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Verfassungsbeschwerden gegen Bankenrettung

[meta-info.de] Beim Bundesverfassungsgericht wurden inzwischen zwei Klagen gegen das Bankenrettungspaket, das sogenannte "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" eingereicht. Die Anwälte Klaus Kratzer aus Nürnberg und reiner Füllmich aus Göttingen erklärten, das "Rettungspaket" verstoße in 3 Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben: danach müssten staatliche Ausgaben gerechtfertigt, verhältnismäßig und in einem ordentlichen Verfahren beschlossen werden. Dies sei  mit dem vorliegenden Gesetz nicht gegeben.

Füllmich sagte, es habe noch niemand schlüssig erklärt, warum eine Bank nicht pleite gehen dürfe. Ein Thüringer IT-Unternehmen hatte vorher bereits eine Klage eingereicht wegen unzulässiger Bevorzugung des Bankensektors.

Nach Einschätzung unserer Redaktion ist die Chance gegeben, das "Rettungspaket" auf dem Weg über Karlsruhe zu stoppen oder mindestens zu entschärfen: die grobe Unverhältnismäßigkeit, in der es im Eilverfahren und unter Bewilligung einer ungeheuren Summe beschlossen wurde, tritt bei unbefangener Betrachtung voll zutage.
 
Wenn darüberhinaus von seiten der privaten Banken zum großen Teil Desinteresse geäußert wird, dann ist auch die Begründung für die übereilte Verabschiedung nicht mehr haltbar. Der Vorgang ist nach unserer Einschätzung zu werten als ein "über-den-Tisch-ziehen" des Gemeinwesens, des Bürgers und Steuerzahlers.

Nachdem es bereits mehrfach zur Aushebelung von verfassungswidrigen Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht kam, sollte die Chance in diesem besonders groben Fall nicht unterschätzt werden.

Als Einschränkung muss allerdings die nahezu flächendeckende Bewusstlosigkeit des deutschen Publikums gewertet werden, das bisher nicht begreift, was mit ihm gespielt wird: wenn diese - durch die großen Medien gesteuerte - Akzeptanz gegenüber den Raubzügen der Finanzkonzerne vorherrschend bleibt, dann wird sich vermutlich auch das Verfassungsgericht nicht gegen einen solchen Mehrheitskonsens stellen können.  gw

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