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Parlament lehnt Übernahme-Richtlinie ab

EU-Kommissar Bolkestein ist "tief enttäuscht" und übt scharfe Kritik an Berlin / Lob von deutscher Industrie

STRASSBURG/BERLIN (mbe/hih). In der Europäischen Union wird es vorerst keine gemeinsamen Regeln für Firmen-Übernahmen geben. Ein zwischen den 15 Regierungen und Europa-Abgeordneten mühsam ausgehandelter Kompromiss zur so genannten Übernahmerichtlinie scheiterte bei der entscheidenden parlamentarischen Abstimmung denkbar knapp. Damit hat die Bundesregierung freie Hand für ein nationales Gesetz, das Vorstände künftig besser gegen Angriffe konkurrierender Unternehmen wappnen soll.

Dass das Votum der Volksvertreter knapp ausfallen würde, hatte sich bereits vor dem Urnengang in Straßburg abgezeichnet (FR von gestern). Zahlreiche Abgeordnete hatten angeführt, das Parlament sei beim jüngsten Vermittlungsverfahren von den Regierungen über den Tisch gezogen worden: Der Übernahmekodex dürfe in der vorliegenden Form nicht verabschiedet werden, da er zu einseitig Interessen der Kapitalmärkte berücksichtige und Arbeitnehmer-Belange außer Acht lasse, argumentierten die Kritiker.

Am Ende einer pannenreichen Auszählung konnten die Gegner des Projekts einen Erfolg verbuchen. Die Ja- und Neinstimmen zur neuen Übernahmegesetzgebung hielten sich mit je 273 bei 22 Enthaltungen genau die Waage. Damit war der Kodex, an dem zwölf Jahre lang gearbeitet worden war, abgelehnt.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein zeigte sich "zutiefst enttäuscht". Durch das Fehlen von Mindestverhaltensregeln werde europäischen Unternehmen weiterhin "Rechtssicherheit" vorenthalten. Die EU habe eine "schwere Niederlage" bei ihrem selbstgesteckten Ziel hinnehmen müssen, "bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu werden".

Die Kontroverse hatte sich insbesondere an einem Paragrafen entzündet, der die Vorstände von feindlich umworbenen Unternehmen zur Neutralität verpflichten wollte. Die Richtlinie hätte es ihnen untersagt, zu Abwehrinstrumenten zu greifen, ohne sich zuvor die Zustimmung ihrer Aktionäre einzuholen. Eine starke Gruppe im Parlament und - nach einer späten Kehrtwende - auch die Bundesregierung wollten dagegen durchsetzen, dass Firmenvorstände sich im Fall einer Bedrohung mit Hilfe so genannter Vorratsbeschlüsse der Hauptversammlung hätten wehren können.

Bolkestein übte nach der Abstimmungsniederlage unverhohlene Kritik: "Deutsche Unternehmen" hätten sich offenbar von einer "modernen Wirtschaftsphilosophie verabschiedet" und seien "zurückgefallen in korporatistische Reflexe". Dabei seien die Bundesregierung und vor allem deutsche Europa-Abgeordnete bewusst eingespannt worden, deutete Bolkestein indirekt an.

Parlamentarier aus verschiedenen Parteien und Ländern wiesen diese Vorwürfe zurück. Das Ergebnis der Abstimmung sei die Quittung dafür, dass das Gesellschaftsrecht EU-weit und international derzeit "unecht und ungleich" liberalisiert sei, sagte der CDU-Politiker Klaus-Heiner Lehne. Der französische Konservative Francois Bayrou begründete seine Ablehnung damit, dass der Kompromiss "zu kapitalmarktlastig" sei und in der Frage von Verteidigungsinstrumenten für angegriffene Unternehmen "keine Chancengleichheit" gegenüber den USA geboten hätte. Dort verfügen Manager in mehreren Bundesstaaten über starke Mittel, etwa so genannte Giftpillen, um feindliche Aufkäufer abzuwehren.

Ob und wann auf EU-Ebene nun ein neuer Anlauf zur Harmonisierung des Übernahmerechts gestartet wird, ist offen. Bolkestein kündigte eine Phase des "Nachdenkens" an, schloss jedoch aus, dass die Kommission einen identischen Vorschlag vorlegen werde. Lehne forderte Bolkestein auf, bald einen "umfassenden" Vorstoß zu machen. Dabei müssten auch bisher ausgeklammerte gesellschaftsrechtliche Aspekte wie "Goldene Aktien", die deren Eignern ein Vetorecht einräumen, Stimmrechtsbeschränkungen und Mehrfachstimmrechte berücksichtigt werden.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, Ressortchef Hans Eichel werde weiter das Ziel einheitlicher Übergangsregeln verfolgen. Obwohl der nationale Gesetzentwurf zu einem großen Teil umgeschrieben werden müsse, werde er Anfang 2002 in Kraft treten. SPD-Fraktionsvize Norbert Wieczorek lobte das Europäische Parlament. Es habe "Stärke" bewiesen. Ähnlich äußerte sich der Wettbewerbsexperte der Union, Hartmut Schauerte: Die Richtlinie hätte die "absolute Neutralitätspflicht" von Zielgesellschaften "zementiert". Auch der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, begrüßte das Scheitern, da es "deutsche Unternehmen" in Europa "benachteiligt hätte". FDP-Fraktionsvize Rainer Brüderle nannte die Straßburger Entscheidung dagegen "bedauerlich".

Siehe auch den Kommentar im Ressort Wirtschaft

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Dokument erstellt am 04.07.2001 um 21:12:42 Uhr
Erscheinungsdatum 05.07.2001