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FR vom 25.11.2005
Nah dran

VON GEORG FÜLBERTH

Die Sparkassen in öffentlichem Eigentum hatten in der Vergangenheit eine wichtige regionalwirtschaftliche Funktion. Häufig sind sie die Hausbanken der Kommunen und Landkreise. Bei ihnen erhalten sozial Schwache leichter ein Konto als bei den Großbanken. In ihren Verwaltungsräten sind Kommunalpolitiker vertreten, die die Interessen der Region in deren Beratungen einbringen. Sparkassen sind lokal verankert. Sie können deshalb Kreditanträge des örtlichen Gewerbes besonders gut beurteilen. Die öffentliche Gewährträgerschaft erlaubte den Instituten

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Diesmal seziert:
Sparkassen
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eine großzügigere Vergabepolitik bei zuweilen niedrigeren Zinsen: Die Gemeinden bürgen für sie. Das kam vor allem kleinen Kreditnehmern zugute. Die Kassen fuhren oft Anteile von ihren Gewinnen an die Kommunen ab. Mit manchen dieser Besonderheiten geht es nun zu Ende. Privat- und -

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Georg Fülberth war Professor für Politikwissenschaft in Marburg.
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Genossenschaftsbanken sahen in der kommunalen Gewährträgerschaft eine Wettbewerbsverzerrung: Sie habe den Sparkassen einen privilegierten Zugang zu örtlichen Kunden verschafft. Allerdings interessierten sich die Großen oft gar nicht für diese Gruppe. Als sich vor Jahren zwei deutsche Global Player zusammenschließen wollten, planten sie, das Geschäft mit den Kleinkunden abzustoßen.
Auf Druck der Großbanken strich die EU die öffentliche Gewährträgerschaft. Die Sparkassen konkurrieren nun zu den gleichen Bedingungen wie die Privaten. Einige ihrer bisherigen Aktivitäten werden sie aus Kostengründen vielleicht abgeben müssen.

Nun kündigt die hessische Landesregierung ein neues Sparkassengesetz an. Die Geldinstitute in öffentlichem Besitz können danach Stammkapital bilden und Anteile verkaufen. Gemeint sind damit zunächst nur Veräußerungen an die Hessische Landesbank und andere Sparkassen, wenn dadurch Insolvenzen abgewendet werden sollen. Die EU könnte geltend machen, dass der Käuferkreis nicht eingeengt werden darf: das sei wieder einmal Wettbewerbsverzerrung. Über kurz oder lang werden Private ihre Chance erhalten, kommunale Sparkassen zu übernehmen. Die angespannte Finanzlage vieler Gemeinden und Kreise wird solche Versuche begünstigen.

Auch ist eine Kombination des neuen Vorhabens mit einer anderen Gesetzgebung denkbar: Eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung verbietet es Öffentlichen Händen, als Anbieter aufzutreten, wenn Private aussichtsreicher agieren können.
Wie ist dies alles zu beurteilen? Eine Antwort ergibt sich aus den bisherigen Aufgaben und Leistungen der kommunalen Sparkassen, die in Zukunft zum Schaden der Region und der Gemeinden entfallen könnten.