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Mein Schreiben an die IG Metall zwecks Genehmigung einer Tonbandaufnahme mit der Rede des Vorsitzenden Brenner

Wilhelm Rühl
H ö x t e r
An den Birnbäumen 29

Höxter, den 2o. 11. 196?

An den
I.G. Metall- Vorstand
z. Hdn. des Vors. Brenmer
6 Frankfurt am Main
Untermainkai 76

Betreff: Notstandsgesetzgebung

Werter Herr Brenner !

Ich habe Ihre Ausführungen zur Notstandsgesetzgebung vor dem Innen- und Rechtsausschuß des Bundestages »m Donnerstag, den 16. 11. 1967 auf Tonband aufgenommen uad bitte Sie nunmehr, mir die Wiedergabe in der Öffentlichkeit. zu genehmigen.

Als Delegierter der Parteitage des Uaterbezirks Höxter-Warburg und des Bezirks Ostwestfalen von der SPD beabsichtige ich, im Zusammenhang mit dem beigefügten Antrag des Ortsvereins Höxter den Antrag au stellen, daß Ihre Einführung ( ca. 2o - 25 Minutea ) auf Tonband wiedergegeben werden sollen. Der Unterbezirk hatte nämlich meiner Bitte, einen grundsätzlichen Notstandsgegner als Referent mitheranzuziehen, nicht stattgegeben.

Zur Sache selbst würde mich Ihre Stellungnahme zu der Erweiterung des Art. 81 BGG ( Geeetzgebungnotstand ) interessieren, etwa wie folgt: ( Abs.5 ) " Ist im Verteidigungsfall der Bundestag nicht mehr beschlußfähig, kann nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes durch den Bundespräsidenten ( allein ? ) der Bundesrat ( oder der "Gemeinsame Ausschuß" ? ) Gesetzesvorlagen der Bundesregieruag reehtswirksam beschließen. Art. 4 bleibt unberührt, (d.h. keine Änderungen des Grundgesetzes möglich ) .

Ich erwarte ia Kürze Ihre Antwort.

Hochachtungsvoll

Wilhelm Rühl

Anlage