"BBU- WASSER- RUNDBRIEF "
Nr. 600 vom 08. März 2001
( 20. Jahrgang )
Hrsg.: Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweitschutz e.V. (BBU), Rennerstr. 10, 0-79106 Freiburg l Die Weiterverwendung der Informationen in diesem RUNDBRIEF ist bei Quellenangabe erwünscht! •©, Ak Wasser im BBU
In diesem RUNDBRIF. wird die kritische Würdigung des „Gutachtens" des Bundeswirtschaftsministeriums zur „Liberalisierung" des deutschen „Wassermarktes" aus dem RUNDBR. 599 fortgesetzt. Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Frage, inwieweit eine „Totalliberalisie-rung" ökologisch abgesichert werden kann. Die Auseinandersetzung mit dem „Gutachten" wird in den Ausgaben 601 und 602 fortgeführt werden.
„Nachhaltige" Bewahrung der Gewässerökologie in neoliberalen Zeiten?
Abgesehen vom Titel des Gutachtens taucht der Begriff der „Nachhaltigkeit" in dem BMWi-Gutachten an keiner Stelle mehr auf - und dies,
• obwohl sich die deutschen Wasserversorgungsunternehmen 1995 in einem
Generationenvertrag feierlich zu den Nachhaltigkeitsprinzipien bekannt
haben,
• obwohl die Bundesrepublik auf dem „Riogipfel" 1992 die Nachhaltigkeitsziele
unterschrieben hat und
• obwohl dem Bundestag seit Dez. 2000 ein Entschlußantrag der
rosa-blaßgrünen Koalition vorliegt, die Nachhaltigkeitsprinzipien
explizit auf die Wasserwirtschaft anzuwenden.
Trotz der Ignorierung der Nachhaltigkeitsprinzipien in dem BMWi-"Liberalisierungs-Gutachten" beginnt aber auch den ultraliberalsten Verfechtern einer „Marktöffnung' ansatzweise zu dämmern, daß die ungehemmte Einführung des Wettbewerbsprinzips die Gewässeroko-logie ernsthaft schädigen könnte. Die „Gutachter" räumen ein, daß es „nicht auszuschließen" sei, „dass Anbieter langfristige Unternehmensziele vernachlässigen, wenn ihre Marktposition im Wettbewerb gefährdet ist". Die BMWi-"Gutachter" schlagen deshalb vor, die angestrebte „Liberalisierung" durch ein ganzes Bündel flankierender Maßnahmen gegenüber einem ökologischen Zusammenbruch abzusichern. Wörtlich heißt es hierzu in dem „Gutachten":
„Einer eventuellen Gefährdung der Trinkwassergüte sowie des Umweltschutzes in Folge der Zunahme des Wettbewerbs muss durch flankierende Maßnahmen begegnet werden, die gewährleisten, dass die umwelt-und gesundheitspolitischen Ziele - unabhängig von der Organisation der Wasserversorgung - eingehalten werden. "
Kritisiert werden in diesem Zusammenhang die bereits jetzt bestehenden Vollzugsdefizite im Gewässerschutz. Erwartet wird allerdings, daß sich diese Defizite „mit einer Intensivierung des Wettbewerbs weiter verschärfen" könnten. Mehr zu den diesbezüglich vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen kann in den nächsten Notizen nachgelesen werden ...
Die ökologische Absicherung der „Liberalisierung"
Die „Gutachter" sehen durchaus die Gefahr daß sich bei einer Kommerzialisierung der Wasserwirtscnaft - insbesondere wegen der zunehmenden „Uberkapazitäten" -die Wasserversorgungsuntemehmen mehr und rnehr nur noch auf die - im doppelten Sinne - ertragsstarken Quellen und Grundwasserbrunnen abstützen werden. Der Verluderung nicht mehr benötigter Wasserschutzgebiete wollen die „Gutachter" mit folgendem Vorschlag begegnen:
„Um kurz- oder mittelfristig nicht mehr benötigte Wassergewinnungsgebiefe für eine künftige Nutzung zu erhalten, sollten die wasserrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, Wasserschutzgebiete auch dann beizubehalten, wenn sie gegenwärtig nicht der Wassergewinnung dienen."
Auch die Gefahr einer Übernutzung von Grundwasserressourcen erscheint den „Gutachtern" nicht völlig abwegig - deshalb die Forderung :
„Zur Sicherstellung einer umsichtigen und rationalen Verwendung von Wasserressourcen und zum Erhalt von Ökosystemen müssen die Entnahmemengen begrenzt werden. Sofern es zu regionalen Nutzungskonflikten kommt, sollten die Umwelt- und Ressourcenkosten den Wassernutzern in Form von Wasserentnahmeentgelten angelastet werden. Die in vielen Bundesländern bereits bestehenden Regelungen [für „Wasserpfennige"; Anm. BBU] sollten dahingehend flexibilisiert werden, dass sie regionale und saisonale Varianzen in den Umwelt- und Ressourcenkosten widerspiegeln. "
Ferner fordern die „Gutachter" die Quasi-Ausweitung der Wasserschutzgebietszone III auf die gesamte Fläche der Bundesrepublik:
„Der Gewässerschutz muss - unabhängig von eventuellen Marktöffnungsmaßnahmen - flächendeckend auf hohem Niveau sichergestellt werden. Dafür müssen klare Kriterien definiert werden, die sich an den Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete für die weiteren Schutzzonen' (Zone III) orientieren sollten."
Hinzugefügt wird: „Ein großer Teil der heutigen Ausgleichszahlungen an Land- und Forstwirte könnte (...) entfallen, wenn fIächendeckend eine ökologisch definierte 'gute landwirtschaftliche Praxis' durchgesetzt würde, die eine ge wässergerechte Landnutzung auf allen Standorten für verbindlich erklärt. "
Die ökologische Absicherung der „Liberalisierung" gipfelt in folgendem Vorschlag:
„Um die Ziele im Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz durchzusetzen, muss die staatliche Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung [soll wohl heißen: „Wasserwirtschaftsverwaltung", schöner Freud'scher „Versprecher"! Anm. BBU] gestärkt werden. Darüber hinaus könnte die Errichtung einer Sonderbehörde zur Ahndung von Umweltvergehen erwogen werden. "
Wie belastbar sind die „Öko-Vorschläge" der Neoliberalen?
Die zuvor zitierten Vorschläge sind „fantastisch". Wir würden sie sofort mit unterschreiben. Wer sich aber näher mit der „Liberalisierung" beschäftigt, weiß, daß der gesamte „ökologische Luxus" ziemlich schnell über Bord geworfen wird, wenn er für das Geschäft zu abträglich werden könnte. Bereits jetzt sind Stimmen zu vernehmen, die davor warnen, die angestrebte „Liberalisierung" durch zu viele ökologische Leitplanken zu erschweren. Und wenn seit Jahren permanent die Wasserwirtschafts verwaltungen der Länder "verschlankt" werden, gehört schon ziemlich viel Naivität dazu, zu glauben, daß die Wasserwirtschaftsverwaltungen "rechtlich, finanziell so wie personell gestärkt" werden könnten. Zumal die Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder die nächsten Jahren voll von der Umsetzung der EG-Wasser-Rahmenrichtlinie in Beschlag genommen werden (s. RUNDBR. 595/2). Tatsächlich wird nach einer „Totalliberalisierung" des „Wassermarktes" kaum noch jemand in der Administration da sein, der den privaten Wasserkonzernen und „Wasserhändlern" kritisch auf die Finger sehen wird!
Die Hygienekontrolle müßte bereits heute intensiviert werden
Nach Ansicht der „Gutachter" soll nicht nur die Wasserwirtschaftsverwaltung durch eine umfassende Stärkung auf die Einführung des Wettbewerbsregimes in der Wasserversorgung gewappnet werden (siehe vorhergehende Notiz) - auch die Gesundheitsämter müßten ausgebaut werden, damit die dort tätigen HygienikerInnen tatsächlich das Hygieneverhalten der privaten Wasserkonzerne unter Kontrolle behalten können. Hierzu stellen die BMWi-"Gutachter" fest: „Um die Einhaltung der bestehenden Vorschriften im Wettbewerb effektiv überwachen zu können, erscheint eine Verbesserung der fachlichen und personellen Ausstattung der Gesundheitsbehörden erforderlich." Den „Gutachtern" ist allerdings nicht entgangen, daß die Gesundheitsämter im Vertrauen auf die Eigenverantwortung der kommunalen Wasserunternehmen Kontrolle und Überwachung bislang recht locker nehmen. Im BMWi-"Gutachten" wird deshalb betont, daß eigentlich auch unter den gegenwärtigen, noch nicht „liberalisierten" Verhältnissen seitens der Gesundheitsämter die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Kontroll- und Überwachungsaufgaben konsequenter erfüllt werden müßten:
„Dort, wo die Gesundheitsämter im Vertrauen auf die kommunalen Versorgungsunternehmen die Wasserqualität heute nur schwach bzw. selten überwachen, muss die Kontrolle verschärft werden. Eine lückenlose Kontrolle ist auch unter der bestehenden Marktordnung grundsätzlich erforderlich."
Aber nicht nur die Umwelt-, Wasserwirtschaft- und Gesundheitsverwaltung müssen ausgebaut werden. Auch „eine deutliche personelle Stärkung der Karfellbehörden der Länder" halten die .Gutachter" für „erforderlich". Anderenfalls wäre die ökonomische „Regulierung" der „Wasserhändler" und „Wasserkonzerne" nicht bewältigbar.
Eigenverantwortung der Wasserwerker ist nicht mehr gefragt
Selbst die neoliberalen „Gutacher" des BMWi können nicht völlig ausschließen, daß „eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung dazu führ(en)" könnte. „dass umwelt-, gesundheits- oder verteilungspolitische Ziele schlechter erfüllt werden als dies bislang der Fall ist". Dann müßten eben (die weiter oben erläuterten) „flankierende Maßnahmen ergriffen werden". „Grundsätzlich" würde aber gelten,
„dass die Ziele im Umwelt- und Gesundheitsschutz (u.a. flächendeckender Gewässerschutz, Minimierungsgebot) ebenso wie verteilungspolitische Ziele im Zweifel besser und billiger durch ein spezielles, an den konkreten politischen Zielen ausgerichtetes. Instrumentarium als durch die Errichtung von Marktzutrittschranken erreicht werden können".
In verständlicheres Deutsch übersetzt soll dies heißen: Die Eigenverantworrung der Wasserwerker im Hinblick auf soziale, hygienische und ökologische Gesichtspunkte ist nicht mehr gefragt. Die Wasserfritzen sollen sich gefälligst auf ihr „Kerngeschäft' beschränken - nämlich auf die Förderung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Daß bei diesem „Kerngeschäft" die Hygiene- und Umweltvorschriften eingehalten werden, ist nicht mehr originäre Sache der Wasserwerker. Darüber haben die Wasserwirtschafts- und Gesundheitsbehörden zu wachen. Und außerdem soll es zusätzlich noch eine „Regulierungsbehörde" geben, die das Preisgebaren der Wasserversorgungsuntemehmen zu kontrollieren hat. Daß sich in der kommunalen Wasserwirtschaft über Jahrzehnte hinweg ein „Eigenstandard" herausgebildet hat, der mehr oder weniger freiwillig auch soziale, ökologische und hygienische Belange mit einschließt, stört die BMWi-"Gutachter" gewaltig. Als Hüter der reinen Marktlehre sind die "Gutachter" strikt dagegen, daß sich die Wasserwerker völlig „dysfunktional" auch noch um den Umweltschutz in ihren Einzugsgebieten kümmern:
„Soweit heute Wasserversorgungsuntemehmen Umweltleistungen erbringen, die über das für ihre Geschäftszwecke Notwendige hinausgehen, ist die Anlastung der dafür erforderlichen Kosten bei den Was-serverbrauchem grundsätzlich dysfunktional. Solche Leistungen kommen allen Bürgern zugute und sind deshalb aus dem Steueraufkommen zu finanzieren."
Man könnte einwenden: Wenn die Futtermittelindustrie und das Agrobusiness die Eigenverantwortung aufzuweisen gehabt hätten, die die Wasserwerker jetzt noch haben, dann wäre es wohl nicht zum BSE-Desbakel gekommen. Wesentlicher ist aber, daß die Welt nicht so beschaffen ist, wie sich die praxisfernen „Gutachter" dies vorstellen: Die von den „Gutachtern" vorgeschlagene klare Aufgabentrennung zwischen den sich auf ihr Kerngeschäft beschränkenden Wasserwerken einerseits und den streng über die Wasserwerker wachenden Kontrollbehörden andererseits ist heute leider nicht mehr zu verwirklichen. Die staatliche Überwachung im Umwelt-und Gesundheitsschutz wird seit Jahren ständig abgebaut - übrigens auch und gerade mit Unterstützung neoliberaler Ideologen, die den Staat nur noch auf Justiz, Polizei und Armee zurückschneiden wollen (siehe RUNDBR. 598/1-2).
Vorschläge zur strikten Aufgabentrennung sind weltfremd
Wenn die „Gutachter" empfehlen, die „Liberalisierung" durch starke Gesundheits- und Umweltbehörden abzusichern, ist dies nicht mehr als ein frommer Wunsch! Wenn sich die Wasserwerker nicht selbst um den Umweltschutz in ihren Einzugsgebieten und um die Hygiene in ihrem Roh- und Trinkwasser kümmern, wird auch in der staatlichen Umwelt- und Hygieneverwaltung niemand da sein, der die dann aufbrechenden Defizite bereinigen könnte! Und wenn die Wasserwerke nicht selbst für die Finanzierung des Umweltschutzes in ihren Schutzgebieten aufkommen, wird der Staat erst recht nicht in die Bresche springen. Daß die Wasserwerke aus dem Gebührenaufkommen ihrer Kunden „freiwillige" Umweltschutz- und Hygienemaßnahmen finanzieren, für „freiwillige" Fortbildungsmaßnahmen aufkommen und sich sozial engagieren, ist möglicherweise systemwidrig. Das Alternativmodell der klaren Aufgabentrennung, wie es die BMWi-Gutachter empfehlen, ist zwar theoriekonform - aber weltfremd! Daß das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sich mit der Propagierung einer theoriekonformen "Aufgabentrennung" anfreunden kann, dürfte wohl auch darauf zurückzuführen sein, daß das BMWi für die Finanzierung der vorgeschlagenen Stärkung der Überwachungsbehörden nicht aufzukommen hat. Diesbezüglich müßten die Länderfinanzminister in die Tasche greifen. Aber die werden einen Teufel darum tun!
Warum weist der Gewässerschutz Defizite auf ?
"Der Gewässerschutz weist unter der gegenwärtigen Ordnung [?] der Trinkwasserversorgung [?] eine Reihe von Defiziten auf", stellen die BMWi-"Gutachter" fest. Bemerkenswert ist, daß eine ominöse „Ordnung" für diese Defizite verantwortlich sein soll. An anderer Stelle weisen die "Gutachter"mit mehr Berechtigung darauf hin, daß die Wassewirtschaftsvewaltung zu schwach ist, um sich gegenüber anderen Interessen wirksam durchzusetzen. Nach Ansicht der Gutachter könnten die Defizite im Gewässerschutz am besten dadurch beseitigt werden, daß eine gestärkte Wasserwirtschaftsverwaltung mit den über Jahrzehnte hinweg angehäuften Mißstanden radikal aufräumt. Die Defizite im Gewässerschutz seien derzeit vor allem ..außerhalb von Wasserschutzgebieten" erkennbar: „Insbesondere außerhalb von Wasserschutzgebieten, die nur knapp 15 % der Fläche ausmachen, ist der Gewässerschutz als unzureichend zu betrachten." Interessanterweise erörtern die „Gutachter" aber nicht, warum innerhalb der Schutzgebiete der Gewässerschutz noch halbwegs funktioniert. Die partiell noch „heile Welt" innerhalb der Schutzgebiete ist nicht nur darauf zurückzuführen, daß die Behörden dort genauer hinschauen. Der vergleichsweise hohe Standard des Grundwasserschutzes in den Schutzzonen liegt vor allem daran, daß sich in den Schutzgebieten die Wasserwerker mit großem Engagement darum bemühen, Schadstoffeinträge zu verhindern. Genau dieses Engagement ist den praxisfernen „Gutachtern" aber ein Dorn im Auge. . Gewässerschutz sei Aufgabe des Staates und damit in den Schutzgebieten die Aufgabe der Unteren Wasser- und Gesundheitsbehörde. „Im übrigen" komme den Städten und Gemeinden und ihren Wasserwerken „keine eigenständige Garantenstellung dafür zu. dass im Gewüsserschutz die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze und im Gesundheitsschutz die Vorschriften der Trinkwasserverordnung bestmöglich und wirksam durchgesetzt werden" unterstreichen die „Gutachter" in ihrer formaljuristischen Erörterung. Daß die Wasserwerker zu „ihrem" Schutz- und Einzugsgebieten einer größere „Verbundheit" als ein Technischer Angestellter in einer Behörde haben könnten, spielt bei der rein systemtheoretischen und rechtsdogmatischen Betrachtungsweise der „Gutachter" keine Rolle. Daß demzufolge die von den Wasserwerkern selbst ergriffenen Maßnahmen zum Schutz „ihrer" Einzugsgebiete möglicherweise „zielführender" -und damit vielleicht auch preisgünstiger und effizienter -sein könnten als ein rein administratives Eingreifen einer Unteren Wasserbehörde, findet in dem BMWi-"Liberalisierungsgutachten" demzufolge auch keine Berücksichtigung. in der nur rechtsdogmatisch geprägten Betrachtungsweise der „Gutachter" soll den Wasserwerkern das Engagement für „ihre" Schutzzonen untersagt werden -weil die dadurch verursachten Kosten angeblich den Gebührenzahlerinnen nicht mehr länger zugemutet werden können! Ob volkswirtschaftlich gesehen rein administrative Lösungen preisgünstiger sind, als das Engagement der Wasserwerker direkt vor Ort, wäre übrigens auch noch einer näheren Betrachtung wert.
Ist England der schlagende Beweis für das Gegenteil?
Die Überlegenheit ihres Modells der „klaren Aufgabentrennung" zwischen „Leistungserstellung" und administrativer Überwachung versuchen die „Gutachter" am Beispiel der privatisienen Wasserwirtschaft in England und Wales zu belegen. Nach Ansicht der Gutachter zeige sich am englischen Beispiel, „dass eine klare Aufgabentrennung zwischen Anlagenbetrieb sowie ökonomischer, gesundheitspolitischer und umweltpolitischer Regulierung Effizienzsteigerungen erlaubt, ohne dass andere politische Ziele preisgegeben werden." Daß sie mit dem Verweis auf England und Wales Äpfel mit Birnen vergleichen, dürfte den „Gutachtern" wohl selbst klar sein. Um in der damals zugrundegerichteten und am Boden liegenden Wasserwirtschaft Englands Effizienzsteigerungen zu erreichen, brauchte man nicht sonderlich viel Fähigkeiten. Hinzu kommt, daß den britischen Wasserkonzernen die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe praktisch geschenkt worden sind und daß in den Anfangsjahren der Privatisierung „unsittlich hohe" Gewinne abgeschöpft worden waren (s. Fußzeilen!). Bei derart großer Spendabilität des Staates können auch gewisse Gegenleistungen in Bezug auf Effizienzsteigerungen erwartet werden. Trotzdem ist es erstaunlich, daß die britischen Wasserkonzeme nach über zehnjähriger „Erfolgsbilanz" bei der Effizienzsteigerung immer noch meilenweit hinter dem deutschen Standard hinterherhinken - und bemerkenswerterweise immer noch unangefochten die Hitliste der umweltkriminellsten Branchen in Großbritannien anführen (s. RUNDBR. 586/1).
Zusätzliche Information :
BDI will für seine Liberalisierungsthesen Geld! Uns hat der Bundesverband
der Deutschen Industrie (BDI) die im RUNDBR. 598/1-2 vorgestellte Broschüre
„Deckmantel Daseinsvorsorge" noch kostenlos geschickt. Alle anderen müssen
jetzt aber für die Broschüre, in denen der BDI u.a. seine Thesen
zur „Liberalisierung" der Wasserwirtschaft erläutert, 10 Mark
bezahlen. Merke: Im neoliberalen Zeitalter gibt es nicht einmal mehr die
Agitprop-Broschüren des BDI umsonst.