Zurueck zur Vorseite : Kann man denn von den 100 Mrd DM aus der UMTS-Versteigerung nichts fuer den Umweltschutz abzweigen ?
Zurueck zur Vorseite Wie steht es mit der "Privatisierung der Sparkassen" ?

Parteitagsbeschluss 1986 des SPD- Bezirks  OSTWESTFALEN-LIPPE

Die Förderung von Arbeit und Umwelt als zeitgemäßer öffentlicher Auftrag der Sparkassen

Kernstück sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik ist eine Strategie qualitativen Wachstums, die sich zugleich der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet. Arbeit und Umwelt sind in sozialdemokratischer Verantwortung die Leitwerte öffentlicher Einflußnahne auf privates Wirtschaften wie auch öffentlichen Wirtschaftens selbst. Für beide Aufgaben sind herausragende Verantwortungs- und Handlungsträger auf kommunaler und regionaler Ebene die Sparkassen. Eine Geschäftspolitik, die sich auch den Zielen dar Arbeitsplatzschaffung und des Umweltschutzes verpflichtet zeigt, ist sicher nit den öffentlichem Auftrag vereinbar.

Der Parteitag erwartet von den Sparkassen besondere Anstrengungen zur Förderung solcher Investitionen, die gleichermaßen geeignet sind, Fortschritte bei der Umweltschadensbeseitigung und Unweltvorsorge zu verwirklichen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen und Anstöße zu einer ökologischen Erneuerung der regionalen Wirtschaft zu geben. Eine schwerpunktmäßige Förderung verdienen öffentliche und private Investitionen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung, in der Abfallwircschaft, beim Gewässerschutz und der Wasserversorgung, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz und im Bereich des Matur- und Landschaftsschutzes sowie der Stadtökologie.

Die Förderung soll sich auf solche Investitionen beschränken, die weder entsprechend dem Verursacherprinzip einem privaten Investor angelastet werden können noch zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören. Dies sind

- zusätzliche oder beschleunigt durchgeführte Umweltinvestitionen der Kommunen ;

- private Umweltinvestitionen, die im Hinblick auf Übergangsfristen und Qualitätsanforderungen über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen;

- Maßnahmen zur Sanierung von Altlasten, soweit diese den Einsatz öffentlicher Mittel voraussetzen;

- Pilotprojekte und Maßnahmen zur Markteinführung umweltverbessernder Pro- dukte und Produktionsververfahren.

Geeignete Förderungsinstrumente können - innerhalb des durch das Kreditwesengesetz und die sparkassenrechtlichen Vorschriften vorgegebenen Handlungsrahmens - je nach Einzelfall sein :

- zinsverbilligte Kreditmittelgewährung,

- Einräumung marktüberdurchschnittlicher Zinsbindungsfristen,

- Einräumung tilgungsfreier Anlaufjahre,

- eine Absenkung der Sicherheitenschwelle,

- Schuldfreistellungen persönlicher Schuldner,

- Gewährung von Beteiligungskapital,

- betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen.

Gesichtspunkte der Instrumentenwahl sollen die Förderungswürdigkeit des Vorhabens, seine spezifischen finanziellen Engpaßfaktoren, Art und Umfang des Risikos sowie die Ausstattung nit anderen öffentlichen Förderungsmitteln sein.

Eine optimale Zweckverwirklichung macht die Verzahnung der Förderungsaktivitäten der Sparkassen mit gleichgerichteten Anstrengungen der umwelt- und arbeitsmarktpolitischen Akteure auf kommunaler Ebene erforderlich. Bei der Vergabe der zweckgebunden bereitzustellenden Mittel sollen Vorstand und Gewährträger deshalb im Rahmen sachlich geeigneter und rechtlich zulässiger institutioneller Regelungen Umweltschutzverbände, Gewerkschaften und Selbst- verwaltungseinrichtungen der Wirtschaft beteiligen.

Da die Förderung nicht durch Belastung des Zinsaufwandes für den Sparer finanziert werden kann, wird sie für die Sparkassen unverneidlich erfolgswirksam. Die Inkaufnahme verminderter Einnahmen und erhöhter Risiken im Aktivgeschäft muß sich insofern in einein betriebswirtschaftlich tolerablen Verhältnis zum Betriebsüberschuß und zur Eigenkapitalausstattung bewegen. In diesem Rahmen ist sie aber sowohl vertretbar als auch realisierbar, wie die in jüngerer zeit von verschiedenen Sparkassen aufgelegten "Innovationskredit"- und "venture capital"-Programme zeigen.

Die parlamentarischen Vertretungen der Gewährträger und die Vorstände der Sparkassen werden aufgefordert, durch Initiativen mit der hier vorgeschlagenen Zielrichtung ihren öffentlichen Auftrag in auch unwelt- und arbeitsmarktpo- litisch zielgerichteter Weise wahrzunehmen.