Der Parteitag erwartet von den Sparkassen besondere Anstrengungen zur Förderung solcher Investitionen, die gleichermaßen geeignet sind, Fortschritte bei der Umweltschadensbeseitigung und Unweltvorsorge zu verwirklichen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen und Anstöße zu einer ökologischen Erneuerung der regionalen Wirtschaft zu geben. Eine schwerpunktmäßige Förderung verdienen öffentliche und private Investitionen zur rationellen und sparsamen Energieverwendung, in der Abfallwircschaft, beim Gewässerschutz und der Wasserversorgung, zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz und im Bereich des Matur- und Landschaftsschutzes sowie der Stadtökologie.
Die Förderung soll sich auf solche Investitionen beschränken, die weder entsprechend dem Verursacherprinzip einem privaten Investor angelastet werden können noch zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören. Dies sind
- zusätzliche oder beschleunigt durchgeführte Umweltinvestitionen der Kommunen ;
- private Umweltinvestitionen, die im Hinblick auf Übergangsfristen und Qualitätsanforderungen über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen;
- Maßnahmen zur Sanierung von Altlasten, soweit diese den Einsatz öffentlicher Mittel voraussetzen;
- Pilotprojekte und Maßnahmen zur Markteinführung umweltverbessernder Pro- dukte und Produktionsververfahren.
Geeignete Förderungsinstrumente können - innerhalb des durch das Kreditwesengesetz und die sparkassenrechtlichen Vorschriften vorgegebenen Handlungsrahmens - je nach Einzelfall sein :
- zinsverbilligte Kreditmittelgewährung,
- Einräumung marktüberdurchschnittlicher Zinsbindungsfristen,
- Einräumung tilgungsfreier Anlaufjahre,
- eine Absenkung der Sicherheitenschwelle,
- Schuldfreistellungen persönlicher Schuldner,
- Gewährung von Beteiligungskapital,
- betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen.
Gesichtspunkte der Instrumentenwahl sollen die Förderungswürdigkeit des Vorhabens, seine spezifischen finanziellen Engpaßfaktoren, Art und Umfang des Risikos sowie die Ausstattung nit anderen öffentlichen Förderungsmitteln sein.
Eine optimale Zweckverwirklichung macht die Verzahnung der Förderungsaktivitäten der Sparkassen mit gleichgerichteten Anstrengungen der umwelt- und arbeitsmarktpolitischen Akteure auf kommunaler Ebene erforderlich. Bei der Vergabe der zweckgebunden bereitzustellenden Mittel sollen Vorstand und Gewährträger deshalb im Rahmen sachlich geeigneter und rechtlich zulässiger institutioneller Regelungen Umweltschutzverbände, Gewerkschaften und Selbst- verwaltungseinrichtungen der Wirtschaft beteiligen.
Da die Förderung nicht durch Belastung des Zinsaufwandes für den Sparer finanziert werden kann, wird sie für die Sparkassen unverneidlich erfolgswirksam. Die Inkaufnahme verminderter Einnahmen und erhöhter Risiken im Aktivgeschäft muß sich insofern in einein betriebswirtschaftlich tolerablen Verhältnis zum Betriebsüberschuß und zur Eigenkapitalausstattung bewegen. In diesem Rahmen ist sie aber sowohl vertretbar als auch realisierbar, wie die in jüngerer zeit von verschiedenen Sparkassen aufgelegten "Innovationskredit"- und "venture capital"-Programme zeigen.
Die parlamentarischen Vertretungen der Gewährträger und die Vorstände der Sparkassen werden aufgefordert, durch Initiativen mit der hier vorgeschlagenen Zielrichtung ihren öffentlichen Auftrag in auch unwelt- und arbeitsmarktpo- litisch zielgerichteter Weise wahrzunehmen.