beschlossen wurde, tritt bei
unbefangener Betrachtung voll zutage.
Wenn darüberhinaus von seiten der privaten Banken zum großen
Teil Desinteresse geäußert wird, dann ist auch die
Begründung für die übereilte Verabschiedung nicht mehr
haltbar. Der Vorgang ist nach unserer Einschätzung zu werten als
ein "über-den-Tisch-ziehen" des Gemeinwesens, des Bürgers und
Steuerzahlers.
Nachdem es bereits mehrfach zur Aushebelung von verfassungswidrigen
Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht kam, sollte die Chance in
diesem besonders groben Fall nicht unterschätzt werden.
Als Einschränkung muss allerdings die nahezu flächendeckende
Bewusstlosigkeit des deutschen Publikums gewertet werden, das bisher
nicht begreift, was mit ihm gespielt wird: wenn diese - durch die
großen Medien gesteuerte - Akzeptanz gegenüber den
Raubzügen der Finanzkonzerne vorherrschend bleibt, dann wird sich
vermutlich auch das Verfassungsgericht nicht gegen einen solchen
Mehrheitskonsens stellen können. gw
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