Zurueck zur Homepage
Gegen fragwürdige Sparmodelle

Attac Alsfeld übt heftige Kritik an „Sale-and-lease-back-Deal" - Schreiben an Koch

ALSFELD (r). In einem Schreiben an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, so geht aus einer Pressemitteilung hervor, hat Attac Aisfeld heftige Kritik an der Politik der Landesregierung geäußert. Aufhänger sei ein Ende des Jahres „quasi unter Aus-schluss der Öffentlichkeit doch durchgeführter Sale-and-lease-back-Deal" des Kreises Waldeck-Frankenberg. Wörtlich heißt es darin: "Es ist ein besonders dreister und skrupelloser Akt, wenn einerseits die Hessische Landesregierung zur Sanierung des Landeshaushaltes ein von sozialer Kälte und feudaler Abgehobenheit geprägtes Sparpaket auflegt, andererseits nun der CDU-Landrat Helmut Eichenlaub mit dem Segen des Kasseler CDU-Regierungspräsidenten Lutz Klein Vermögenden über den höchst fragwürdigen Sale-and-lease-back-Deal Steuerentziehung ermöglicht".

"Steuerentziehung"

Steuerentziehung und Steuerhinterziehung trügen erheblich zu unzureichenden Steuereinnahmen des Staates, besonders aber auch der Länder bei, heißt es weiter. Dieses skandalöse "Geschäft" des Kreises Waldeck-Frankenberg zeige einmal mehr das riesige Defizit dieses Landrates und seiner Adlaten an Gesamtverantwortung für die Finanzsituation der Öffentlichen Hand. Eichenlaub mache mit diesem Deal öffentliches Eigentum zur Manipulationsmasse.

Attac bittet in dem Schreiben den Ministerpräsidenten um eine Prüfung, inwieweit solche der Steuermoral abträglichen Geschäfte verfassungskonform sind. Weiter bitte Attac den Ministerpräsidenten, dahingehend zu wirken, dass sich die Hessische Landesbank als Gesellschafter der Hannover Leasing GmbH & Co.KG aus "fragwürdigen Sparmodellen" zurückzieht.

Wie Hans-Georg Bodien von Attac Alsfeld weiter mitteilt, habe man nun die Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag gebeten, die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren abklären zu lassen und die von Attac schon im Sommer geforderte Einrichtung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Kreisebene und die Unvereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Kreistagsmandat anzugehen.