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95 % Spitzensteuersatz für Einkommensmillionäre : Ackermann würde noch 595 000 Euro jährlich verdienen (26.03.2006)

(vergl. FR- Bericht vom 24.03.2006 mit dem Titel "Ackermann verdiente knapp 12 Millionen - Deutsche Bank veröffentlicht Vorstandsgehälter)

Nur mit einem hohen Spitzensteuersatz für Einkommensmillionäre kann man mit dem Steuerrrecht die "Selbstbedienung" bei den Verbänden, den Vorständen der Konzernen und den Spitzenpolitikern in den Griff bekommen.

Viele wissen es nicht mehr : In der Bundesrepublik Deutschland gab es einen Spitzensteuersatz bei sehr hohen Einkommen (Einkommenmillionären) in der Höhe von 95 % , der wohl auch noch bei niedrigeren Spitzeneinkommen darunter gestaffelt war. Heute beginnt aber der einheitliche Satz bei einem Einkommen von ca. 52000,-- Euro, das doch wohl dem Mittelstand zugerechnet werden sollte.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 1 Mio würde bei 95 % Steuer rechnerisch das Nettoeinkommen 5 % = 50000,-- Euro betragen. Das ist in etwa der Betrag, bei dem heute der unveränderte Spitzensteuersatz beginnt. Hieran sieht man, wie man mittlere Einkommen zum Steuernzahlen herangezogen und Superreiche im Laufe der Jahre entlastet hat.  Ausserdem hat man zu den oberen viele mittlere Einkommensbezieher hinzugewonnen, die an der Herabsetzung des konstanten Spitzensteuersatzes interessiert sind. So ist es auch zu verstehen, dass seine Herabsetzung in den letzten Jahren fast geräuschlos durchgesetzt werden konnte.

Bei einem sehr hohen  Steuersatz würde auch kein Unternehmen solche horrenten Vorstandsbezüge bezahlen, und die eingesparten Mittel könnten zu betrieblichen Investitionen verwendet werden.

Dieser Wegfall des gestaffelten Spitzensteuersatzes hat dazu geführt, daß nicht nur Vorstandsmitglieder von Unternehmen, sondern auch von Verbänden jeglicher Art (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-, Sozialversicherungsverbände, Sparkassen usw.) sich oft "selbstbedienen" und manchmal noch nicht einmal ihren Mitgliedern ihre sämtlichen Bezüge und Nebenverdienste offenlegen.

In der Öffentlichkeit wird zur Zeit eine Diskussion über die Bezüge (einschl. Pensionen) sowie der Offenlegung ihrer Gesamteinkommen und der damit zusammenhängenden Abhängigkeiten bei den Abgeordneten geführt. Man sollte hierbei auch unter steuerlichen Gesichtspunkten (z. B. den Spitzensteuersatz, ) die Einkünfte anderer Gruppen und Personen miteinbeziehen, die Einfluss in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ausüben. Hier bietet sich z. B.  auch eine andere Gestaltung des Spitzensteuersatzes an,  den ja zur Zeit alle Personen ab  einem steuerlichen  Jahreseinkommen von ca. 52000 Euro zahlen müssen.

Eine Umverteilung von oben nach unten, die den in den letzten Jahren umgekehrten Weg ausgleichen muss, lässt sich am besten nur über die Steuergesetzgebung durchführen. Hier bietet sich neben der Erhöhung und Staffelung des Spitzensteuersatzes die Wiederbelebung der Vermögenssteuer, eine entsprechende Gestaltung der Erbschaftssteuer sowie eine Wiedereinführung der 1991 abgeschafften Börsenumsatzsteuer nach dem englischen Vorbild bei der Londoner Börse (0,5 %) an. Letztere würde nach einer Berechnung der Linkspartei 15 bis 20 Mrd. jährliche Staatseinnahmen bringen. Es ist für mich unverständlich, warum kein Politiker diese geringfügige Börsenumsatzsteuer von 0,5 % (!!!) im Zusammenhang mit der  3 %-igen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % (!!!) in der Diskussion noch nicht einmal erwähnt.