Weg frei für Bieterverfahren zum Sparkassenverkauf
STRALSUND (dpa). Der Eröffnung eines Bieterverfahrens für
den deutschlandweit ersten Verkauf einer Sparkasse steht nichts mehr im
Wege. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat einen Eilantrag abgelehnt,
mit dem PDS-Abgeordnete die Stadt Stralsund bis zur Entscheidung über
die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Verkauf von
der Investorensuche abhalten wollten. Das sagte Gerichtssprecher Eckhard
Corsmeyer.
Die Stadt will nun Ende dieser Woche mit Zeitungsanzeigen das Bieterverfahren
einleiten. Nach Angaben der Rechtsberater der Stadt könnten erste
Angebote im März vorliegen und die Bürgerschaft im Frühsommer
über den Verkauf abstimmen. Das Verwaltungsgericht begründete
seine Entscheidung damit, dass es der Kommune nicht verwehrt sei, während
der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens die Prüfung
eines Sparkassenverkaufs fortzusetzen. PDS-Abgeordnete wollen den Verkauf
verhindern und hatten rund 7000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren
gesammelt. Am 13. Februar hatte das Verwaltungsgericht bereits einem Antrag
der Stadt zugestimmt, ihre Bemühungen zur Prüfung eines Sparkassenverkaufs
fortzusetzen. Das Innenministerium will dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
einlegen. Der Landtag will mit einer Änderung des Sparkassengesetzes
den Verkauf des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes stoppen. Sollte
das Parlament das Gesetz verabschieden, droht eine weitere juristische
Auseinandersetzung.