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Oberhessische Zeitung vom 30.09.2006, Seite 15

Sparkassen-Streit: Bundestag stärkt Regierung Rücken

BERLIN (dpa). Der Bundestag hat sich im Streit mit der EU-Kommission um das exklusive Namensrecht „Sparkasse" hinter die Bundesregierung gestellt. Das EU-Recht enthalte keine Verpflichtung, einem privaten Investor die Nutzung derBezeich-nung „Sparkasse" zu gestatten, beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit. Die Abgeordneten unterstützten auch das so genannte Drei-Säulen-Modell der deutschen Kreditwirtschaft aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen sowie genossenschaftlichen Instituten. Der Sparkassen-verband DSGV und Kommunalverbände begrüßten das Votum.

Die EU-Kommission will erreichen, dass bei einem Verkauf von Sparkassen auch Privatbanken oder Finanzinvestoren einsteigen und den Namen „Sparkasse" behalten können. Nach bisherigem deutschem Recht dürfen nur öffentlich-rechtliche Institute den Namen „Sparkasse" nutzen. Die Bundesregierung hatte sich bisher dagegen ausgesprochen, verhandelt aber mit Brüssel noch über einen Kompromiss.

Berlin hofft in dem Streit auf erneute Fristverlängerung. Die Kommission beharrt bisher darauf, dass die Bundesregierung in dem laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags bis 4. Oktober eine Lösung vorlegt. Sollte ein Kompromiss scheitern, kann die Kommission vor das höchste EU-Gericht ziehen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hofft auf eine außergerichtliche Einigung.

Ein von Brüssel zuletzt in zentralen Punkten stark kritisiertes Angebot aus Berlin sah vor, die Privatisierung von Sparkassen an strenge Bedingungen zu knüpfen. Privatisierte Institute dürften sich demnach nur darin Sparkasse nennen, wenn sie ihren Überschuss gemeinnützig verwenden und regional ausgerichtet bleiben. Ausgelöst wurde der Streit durch die für 2007 geplante Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Die EU-Kommission hatte Milliar-denbeihilfen für das früher angeschlagene Institut unter der Auflage eines diskriminierungsfreien Verkaufs genehmigt. Dazu muss aus Sicht der EU-Kommission auch ein möglicher privater Käufer den Namen „Sparkasse" nutzen dürfen.

Der Sparkassen- und Giroverband DSGV erklärte, sollte es eine Insellösung für das Berliner Institut geben, müsse diese rechtsicher ausgestaltet sein. Ahn liehe Fälle müssten künftig verhindert werden. Die Landkreise als Träger der. kommunalen Sparkassen bekräftigten ihren Appell an Bundesregierung und Länder, im Namensstreit mit Brüssel um die Bezeichnung Sparkasse standhaft zu bleiben.