Stuttgart: Veräußerung von Sparkassen unzulässig
Innenministerium Im Südwesten verweist auf Gesetz
STUTTGART (dpa). In der bundesweiten Diskussion um den Verkauf von
Sparkassen hat das Stuttgarter Innenministerium eindeutig Stellung gegen
Veräußerungspläne bezogen. Nach dem geltenden Sparkassengesetz für Baden-Württemberg
sei «in Verkauf durch den kommunalen Gewährsträger an Privatbanken nicht
möglich, teilte das Ministerium mit.
Auch wenn die Haftung der Gewährsträger für neue Verbindlichkeiten vom 9. Juli 2005 an entfalle, ändere dies nichts daran, dass Sparkassen unverkäuflich seien, stellt das Innenministerium fest. Sparkassen seien «elbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Gewährsträgerschaft. Die Behörde unterstrich die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Sparkassen für den Mittelstand.
Sparkassen und Landesbanken seien mit weitem Abstand Hauptkredilgeber
des Mittelstandes. Jede zweite Existenzgründung werde heute von ihnen finanziert.
Zusammen mit den Genossenschaftsbanken seien die Sparkassen "starke und
verlässliche Partner der kleinen und mittleren Unternehmen auch in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten". Die Landesregierung werde alles daran setzen, um die
Sparkassen auch in Zukunft zu erhalten, heißt es. Die Sparkassen beschäftigen
tn Baden-Württemberg rund 39000 Mitarbeiter. Zusammen mit der Landesbank,
die irnGebiet der Stadt Stuttgart die Aufgaben einer Sparkasse wahrnimmt,
sind es rund 48000. Der Verbund ist damit nach der Mitarbeiterzahl die
größte Finanzgruppe im Land.