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Oberhessische Zeitung vom 30.09.2006, Seite 15
Sparkassen-Streit: Bundestag stärkt Regierung Rücken
BERLIN (dpa). Der Bundestag hat sich im Streit mit der EU-Kommission um
das exklusive Namensrecht „Sparkasse" hinter die Bundesregierung
gestellt. Das EU-Recht enthalte keine Verpflichtung, einem privaten
Investor die Nutzung derBezeich-nung „Sparkasse" zu gestatten,
beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit. Die Abgeordneten
unterstützten auch das so genannte Drei-Säulen-Modell der
deutschen Kreditwirtschaft aus Privatbanken,
öffentlich-rechtlichen sowie genossenschaftlichen Instituten. Der
Sparkassen-verband DSGV und Kommunalverbände begrüßten
das Votum.
Die EU-Kommission will erreichen, dass bei einem Verkauf von Sparkassen
auch Privatbanken oder Finanzinvestoren einsteigen und den Namen
„Sparkasse" behalten können. Nach bisherigem deutschem Recht
dürfen nur öffentlich-rechtliche Institute den Namen
„Sparkasse" nutzen. Die Bundesregierung hatte sich bisher dagegen
ausgesprochen, verhandelt aber mit Brüssel noch über einen
Kompromiss.
Berlin hofft in dem Streit auf erneute Fristverlängerung. Die
Kommission beharrt bisher darauf, dass die Bundesregierung in dem
laufenden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags bis 4. Oktober
eine Lösung vorlegt. Sollte ein Kompromiss scheitern, kann die
Kommission vor das höchste EU-Gericht ziehen. Finanzminister Peer
Steinbrück (SPD) hofft auf eine außergerichtliche Einigung.
Ein von Brüssel zuletzt in zentralen Punkten stark kritisiertes
Angebot aus Berlin sah vor, die Privatisierung von Sparkassen an
strenge Bedingungen zu knüpfen. Privatisierte Institute
dürften sich demnach nur darin Sparkasse nennen, wenn sie ihren
Überschuss gemeinnützig verwenden und regional ausgerichtet
bleiben. Ausgelöst wurde der Streit durch die für 2007
geplante Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin, zu der
auch die Berliner Sparkasse gehört. Die EU-Kommission hatte
Milliar-denbeihilfen für das früher angeschlagene Institut
unter der Auflage eines diskriminierungsfreien Verkaufs genehmigt. Dazu
muss aus Sicht der EU-Kommission auch ein möglicher privater
Käufer den Namen „Sparkasse" nutzen dürfen.
Der Sparkassen- und Giroverband DSGV erklärte, sollte es eine
Insellösung für das Berliner Institut geben, müsse diese
rechtsicher ausgestaltet sein. Ahn liehe Fälle müssten
künftig verhindert werden. Die Landkreise als Träger der.
kommunalen Sparkassen bekräftigten ihren Appell an Bundesregierung
und Länder, im Namensstreit mit Brüssel um die Bezeichnung
Sparkasse standhaft zu bleiben.