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Saarland schützt Sparkassen vor privaten Käufern

von Reinhard Hönighaus, Frankfurt

Das Saarland will den Sparkassensektor doch nicht für Privatinvestoren öffnen. CDU-Wirtschaftsminister Hanspeter Georgi und der saarländische Sparkassenpräsident Karl-Heinz Trautmann haben sich auf Eckpunkte einer Novelle des Sparkassengesetzes verständigt.

Demnach sollen die Institute in ihrer öffentlich-rechtlichen Form belassen werden. Die von Georgi zunächst geforderte Umwandlung von Sparkassen in Aktiengesellschaften ist vom Tisch. Privates Engagement bei Sparkassen soll nur über stille Einlagen erleichtert werden - allerdings durch Minderheitsbeteiligungen bis maximal 49 Prozent. Als Option könnten künftig Stiftungen des öffentlichen Rechts die Trägerschaft übernehmen. "Mehr war im Moment nicht drin, ohne große Friktionen zu erzeugen", sagte Georgi der FTD.

Signal für Nordrhein-Westfalen

Die Hoffnungen der Privatbanken auf eine Öffnung des Sparkassenlagers erhalten damit einen weiteren Dämpfer. Georgi hatte sich ursprünglich für ein "kontrolliertes Experiment" ausgesprochen, das Sparkassen erlauben sollte, Eigenkapital bei Privatinvestoren einzusammeln und sich in eine AG zu wandeln. Damit, so Georgi, könnten Sparkassen die Abhängigkeit von ihren Eignern, den Kommunen, verringern. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wehrt sich gegen den Einfluss privaten Kapitals auf Sparkassen.

Georgis Rückzug auf Druck des Sparkassenlagers sendet ein Signal nach Nordrhein-Westfalen. Dort könnte sich die Union bestärkt sehen, dem Drängen der FDP zu widerstehen: Die Liberalen wollen sich in den Koalitionsverhandlungen für die Privatisierung der WestLB und eine Änderung des Sparkassengesetzes einsetzen, um auch anderen Instituten den Einstieg über Minderheitsbeteiligungen zu ermöglichen. Die CDU hat sich dazu bisher zurückhaltend geäußert.

Zuletzt hatte es die große Koalition in Schleswig-Holstein abgelehnt, die Trennung zwischen der öffentlichen und der privaten Kreditwirtschaft aufzuweichen. Anders in Berlin: Laut Gesetzentwurf vom März kann die Landesbank Berlin, die mittelfristig privatisiert werden soll, mit der Trägerschaft der Sparkasse beliehen werden.

Ob private Investoren sich an einer Sparkasse beteiligen dürfen, unterliegt dem Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Noch 2004 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz geändert, um den Verkauf der Sparkasse Stralsund zu verhindern. Je nach Bundesland sind stille Beteiligungen am Kapital durch Private erlaubt, jedoch immer ohne Kontrollrechte über die Sparkasse.

Mitsprache für Investoren

Eine echte Neuerung im Saarland wäre es, falls Privatinvestoren mit stillen Einlagen künftig Mitspracherechte bekommen. "Wenn sich Mitarbeiter und Kunden beteiligen, sollten sie im Idealfall auch im Verwaltungsrat mitwirken können", sagte Georgi. Ob das aber so im Gesetzentwurf stehen wird, der im Sommer vorliegen soll, sei noch auszuhandeln. Konkurrierende Institute dürften sich jedenfalls nicht an Sparkassen beteiligen.

Das Stiftungsmodell biete immerhin die Möglichkeit, die unternehmerische Führung einer Sparkasse von der Trägerschaft zu trennen, sagte Georgi. "Langfristig sollte auch die Wandlung in eine AG möglich sein, wenn die öffentliche Hand Besitzer bleibt. Das muss die Sparkassenorganisation aber bundesweit wollen."

Aus der FTD vom 30.05.2005
© 2005 Financial Times Deutschland