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Transparency
Plädoyer für harte Strafen
Im Kampf gegen Korruption sieht Transparency International (TI) in
Deutschland noch großen Nachholbedarf. In der aktuellen
Korruptionsliste der Organisation rangiert die Bundesrepublik unter 163
Staaten wie im vorigen Jahr auf Platz 16.
Korruption (FR-Infografik)
Berlin - Die Korruptionsbekämpfer von Transparency International
(TI) werfen der Bundesregierung eklatante Versäumnisse vor. Bis
heute habe Deutschland die neue UN-Konvention gegen Korruption nicht
umgesetzt. Es fehlten vor allem härtere Strafen bei
Abgeordnetenbestechung.
Die Bundesrepublik habe bei der Bekämpfung von Korruption zwar
viele Hausaufgaben gemacht, sagte der deutsche TI-Vorsitzende,
Hansjörg Elshorst, in Berlin. Handlungsbedarf aber gebe es bei der
zu laxen Strafvorschrift bei Abgeordnetenbestechung (§ 108e
Strafgesetzbuch). Bei der ersten Verhandlungsrunde der Vereinten
Nationen (UN) im Dezember zur Kontrolle und Überwachung der neuen
UN-Konvention werde Deutschland daher "nur am Katzentisch sitzen".
Die UN-Konvention gegen Korruption ist vor knapp einem Jahr in Kraft
getreten und gilt als gewaltiger Fortschritt in der weltweiten
Bekämpfung von Bestechung und dem Missbrauch öffentlicher
Macht zum persönlichen Nutzen. 168 Staaten haben die Vereinbarung
unterzeichnet, vor drei Jahren auch Deutschland. Anders als 68
Länder, darunter Frankreich und Großbritannien, hat die
Bundesrepublik das Abkommen aber noch nicht ratifiziert.
"Das ist inakzeptabel", kritisiert Elshorst. Die Bundesrepublik
müsse durch die Ratifizierung ihrem Kampf gegen Korruption mehr
Glaubwürdigkeit verleihen, mahnt TI. Andernfalls würden auch
die Anstrengungen jener Firmen konterkariert, die sich engagieren.
"Bis heute kann ein Unternehmer in Deutschland straflos Abgeordneten
Vorteile gewähren, für die er nach dem Internationalen
Bestechungsgesetz zum Beispiel in Polen bestraft würde",
beschreibt Elshorst den hiesigen Missstand. Auch der Bundesgerichtshof
(BGH) habe hier Handlungsbedarf angemahnt.
TI verweist auf die Wuppertaler Bestechungsaffäre, bei der im Mai
ein Stadtrat freigesprochen wurde, weil er nicht als Amtsträger,
sondern Abgeordneter eingestuft wurde. Die UN-Konvention verlangt, dass
Abgeordnete wie Angehörige des öffentlichen Dienstes
behandelt werden, denen bei Korruption harte Strafen drohen.
Zu den Versäumnissen ist auch das bundesweite Korruptionskataster
zu zählen, das noch unter der rot-grünen
Vorgängerregierung angedacht war, aber seitdem in den
Ämterschubladen verschwunden ist. Diese von einigen
Bundesländern geführte Kartei soll mit illegalen Praktiken
auffällig gewordene Firmen solange von der Vergabe
öffentlicher Aufträge ausschließen, bis sie wieder eine
weiße Weste nachweisen können.
In dem "Korruptionswahrnehmungsindex" (CPI) von TI liegt Deutschland
mit acht von zehn Punkten unverändert auf Platz 16. Im vorigen
Jahr hatte die Bundesrepublik allerdings noch die Note 8,2 erhalten.
Deutlich verschlechtert haben sich unter den Industriestaaten die USA -
sie rutschten von Platz 17 auf nunmehr Rang 20 ab und liegen damit
gleichauf mit Chile. Fast drei Viertel der Länder erreichten
weniger als fünf Punkte.
Der Index basiert auf zahlreichen Umfragen bei Experten. Dabei wird die
Wahrnehmung von Korruption im öffentlichen Sektor von null (sehr
hoch) bis zehn (kaum) wiedergegeben. Die Liste belege den starken
Zusammenhang zwischen Armut und Korruption, sagte die oberste Chefin
von TI, Huguette Labelle. Die Skandale um die kenianische Anglo-Leasing
hätten gezeigt, wie über ausgeklügelte Netzwerke
internationaler Tarnfirmen öffentliche Gelder verschoben werden.
Korrupte könnten sich offenbar darauf verlassen, dass es Banken,
Wirtschaftsprüfer und Anwälte gebe, die helfen, Vermögen
auf die Seite zu schaffen. wüp/cri
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Copyright © FR online 2006
Dokument erstellt am 06.11.2006 um 17:36:11 Uhr
Letzte Änderung am 06.11.2006 um 18:19:55 Uhr
Erscheinungsdatum 07.11.2006